Die Ermittlung des anwendbaren Rechts bei Persönlichkeitsverletzungen über das Internet ist eine ungeklärte Streitfrage des IPR. De lege lata existieren bereits diskussionswürdige Ansätze; sie sind in ihren vielfältigen Varianten allerdings nur noch schwer überschaubar. Diese Arbeit macht es sich zur Aufgabe, die Meinungsströmungen in eine Systematik zu bringen und um weitere Aspekte zu ergänzen, insbesondere um solche der parallel im Internationalen Verfahrensrecht geführten Diskussion. Neben der lex lata wird auf der Ebene der lex ferenda der Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments für eine Kollisionsnorm für Mediendelikte einer kritischen Betrachtung unterzogen mit dem Ziel, rechtspolitische Empfehlungen für eine entsprechende europäische Anknüpfungsregel zu formulieren.
Dieser Artikel geht der Fragestellung nach, wie sich das EU Verfassungs- und Verwaltungsverfahrensrecht der EU im Hinblick auf übertragene Normsetzungsbefugnisse der EU in den ersten Jahren seit in Krafttretens des Vertrages von Lissabon entwickelt hat. Was muss in Zukunft geschehen, um Legalität und Legitimität dieser Form der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf der Unionsebene zu gewährleisten? Der Artikel fragt nach den Bedingungen zum Erlass solcher Akte, administrativer, politischer und judikativer Kontrollmechanismen und potentieller Wirkung der verschiedenen Strukturen. Dazu analysiert er in einem ersten Teil die Unterscheidung des AEUV zwischen delegierten Rechtsakten nach Artikel 290 AEUV und Durchführungsrechtsakten nach Artikel 291 AEUV als den zwei verschiedenen Formen verbindlicher unter-gesetzlicher Rechtsakte der EU. Der Artikel geht dann auf die ersten Erfahrungen in der Realität der Gesetzgebungspraxis und die ersten Erfahrungen ein, die mit der Existenz dieser Formen gesammelt wurden. Dabei werden sowohl administrative, politische als auch Formen gerichtlicher Kontroll- und Einflussmöglichkeiten ins Auge gefasst. Der Artikel endet mit einem Ausblick auf die sich entwickelnde Debatte zu einem EU Verwaltungsverfahrensrecht, das im Hinblick auf die Artikel 290 und 291 AEUV gut daran täte, auch die Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen, die auf eine exekutive abstrakt generelle Rechtsetzung zuarbeiten.
Mit dem Wiener Aktionsplan von 1998 bekannte man sich in der Europäischen Union zu der Absicht, die Rahmenbedingungen verschiedenster Lebensbereiche der Bürger durch ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zu verbessern. Verfahrensvereinfachung durch die Schaffung einheitlicher Regeln im Kollisions- wie im Zuständigkeitsrecht war eines von vielen Instrumenten, um die weitreichenden Pläne in die Tat umzusetzen. Das ehegüterrechtliche Verfahrensrecht war zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsgebiet, das wegen der Vielzahl unterschiedlicher Regelungen nationaler Rechtsordnungen sowie sich in manchen Fällen dazugesellender zwischenstaatlicher Abkommen für alle Betroffenen große Rechtsunsicherheit bedeutete, da die Beantwortung der Frage, welche Regel auf einen konkreten grenzüberschreitenden Sachverhalt zur Anwendung kommt, ein mitunter sehr kompliziertes Unterfangen war. Es bestand die Möglichkeit der Übervorteilung des schlechter über die Rechtslage in unterschiedlichen Staaten Informierten durch denjenigen, der sich einen Informationsvorsprung verschaffen konnte. In einer Zeit, in der es zunehmend Paare gibt, deren Verbindung nicht mehr den Bezug zu bloß einem Staat aufweist, ist das Regelungsdefizit im Güterverfahrensrecht umso mehr als bedrohlich einzustufen. Gerade im Falle der nachehelichen Aufteilung, aber auch schon bei der Verwaltung des ehelichen Vermögens während aufrechter Ehe steht für Paare viel auf dem Spiel und das nicht nur aus wirtschaftlicher sondern auch emotionaler Sicht. Im Jahr 2006 wurde mit einem Grünbuch der erste konkrete Schritt in Richtung einheitlicher Regelung des Güterverfahrensrechts getan, dem fünf Jahre später der Vorschlag zu einer Verordnung zum Güterverfahrens- sowie zum Güterkollisionsrecht folgte. Diese Arbeit behandelt ausschließlich den zuständigkeitsrechtlichen Teil dieses Verordnungsentwurfes. ; With the Wiener Aktionsplan of 1998 the European Union avowed itself to the intention of simplifying the lives of its citizens through an extensive programme of measures. Procedural simplification through the creation of uniform rules in conflict of laws as well as in jurisdiction law was one amongst many instruments to put the far-reaching plans into practice. The matrimonial procedural law was at that point of time an area of law, which imposed great legal uncertainty on those affected by it because of the multitude of different national bodies of law and multinational treaties, the applicability of which on a certain cross-border case was a question, which to answer was a very complicated undertaking. In a time of increasing numbers of couples, whose bonds do not exist to merely one state, the deficit of regulation in procedural law in matters of matrimonial property regimes is to be seen all the more threatening. In the very case of liquidation of a matrimonial property regime, but also as far as the management of matrimonial property during marriage is concerned, there is a lot at stake for spouses not only from an economic but also an emotional point of view. In 2006 with the adoption of the Green Paper the first concrete step towards uniform laws of the matrimonial property procedure was done, which five years later was followed by the proposal for a regulation on jurisdiction and applicable law in matters of matrimonial property regimes. This paper exclusively treats the parts of the regulation concerning procedural law. ; von Sebastian Pils ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2012 ; (VLID)224257
Das Rechtsinstitut der rügelosen Einlassung auf das Verfahren ist keine ausschließliche österreichische Besonderheit, wie sie sich in § 104 Abs 3 JN finden lässt, sondern wurde auch auf europarechtlicher Ebene durch seinen Artikel 26 EuGVVO verwirklicht. Durch Artikel 26 EuGVVO wird dem Beklagten in Ausnahmefällen auch dem Kläger die Möglichkeit eröffnet, die internationale Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zu überwinden, indem er sich rügelos, dies bedeutet ohne den Mangel der internationalen Zuständigkeit geltend zu machen, auf das Verfahren einlässt und sich dadurch der rechtsprechenden Gewalt eines anderen Mitgliedstaats unterwirft. Als sekundäres Unionsrecht geht die Vorschrift der rügelosen Einlassung nach Artikel 26 EuGVVO jedoch jener nach nationalem Verfahrensrecht vor. Die Konsequenz daraus ist, dass nationale Rechtsvorschriften unangewandt bleiben müssen und sich die Heilung der internationalen Zuständigkeit nach den Vorschriften der EuGVVO richtet. Das Ziel dieser Arbeit ist sowohl die Darstellung des Sinn und Zweckes als auch der formalen Erfordernisse der rügelosen Einlassung auf das Verfahren des Artikels 26 EuGVVO. Ein Augenmerk liegt auch auf Verfahrenshandlungen durch den Beklagten, welche eine rügelose Einlassung auf das Verfahren bewirken. Im Anschluss daran wird die neu eingeführte Belehrungspflicht, welche in Verbrauchersachen besteht, durchleuchtet. In Zeiten wachsender Globalisierung erschien es notwendig, den Schutz von Verbrauchern noch effizienter zu gewährleisten. Da ein Verbraucher im Regelfall die schwächere Stellung gegenüber einem Unternehmer einnimmt, soll daher vor seiner Einlassung auf das Verfahren sichergestellt werden, dass er über die Möglichkeit der Zuständigkeitsrüge in Kenntnis gesetzt und über die Folgen seiner Einlassung oder Nichteinlassung hinreichend belehrt wird. Trotz vieler offener Fragen hinsichtlich der neu eingeführten Belehrungspflicht werden verschiedene Varianten und Lösungsansätze aufgezeigt sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Vorschläge miteinander abgewogen. ; The institute of entering an appearance without raising an objection isnt an exclusive Austrian specific feature, which can be found in § 104 (3) JN. It was also implemented at European level by its Article 26 Brussels Ia Regulation which provides the defendant and in exceptional cases also the plaintiff the opportunity to overcome the international jurisdiction by not raising any objections at the proceedings. The aim of this thesis is to display the meaning and purpose as well as the formal requirements of Article 26 Brussels Ia Regulation. Attention is also paid to procedural actions by the defendant, which cause an entering of an appearance. After that an introduction will be given to the new customer information obligation. In times of growing globalization, it seemed necessary to ensure the protection of consumers even more efficiently. Since a consumer generally assumes a weaker position towards an entrepreneur, the court shall ensure that the defendant is informed of his right to contest the jurisdiction of the court and of the consequences of entering or not entering an appearance. Despite many open questions regarding the newly introduced obligation, different variants and approaches are highlighted and the advantages and disadvantages of the individual proposals are weighed up. ; vorgelegt von Andreas Golob ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2018 ; (VLID)2679925
Die Vorschriften des deutschen Außenwirtschaftsrechts beschäftigen die wissenschaftliche Literatur eher selten und haben ihre praktische Bedeutung vor allem im Bereich straf- oder bußgeldbewehrter Verstöße gegen Verbotsnormen. Die Studie füllt damit eine Lücke. Ihre Zielsetzung besteht darin, zunächst in einem allgemeinen Teil das nationale Außenwirtschaftsrecht im umfassenderen internationalen Wirtschaftsrecht zu positionieren, seine Beziehungen zur jeweiligen Staatsstruktur aufzuzeigen und sodann einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Quellen dieses Rechtsgebiets (AWG, AWV) samt ergänzender Sondergesetze zu geben. Im zweiten, besonderen Teil wird das deutsche Außenwirtschaftsrecht zunächst in das allgemeine Verwaltungsorganisations- und -verfahrensrecht integriert und schließlich wird als Referenzgebiet für die Relevanz der Materie das Verhältnis von Außenwirtschaftsrecht und internationalen Kapitalbewegungen näher beleuchtet.
Die Einsetzung von Gerichten ist eine der staatlichen Kernaufgaben. Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen setzten nicht-staatliche bewaffnete Gruppen (NSAGs) sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart immer wieder selbst eigene Gerichte in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten ein. Dieses Phänomen ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Den Schwerpunkt bildet die Suche nach einer rechtlichen Grundlage solcher Rebellengerichte und die zur Anwendung kommenden Verfahrensrechte unter internationalem Recht. Zu Beginn wird die Eingliederung von nicht-staatlichen Akteuren in das Gefüge der Völkerrechtsordnung und das Konzept des nicht-internationalen bewaffneten Konflikts erläutert. Danach steht die Suche nach einer rechtlichen Legitimation dieser Rebellengerichte im Fokus. Außerdem werden die Verfahrensgarantien, welche in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt zur Anwendung kommen, festgestellt. Dies führt zu der Frage, ob die Rechte und Pflichten von Staaten und NSAGs in Bezug auf ein faires Verfahren vor Gericht dieselben sind oder, ob dahingehend Unterschiede zugestanden werden können. Im Zusammenhang mit der Frage der Legitimität der Einsetzung von Rebellengerichten wird auch auf die Frage eingegangen, ob NSAGs das Recht besitzen eigene Gesetze zu erlassen. Bevor eine Schlussfolgerung bzgl. der Legitimität und Sinnhaftigkeit solcher Rebellengerichte getroffen wird, werden Verstöße gegen potentiell einzuhaltende Verfahrensrechte unter internationalem Strafrecht und das Monitoring von Verfahren vor Rebellengerichten diskutiert. ; The establishment of courts is one of the core tasks of a state. However, non-state armed groups (NSAGs) have established their own courts in non-international armed conflicts in the past and present. This phenomenon is the topic of this thesis. The focus is on the question of whether there is a legal basis for such rebel courts and which fair trial guarantees are applicable to trials in front of such courts under international law. First, I explain the incorporation of non-state actors in the international legal order and the concept of a non-international armed conflict. Next, the focus is on the search for a legal legitimization of rebel courts. Moreover, the fair trial guarantees which are applicable in a non-international armed conflict are determined. This leads to the question of whether the rights and obligations with regard to fair trial guarantees of states and NSAGs are equal or if one could argue that different standards should be applied. In the context of the authority of NSAGs to establish courts, it is also questioned whether rebel groups should be allowed to legislate and create their own laws in a non-international armed conflict under international law. The interplay between international criminal law and violations of fair trial guarantees and monitoring as a means of implementation are discussed. Before coming to a conclusion concerning the legitimacy of rebel courts, their meaningfulness and potential requirements are discussed. ; eingereicht von Daniela Bamer ; Zusammenfassung in Deutsch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)4526666
Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York ergriff der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Maßnahmen, die grundlegende Verfahrensrechte missachteten. Erst nach fast zehn Jahren wurde die Praxis schrittweise rechtsstaatlichen Prinzipien unterworfen. Dieser Beitrag analysiert den politischen Konflikt zwischen Befürwortern und Gegnern des Sanktionsregimes. ; In the wake of 9/11, the UN Security Council adopted emergency measures, the so-called 'terror lists', which violated basic due process rights of the targeted persons. It took almost a decade before the regime of individual sanctions was gradually subjected to principles of due process. Since the most powerful members of the Council profited from the regime's executive discretion, they eagerly defended it against external attempts at its containment. Only when the critics enlisted other international organizations, in particular the European Court of Justice, were they able to turn the tides. Yet, the resulting institutional checks on the Council are both incomplete and risking negative side effects.
Jährlich lassen sich Tausende von Paaren gerichtlich scheiden. Die technischen und wirtschaftlichen Fortschritte bringen eine Erweiterung der Rechtsgebiete mit sich. Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (kurz Brüssel IIa- VO bzw. EuEheVO) vereinfacht die Personenstatusänderungen ohne zu komplizierte und lange Schritte. Über die Anwendung der Rechtsvorschriften sind sämtliche wissenschaftliche Dokumente zu finden. Jedoch eine Anwendung der Gesetze ohne den Zweck der Veranlassung und das Vorgehensweise der einzelnen Schritte zu wissen, führt nur zur inkorrekten Ausführung dieser Normen. Die Brüssel IIa-VO betrifft nur das Verfahrensrecht, also besagt nicht, welches Recht und welche Gerichtsbarkeit für die Scheidung, die Ungültigerklärung der Ehe oder für die Trennung ohne Auflösung des Ehebands anzuwenden ist (dafür sind nationale Gesetze bzw. internationale Gesetze wie IPRG, ROM III-VO uvm. vorgesehen). Bis zur Kundmachung dieser Verordnung waren sämtliche Organe der EU bei den vielen Sitzungen tätig. Die Kommission, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, das Europäische Parlament, und der Rat der EU. Die übersichtliche Darstellung der Organe, wann und wie bei der Erlassung der Verordnung mitgewirkt haben, die mehreren Sitzungen und Stellungnahmen der Organe geben Auskunft über die Zielsetzung der EU insb. über die soziale Solidarität der Mitgliedsstaaten. Insgesamt rundet der präzise Aufbau ins nationale Zivilrecht, türkische Scheidungsrecht und EU-Recht diese Arbeit ab. ; eingereicht von Aysegül Sen-Tan ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2018 ; (VLID)2581992
The European Court of Justice (ECJ) is a very powerful court compared to other international courts and even national courts of last resort. Observers almost unanimously agree that it is the preliminary references procedure that made the ECJ the powerful court it is today. In this paper, we analyze the determinants that lead national courts to use the procedure. We add to previous studies by constructing a comprehensive panel dataset (1982-2008), including more potentially relevant explanatory variables and by testing for the robustness of previous results. In addition to confirming the relevance of variables previously found significant, we identify a number of additional determinants, including the relevance of agriculture to a country, corporate tax rate, familiarity with EU law, and tenure of democracy.
Legal coherence and predictable decision-making are the cornerstones of Finnish administrative law. The aim of this research is to analyze the factors that make administrative decisions unpredictable in Finland today. Why is the challenge so significant for the authorities? The factor analysis revealed six main features affecting predictability in the legal regulation of Finnish public governance: the increasing use of soft law, the devolution of government, deregulation, the changing role of the individual, the blurring of the division between the public and the private sector and the influence of international and EU-law. ; Ziel dieser Untersuchung ist es, die Faktoren zu analysieren, die die administrativen Entscheidungen im heutigen Finnland unvorhersehbar machen. Warum ist dieses Problem so bedeutend für die Behörden? In dieser Studie untersuchen die Autoren die Funktion und die Rolle der Vorhersehbarkeit in Bezug auf die gesetzliche Regelung der Staatsführung in Finnland. Dieser Artikel beschreibt die Merkmale in der Verwaltung und im Gesetz, die – aus der Sicht der Bürger als Kunden oder Partner der lokalen Verwaltung – für die Vorhersehbarkeit, insbesondere von individuellen Entscheidungen, von Bedeutung sind. In der nordischen Tradition bedeutet juristische Dogmatik die Untersuchung des Inhalts von Rechtsnormen und deren Systematisierung. Diese Art von Studie wird im Rahmen der gegenwärtigen Rechtsordnung durchgeführt, und die Rechtsquellen bilden das hauptsächliche Material für die juristische Untersuchung. Im finnischen Rechtssystem sind das Grundgesetz und andere Gesetzgebung – nicht zu vergessen die Rechtsgrundsätze die wichtigsten nationalen Grundlagen für juristische Entscheidungen. Darüber hinaus gibt es Gesetzesvorlagen und die Rechtspraxis, die mehr Informationen für die Untersuchung der Rechtsnorm liefern. Das finnische System basiert jedoch nicht so sehr auf Präzedenzrecht wie viele andere Rechtssysteme. In der nordischen Tradition werden auch Ansichten von Wissenschaftlern (juristische Publikationen und Artikel) als wichtige Quellen angesehen. In dieser Studie ist der Ansatz eher theoretischer Art, und die Rolle der Rechtspraxis als Rechtsquelle ist weniger bedeutend als sonst. Darüber hinaus ist das Hauptziel dieser Studie, ein besseres Verständnis für die Realität hinter den Normen zu entwickeln, und die Methodik dieses Artikels basiert sehr stark auf Aspekten der Rechtspolitik. Die Vorhersehbarkeit kann als eine Komponente einer Rechtsauffassung angesehen werden, die als legitime Erwartungen bekannt ist. Diese Auffassung schützt die Erwartungen, die auf Versprechen, etablierter Praxis oder Rechtsansprüchen beruhen. Eine andere Auffassung, die dieser nahe kommt, ist die Rechtssicherheit, d. h. die Möglichkeit des Individuums, sein Handeln im Vertrauen darauf zu planen, dass seinen Erwartungen entsprochen wird. Die Vorhersehbarkeit rückt den Kunden der Staatsverwaltung, und zwar das Handeln des Bürgers oder die private Geschäftstätigkeit, in den Mittelpunkt. Bei der Analyse der Vorhersehbarkeit in der Verwaltung muss zwischen verschiedenen Aufgaben und Verfahren in der Verwaltung unterschieden werden. Beschlüsse, Vorschriften und Anweisungen sind Beispiele für die verschiedenen Aufgaben. Verfahren umfassen verschiedene Phasen, so z. B. die Vorbereitung, die Anhörung, die Entscheidung und die Berufung. Die Vorhersehbarkeit ist ein Aspekt bei all diesen administrativen Aufgaben und Verfahren. Die Vorhersehbarkeit bei einer administrativen Entscheidung betrifft den Inhalt der endgültigen Entscheidung sowie die Kosten, die Länge und die generelle Durchführung des Verfahrens. Laut der Analyse dieser Untersuchung sind die zentralen Probleme im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit die Deregulierung und die vermehrte Anwendung des soft law (des faktischen Rechts), die Befugnisübertragung, die wechselnde Rolle des Individuums und die Aufhebung der strikten Trennung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Das Problem der Deregulierung und des soft law (faktischen Rechts) besteht darin, dass es bei Bedarf zu einer nichtgesetzlichen Regelung kommt, und zwar dann, wenn das Gesetz nicht den richtigen Kurs für das Handeln der Behörden oder der Bürger vorgibt. Besonders für die Bürger ist es dann schwieriger, den Inhalt der Norm herauszufinden. Darüber hinaus kann die Deregulierung dazu führen, dass es große Unterschiede im Niveau und in der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen gibt. In Finnland gab es z. B. in der Kinderbetreuung eine nicht zu akzeptierende Ungleichheit zwischen Bürgern in unterschiedlichen Teilen des Landes. Ungleichheit ist auch ein Risiko bei der Befugnisübertragung in der Staatsverwaltung. Eine weitere problematische Folge der Dezentralisierung ist, dass sie zu dürftigen oder mangelhaften Entscheidungen führt. Die Verfahrensrechte, die durch die Strukturen der Staatsführung als aktive Bürgerschaft geschützt sind, sind keine Garantie für die Erfüllung materieller sozialer Rechte. Die Verhandlungen und Beurteilungen der Kunden im Bereich der sozialen Dienstleistungen haben nur teilweise vorhersehbare Resultate, da zahlreiche Variablen berücksichtigt werden müssen. Während die Rolle des privaten Sektors in der Bereitstellung von Dienstleistungen und auch in der Selbstkontrolle zugenommen hat, ist die Überwachung zufälliger geworden, und dies beeinträchtigt die Vorhersehbarkeit der Qualität der Dienstleistungen. Mitten in den administrativen Reformen schützen die Menschenund Grundrechte vor Privatisierung. Im Bereich des internationalen und des EU-Rechts besteht das Hauptproblem in der Inkohärenz der Rechtsquellen. Auf einheimischem Niveau ist es schwieriger und zeitintensiver, den Inhalt oder den Grad der Gültigkeit der Norm herauszufinden. Die Überregulierung ist ein andere mögliche Folge der Koexistenz von multinationaler Gesetzgebung und nationaler Verwaltung, z. B. im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Eine vorhersehbare öffentliche Verwaltung birgt ihre Herausforderungen in sich, aber es stehen neue Instrumente zur Verfügung, um die Rechtssicherheit zu fördern. Die Menschenund Grundrechte z. B. können verhindern, dass die Vorhersehbarkeit in eine Illusion abdriftet.
Nach einer wechselvollen Geschichte konnte der Kosovo nach Erlangung der Unabhängigkeit erstmals ein eigenes Straf- und Strafprozessrecht erlassen. Der folgende Beitrag beschreibt das geltende kosovarische Recht und untersucht es u.a. darauf hin, ob es den Vorgaben der Verfassung und der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge entspricht. Beim Erlass des neuen Strafrechts scheint ein gravierendes Versäumnis des Gesetzgebers das "Vergessen" eines Delikts der fahrlässigen schweren Körperverletzung zu sein, obwohl ein solcher Tatbestand in dem vorangehenden StGB noch enthalten war. Das neue Strafprozessrecht wurde durch einige angelsächsische Elemente angereichert und entspricht im Wesentlichen den menschenrechtlichen Vorgaben der Verfassung und der EMRK. Für jugendliche Straftäter gilt ein besonderes Strafbemessungs- und Verfahrensrecht, das in einem eigenen Jugendgerichtsgesetzbuch niedergelegt ist. Die Regeln über die strafrechtliche Mediation können sich auf alte gewohnheitsrechtliche Traditionen der Streiterledigung stützen. ; Nakon svoje promjenjive povijesti Kosovo je moglo donijeti svoje vlastito kazneno i kazneno postupovno pravo tek nakon što je steklo neovisnost. Ovaj rad opisuje važeće kosovsko pravo te između ostalog istražuje je li ono u skladu sa smjernicama Ustava i odgovarajućim međunarodnim ugovorima. Čini se da je zakonodavac pri donošenju novog kaznenog prava propustio uključiti delikt nanošenja teške tjelesne ozljede nehajem, iako je takvo činjenično stanje postojalo u prijašnjem KZ. Novo kazneno postupovno pravo obogaćeno je nekolicinom elemenata iz anglosaksonskog prava i ono je uglavnom u skladu sa smjernicama Ustava glede ljudskih prava kao i s EKZLJP. Na mlade počinitelje kaznenih djela primjenjuje se posebno postupovno pravo kao i odmjeravanje kazni, a ono je sadržano u Zakonu o sudovima za mladež. Pravila o mirenju u kaznenim postupcima poduprta su starim običajnim tradicijama rješavanja sporova. ; After independence Kosovo could, for the first time in its history, enact its own criminal and criminal procedure law. This essay describes the present Kosovar law and analyses i.a. whether it is in harmony with the requirements of the Constitution and of pertinent international instruments. When the Kosovar parliament enacted the new Criminal Code it seems to have "forgotten" to include the crime of a negligent infliction of serious bodily harm although the previous code had contained such a clause. The new Criminal Procedure Code now contains some Anglo-Saxon elements and meets more or less the human rights requirements of the Constitution and the ECHR. Juvenile criminals fall under a special regime laid down in a separate Juvenile Justice Code. The rules on mediation in criminal matters are based on very old customary traditions of dispute resolution. ; In seguito alla sua mutevole storia il Kosovo poté introdurre il proprio diritto penale sostanziale e processuale appena dopo l'indipendenza. Il presente lavoro descrive il diritto kosovaro vigente e, tra l'altro, indaga se esso sia conforme agli orientamenti della Costituzione e dei relativi Trattati internazionali. Pare che il legislatore in occasione dell'introduzione della nuova disciplina del diritto penale abbia omesso di includervi il delitto di lesioni gravi colpose, benché tale stato di fatto esistesse nella precedente legislazione penale. Il nuovo diritto processuale penale è arricchito da un certo numero di elementi di derivazione anglosassone ed esso è perlopiù conforme agli orientamenti della Costituzione per quanto riguarda i diritti fondamentali, come pure alla CEDU. Nei confronti dei giovani autori di reati si applica un diritto processuale penale speciale, come anche per la comminazione della pena, che si trova nella Legge sui tribunali per la gioventù. Le regole sulla conciliazione nei procedimenti penali sono supportate da vecchie tradizioni consuetudinarie relative alla risoluzione delle controversie.