Internationales Strafrecht
In: The Military Law and the Law of War Review, Band 13, Heft 2, S. 388-389
ISSN: 2732-5520
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In: The Military Law and the Law of War Review, Band 13, Heft 2, S. 388-389
ISSN: 2732-5520
In: Politische Studien, Heft Jg. 54, S. 61-84
"Anlass zu diesem Beitrag haben die Ereignisse des 11. September gegeben, doch im Mittelpunkt der Betrachtung stehen das Phänomen "Terrorismus" schlechthin und das vorhandene rechtliche Instrumentarium zu seiner Bekämpfung. Es wird der Frage nachgegangen, welche Rolle dem Terrorismus im Frieden und im Krieg zukommt, ein Aspekt, der insbesondere im Lichte der politischen Reaktionen auf die Anschläge vom 11. September in den Vordergrund gerückt ist und der eine Analyse der rechtlichen Relevanz der politischen Stellungnahmen erfordert. Nach einem Überblick der geltenden völkerrechtlichen Normen zur Bekämpfung des Terrorismus werden die Arbeiten an einer umfassenden Definition des Terrorismus erörtert, die im Rahmen der VN und der EU gegenwärtig im Gange sind und die darauf abzielen, de lege ferenda einen möglichst einheitlichen, international anerkannten Straftatbestand zu formulieren, mit dessen Hilfe dem Terrorismus wirksamer als bisher begegnet werden kann." (Textauszug)
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 54, Heft 387, S. 61-84
ISSN: 0032-3462
World Affairs Online
In: JuristenZeitung, Band 65, Heft 23, S. 1143
In: Marxistische Blätter, Band 40, Heft 3, S. 86-92
ISSN: 0542-7770
Im Mittelpunkt des Beitrags steht das Verhältnis der neueren Entwicklungen des internationalen (Völker-)Strafrechts und der Jurisdiktion dieser Tribunale zur Kriegsverhütung und dem Recht der Friedenssicherung. Das Haager Jugoslawientribunal und insbesondere der Fall Milosevic ist nach Ansicht des Autors Ausgangspunkt der jüngsten Entwicklungen im internationalen Strafrecht mit Auswirkungen auf die künftige Judikatur des permanenten Internationalen Strafgerichtshofs. Der Milosevic-Prozess schafft dabei Präzedenzfälle in mehrerer Hinsicht, die im einzelnen diskutiert werden: (1) Der Milosevic-Prozess ist der erste Fall in der Geschichte, in dem sich nach einem vorangegangenen Angriffskrieg nicht der Aggressor, sondern der Angegriffene vor einem internationalen Gericht strafrechtlich zu verantworten hat. (2) Der Milosevic-Prozess ist ein Präzedenzfall für die Aufhebung der strafrechtlichen Immunität eines Staatsoberhaupts. (3) Der Milosevic-Prozess steht für eine höchst innovative Eingriffsermächtigung des UN-Sicherheitsrats in die Souveränität eines Landes. (ICI2)
In: Forum Wissenschaft, Band 20, Heft 3, S. 6-9
ISSN: 0178-6563
"Dass 'Strafen' ein repressiver Akt ist und in den seltensten Fällen positive gesellschaftliche Impulse setzt, haben kritische JuristInnen und RechtspolitikerInnen oft genug angemerkt. Auf internationaler Ebene soll nun die Etablierung eines Strafgerichtshof wahre Wunder bewirken: eine effektive Durchsetzung von Menschenrechten, die Ächtung von 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit', die Beseitigung von Rassendiskriminierung etc. Oliver Tolmein zeigt die Widersprüchlichkeit einer solchen Institution auf und warnt davor, Menschenrechtsverletzungen allein strafrechtlich zu ahnden. Strukturelle Probleme, die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen zugrundeliegen, geraten bei dieser individualisierten Betrachtungsweise schnell aus dem Blickfeld." (Autorenreferat)
In: Forum Kommune: Politik, Ökonomie, Kultur, Band 26, Heft 6, S. 59
ISSN: 0723-7669
In: Berliner Osteuropa-Info: BOI ; Informationsdienst des Osteuropa-Instituts der Freien Universität, Band 14, S. 98-100
ISSN: 0945-4721
In: Humanitäres Völkerrecht: Journal of international law of peace and armed conflict, Band 6, Heft 3-4, S. 200-214
ISSN: 2625-7203
In: Marxistische Blätter, Band 40, Heft 3, S. 86-92
ISSN: 0542-7770
In: Journal für Generationengerechtigkeit, Band 11, Heft 1, S. 11-20
"Intergenerationelle Gerechtigkeit verlangt nicht nur bestmögliche Politik und Praxis, sondern auch die Vorbeugung und Unterbindung schädlicher und moralisch verwerflicher menschlicher Verhaltensweisen, welche schwerwiegende Auswirkungen auf die langfristige Gesundheit, die Sicherheit und die Überlebensgrundlagen von Gruppen von Individuen haben. Während viele internationale Straftaten indirekte Folgen für das Wohlergehen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen haben, kann man nicht sagen, dass das derzeit bestehende Strafrecht geeignet ist, intergenerationelle Rechte direkt und eindeutig zu schützen. Die Entwicklung eines neuen Typs von internationalen Straftaten, des Verbrechens gegenüber künftigen Generationen, könnte ein vielversprechender Weg sein, intergenerationelle Gerechtigkeit herzustellen. Mit solch einem Verbrechen wären Handlungen oder Verhaltensweisen strafbar, durch die bestehendes internationales
Recht in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie in Bezug auf die Umwelt ernsthaft verletzt wird." (Autorenreferat)
In: Intergenerational justice review, Heft 1, S. 10-17
ISSN: 2510-8824
Intergenerational justice not only requires the adoption of best practices and policies, but also the prevention and repression of deleterious and morally blameworthy human behaviour which have severe impacts on the long-term health, safety and means of survival of groups of individuals. While many international crimes have indirect consequences on the well-being of present and future generations, it cannot be said that existing international criminal law is currently well-placed to directly and clearly protect intergenerational rights. As such, the development of a new type of international crime, crimes against future generations, may be a promising avenue for implementing intergenerational justice. Such a crime would penalise acts or conduct that amount to serious violations of existing international law regarding economic, social and cultural rights or the environment.
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 49, Heft 6, S. 222-226
ISSN: 0042-384X
World Affairs Online
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 52, Heft 4, S. 197-201
ISSN: 2366-6757
In: Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung
ZeFKo Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung , Seite 173 - 180