Investitionsschutz und Menschenrechte: Investitionsschutz und Menschenrechte
In: Studien zum Internationalen Investitionsrecht - Band 9 v.9
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In: Studien zum Internationalen Investitionsrecht - Band 9 v.9
Die Verhandlungen zwischen den USA und der EU über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) sind in den letzten Monaten in das öffentliche Interesse gerückt. Umstritten ist vor allem das vorgesehene Investitionskapitel, das neben der Investitionsliberalisierung Investitionsschutzbestimmungen und Regeln zur Durchsetzung dieser Bestimmungen enthält. Sind geäußerte Befürchtungen, US-Investoren könnten auf diesem Weg europäische Gesetzgebung etwa im Umwelt- und Sozialbereich anfechten, berechtigt? Nach Ansicht von Peter Draper, Tutwa Consulting, Pretoria, und Andreas Freytag, Universität Jena, braucht TTIP zwar einen Investitionsschutz, aber keine internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es sei für die gegenseitige Attraktivität der Investitionsstandorte in keiner Weise von Nachteil, den Schutz von ausländischen Direktinvestitionen vor Diskriminierung und Enteignung zu garantieren. Deshalb sollte TTIP generelle Investitionsschutzklauseln enthalten, sich aber ansonsten auf die nationalen Systeme zur Durchsetzung von Verträgen stützen. Streitfälle würden somit vor den Gerichten des Gastlandes entschieden. Frank Schorkopf, Universität Göttingen, betont, dass hinter den Investitionen Eigentümer, häufig auch Bürger, die über Pensionsfonds und Anlagegesellschaften für das Alter und die Ausbildung ihrer Kinder sparen, stehen. Wer meine, dass Kapitaleigentum eine weniger schutzwürdige Eigentumsform sei, der sei auf das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verwiesen. Der Eigentumsschutz sei auch zwischen OECD-Staaten ein schutzbedürftiges Menschenrecht. Die USA und die EU sollten die Chance nutzen und das Investitionsschutzkapitel im geplanten Abkommen vorbildhaft ausgestalten. Eingriffe in Investments seien auch heute im öffentlichen Interesse möglich, wenn sie verhältnismäßig seien. Gegenüber der Kritik am Investitionsschutz, die einen versteckten und kostengünstigen Politikwechselvorbehalt rechtfertig
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In: Jus publicum Band 280
In: Jus Publicum 280
In: Mohr Siebeck eBooks
In: Rechtswissenschaft
Privatwirtschaftliche Initiative steht vielfach unter dem Vorbehalt vorheriger staatlicher Zulassung. Angesichts der Abhängigkeit unternehmerischer Tätigkeit vom Fortbestand der Zulassung drängt sich die Frage auf, wie die getätigten Investitionen bei Erteilung, Änderung und Aufhebung der Zulassung geschützt werden. Steffen Lampert analysiert die überaus heterogene Ausgestaltung des Investitionsschutzes in ausgewählten Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Auf diese Weise wird ein modularer Aufbau des Zulassungsrechts offengelegt, bei dem einzelne Regelungsinstrumente wie etwa Befristungen, Aufhebungen und nachträgliche Anordnungen nach Maßgabe der sachbereichsspezifisch verfolgten öffentlichen Interessen ausgestaltet und kombiniert werden. Damit wird eine in sich konsistente und folgerichtige Austarierung mit privaten Interessen am Schutz des investierten Kapitals ermöglicht und eine freiheitssichernde Regulierung gewährleistet.
In: Schriften zur europäischen Integration und internationalen Wirtschaftsordnung Band 46
In: Schriften zur Europäischen Integration und Internationalen Wirtschaftsordnung -Veröffentlichungen des Wilhelm-Merton-Zentrums für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung 46
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht, Völkerrecht
Zahlreiche Privatrechtsordnungen kennen eine Geschäftsgrundlagenstörung; ebenso das Völkerrecht in Art. 62 WVRK. Kann aber ein Gastgeberstaat einem ausländischen Investor den Wegfall der Geschäftsgrundlage entgegenhalten, um in schweren Wirtschaftskrisen neue Gesetzgebung zu rechtfertigen? Ist die Norm mithin auch gegenüber Individuen anwendbar?Die Untersuchung entschlüsselt einzelne Problemkreise dieser Forschungsfrage, die im Querschnittsbereich zwischen Völkerrecht und Zivilrecht angesiedelt sind. Sie kommt in einer dogmatischen Analyse zu dem Ergebnis, dass Art. 62 WVRK auch im gemischten Schiedsverhältnis anwendbar ist. Anschließend zeigt die konkrete Fallanwendung anhand der Spanienfälle zur Förderung von Solarenergie, dass Art. 62 WVRK auch die sachgerechtere Lösung ist als etwa der Staatsnotstand oder FET-Grundsatz. Die Kautelarpraxis bestätigt diese Erkenntnis, denn eine Geschäftsgrundlagenstörung ist vermehrt auch Regelungsgegenstand neuerer Investitionsschutzabkommen.
In: Schriften zur europäischen Integration und internationalen Wirtschaftsordnung Band 46
In: TranState working papers 89
Dieses Papier setzt sich mit den wesentlichen Prägungen der Globalisierung auf die Entwicklung des Internationalen Investitionsrechts auseinander; es fragt, inwiefern der grenzüberschreitende Investitionsschutz durch internationale Schiedsgerichte die Rolle des Staates bei der Bereitstellung des öffentlichen Gutes Rechtssicherheit' verändert hat und verdichtet die Schlussfolgerungen in 4 Thesen. Erstens läßt sich die Verbreitung der bilateralen Investitionsschutzverträge als Ausdruck des umfassenderen Trends begreifen, Verträge als grundlegendes völkerrechtliches Gesetzgebungsinstrument' zu nutzen (treatification) und als einen weiteren Ausdruck der zunehmenden Verrechtlichung internationaler Beziehungen in der Globalisierung sehen. Indem moderne Investitionsschutzverträge Investoren materielle Rechte und komplementär formelle Durchsetzungsverfahren gewähren, tragen diese zweitens zu einer wesentlichen Veränderung im Völkerrecht bei: Dem Individuum bzw. der juristischen Person des Privatrechts werden durch völkerrechtlichen Vertrag unmittelbar Rechte zugewiesen und es wird damit zum partiellen Völkerrechtssubjekt aufgewertet. Drittens hat im Internationalen Investitionsrecht die Globalisierung die Rolle des Staates als Garanten für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit verändert: Staaten setzen bei grenzüberschreitenden Investitionsstreitigkeiten Recht und Ordnung nicht mehr alleine durch, sie gewährleisten und garantieren jedoch die Herstellung des Rechtsfriedens durch die Vereinbarung von Investor-Staat-Schiedsverfahren. Viertens schließlich kann das moderne internationale Investitionsrecht in einem übergreifenden Sinn als eine Art "Rückkehr" - oder anders gewendet - als Aufbruch zu einem umfassenderen und breiteren Verständnis des Völkerrechts begriffen werden.
In: Archiv des Völkerrechts 45.2007.2
In: Studien zum internationalen Investitionsrecht 2
Dieses Papier setzt sich mit den wesentlichen Prägungen der Globalisierung auf die Entwicklung des Internationalen Investitionsrechts auseinander; es fragt, inwiefern der grenzüberschreitende Investitionsschutz durch internationale Schiedsgerichte die Rolle des Staates bei der Bereitstellung des öffentlichen Gutes Rechtssicherheit verändert hat und verdichtet die Schlussfolgerungen in 4 Thesen. Erstens läßt sich die Verbreitung der bilateralen Investitionsschutzverträge als Ausdruck des umfassenderen Trends begreifen, Verträge als grundlegendes völkerrechtliches Gesetzgebungsinstrument' zu nutzen (treatification) und als einen weiteren Ausdruck der zunehmenden Verrechtlichung internationaler Beziehungen in der Globalisierung sehen. Indem moderne Investitionsschutzverträge Investoren materielle Rechte und komplementär formelle Durchsetzungsverfahren gewähren, tragen diese zweitens zu einer wesentlichen Veränderung im Völkerrecht bei: Dem Individuum bzw. der juristischen Person des Privatrechts werden durch völkerrechtlichen Vertrag unmittelbar Rechte zugewiesen und es wird damit zum partiellen Völkerrechtssubjekt aufgewertet. Drittens hat im Internationalen Investitionsrecht die Globalisierung die Rolle des Staates als Garanten für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit verändert: Staaten setzen bei grenzüberschreitenden Investitionsstreitigkeiten Recht und Ordnung nicht mehr alleine durch, sie gewährleisten und garantieren jedoch die Herstellung des Rechtsfriedens durch die Vereinbarung von Investor-Staat-Schiedsverfahren. Viertens schließlich kann das moderne internationale Investitionsrecht in einem übergreifenden Sinn als eine Art Rückkehr - oder anders gewendet - als Aufbruch zu einem umfassenderen und breiteren Verständnis des Völkerrechts begriffen werden. ; This paper presents an analysis of the most significant effects of globalization on the development of international investment law; it asks how the protection of cross-border investment by international arbitral tribunals has transformed the states' role of providing the public good of legal certainty and summarizes the conclusions in four theses. First, the proliferation of bilateral investment treaties (BITs) is an expression of the wider trend of treaties being used as basic international "legislative" instruments and represents a further movement towards the juridification of key relationships in the global economy. Second, insofar as modern bilateral investment treaties assure investors material rights along with associated formal enforcement procedures, they contribute to a fundamental change in international law-the individual or legal person in private law is assigned individual rights through a treaty in international law and thus upgraded to the status of a partial subject of international law. Third, in international investment law globalization has caused the states to transform their role as the guarantors of legal certainty: States no longer establish law and order on their own, but rather provide for and guarantee the establishment of law and order through the provision of investor-state dispute settlement procedures. Fourth and last, in a more comprehensive sense, modern international investment law can be viewed as a sort of "return" to or else potential dawning of a much more inclusive and broader notion of public international law.
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In: Ius Europaeum Band 65
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht
Investitionsschutz und Schiedsgerichtsbarkeit stehen seit geraumer Zeit im Fokus kontroverser rechtspolitischer Debatten. Neue Vorschläge und bedeutende Gerichtsentscheidungen, gestalten das Feld aktuell und in der Zukunft. Schlaglichter bilden die Diskussion um ein Internationales Investitionsgericht sowie das Singapur-Gutachten und die Achmea-Entscheidung des EuGH, das Atomausstiegsurteil des BVerfG oder das laufende Vattenfall II-Verfahren vor dem ICSID. Den drängenden Rechtsfragen und Folgeproblemen im Kontext von Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gehen die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes nach. Er dokumentiert die von Prof. Dr. Markus Ludwigs und Prof. Dr. Oliver Remien ausgerichteten 23. Würzburger Europarechtstag, die am 10. und 11. November 2018 an der Universität Würzburg stattfanden.Mit Beiträgen vonVolker Arndt, Marc Bungenberg, Claus Dieter Classen, Christian Dietz, Isabel Feichtner, Axel Flessner, Michael J. Hahn, Armin Hatje, Rainer Hofmann, Markus Krajewski, Daniel Kuhn, Markus Ludwigs, Patrick Nölscher, Andreas L. Paulus, Oliver Remien, Selina Schätzlein, Sören Segger-Piening, Patrick Sikora, Christian Tietje, Thomas Wiedmann, Stephan Wilske, Christian Wolf.
In: Schriftenreihe der August Maria Berges Stiftung für Arbitrales Recht 20
eingereicht von: Nijaz Selimspahic ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2015 ; (VLID)856374
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