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Johannes Limnaeus
In: Staatsdenker im 17. und 18. Jahrhundert: Reichspublizistik, Politik, Naturrecht, S. 100-117
In der Avantgarde der deutschen Staatswissenschaft nimmt J. Limnaeus einen hervorragenden Platz ein; sein Werk wird in seinen politischen, rechtlichen und methodischen Aussagen und Verfahrensweisen dargestellt und mit Bezugnahme auf die zeitgenössischen Ideen und politischen Verhältnisse interpretiert. Seine wesentliche Leistung wird darin gesehen, daß er die Staatsrechtswissenschaft als eigenständige Wissenschaft entwickelt und legitimiert hat. Seine Innovation in der Methode bestand darin, die besonderen Merkmale des deutschen Rechts und des deutschen Staatswesens zu betonen und damit Abgrenzungen zum römischen Staatsrecht vorzunehmen. Die Verteilung der Gewalt im Reich zwischen Kaiser und Ständen stand im Mittelpunkt der politischen und rechtlichen Diskussionen zu Limnaeus' Lebzeit; er konzentrierte sich auf das aristokratische Element in der Reichsverfassung und begründete eine Theorie der Teilung der öffentlichen Gewalt zwischen Monarchie und Aristokratie. Eine Verschiebung der Gewichte, weg von der Macht des Kaisers hin zur Macht der Stände, entspricht dabei der avantgardistischen Funktion der Schriften von Limnaeus in der damaligen politischen Situation. (HA)
Johannes Althusius
In: Staatsdenker im 17. und 18. Jahrhundert: Reichspublizistik, Politik, Naturrecht, S. 29-51
Das Werk des politischen Denkers und praktischen Politikers J. Althusius wird dargestellt. Es wird verdeutlicht, daß reformatorischer Glaube, humanistischer Geist und die Verbindung von politischer Philosophie und Rechtsphilosophie die entscheidenden Gehalte seiner Arbeiten sind. Die Auflösung des mittelalterlichen Weltbildes und des Reichsgedankens werden als Grundlagen für seinen politischen Denkansatz betrachtet. Das menschliche Miteinandersein und dessen spezielle Regeln sieht Althusius als Gegenstand der Politik. Lebensgemeinschaften als Kerne des Gemeinwesens werden als Zusammenwirken von Menschen begriffen, die von Gott als Ungleiche geschaffen sind und von ihm zur Gemeinschaft prädestiniert werden. Private Lebensgemeinschaften, territoriale Lebensgemeinschaften und der Staat werden in Althusius' Werk als die Stufen der Vergemeinschaftung herausgearbeitet. Die politische Herrschaft wird gerechtfertigt durch die gegenseitige Kontrolle der Machthaber in Legislative, Exekutive und Justiz. Gegen einen Willkürherrscher und Tyrannen billigt Althusius den Repräsentanten im Herrschaftssystem ein Widerstandsrecht zu, nicht aber den Bürgern. (HA)
Johann Sauberts Eintreten für Johann Arndt im Dienst einer Erneuerung der Frömmigkeit
In: Politik, Theologie und Frömmigkeit im Luthertum der Frühen Neuzeit, S. 239-262
Johann Jakob Moser
In: Staatsdenker im 17. und 18. Jahrhundert: Reichspublizistik, Politik, Naturrecht, S. 284-293
Lebensweg, politische und staatsrechtliche Werke von Johann Jakob Moser werden erläutert. Dabei wird gezeigt, daß Moser sich als Gegner des Absolutismus verstand und zu den fortschrittlichsten Staatsrechtlern seiner Zeit gehörte. Die Vertretung der Rechte der Stände, politische Reformvorstellungen im Territorialstaatsrecht und eine grundlegende Analyse und Anleitung zum Völkerrecht erkennt der Verfasser als Mosers entscheidende Leistungen. Sein Denken wird als pragmatisch-positivistisch und unhistorisch klassifiziert. Moser hat nach Ansicht des Autors die Erfordernisse des Wohlfahrtsstaates erkannt und versucht, diese mit den Freiheitsrechten Altwürttembergs zu verknüpfen. Der Versuch wird als gescheitert betrachtet. (HA)
Johann Stephan Pütter
In: Staatsdenker im 17. und 18. Jahrhundert: Reichspublizistik, Politik, Naturrecht, S. 310-331
Die politik- und staatstheoretischen Gehalte im Werk von Johann Stephan Pütter werden herausgearbeitet und kritisch gewürdigt. Dabei wird davon ausgegangen, daß seine Staatszwecklehre das ordnende Prinzip für sein staatsrechtliches System bildet. Staatliche Hoheitsrechte werden bei Pütter aus dem Staatszweck abgeleitet, Polizei- und Justizgewalt werden als Garanten der Rechtsstaatlichkeit bestimmt. Es wird verdeutlicht, daß für Pütter der Anwendungsbereich staatlichen Zwangs seine Grenzen in den wohlerworbenen Rechten der Staatsbürger findet. Die Staatsgewalt wird an die Verfassung und den Staatsvertrag gebunden. Konservative Züge werden darin gesehen, daß Pütter die ständische Ordnung als natürlich und unveränderlich ansah. Pütters Staatslehre wird als Höhepunkt der Staatstheorie des 18. Jahrhunderts bezeichnet. Der moderne Staatsgedanke hat ihm nach Ansicht des Autors viel zu verdanken. (HA)
Johannes Tews, der Erwachsenenbildner
In: Johannes Tews. (1860 - 1937). Vom 15-jährigen Dorfschullehrer zum Repräsentanten des Deutschen Lehrervereins. Studien über den liberalen Bildungspolitiker, Sozialpädagogen, Erwachsenenbildner und Kämpfer gegen den Antisemitismus., S. 243-268
Johann Heinrich Pestalozzi
In: Schweizer Erinnerungsorte. Aus dem Speicher der Swissness., S. 135-143
Im blauen Dunst der "Höheren Mächte": religiöse Kommunikation bei "Nicotine Anonymous"
In: 26. Deutscher Soziologentag "Lebensverhältnisse und soziale Konflikte im neuen Europa" : Sektionen, Arbeits- und Ad hoc-Gruppen, S. 465-467
Der Vortrag stützt sich auf eine ethnographische Untersuchung verschiedener amerikanischer Nichtrauchergruppen, die sich vor allem seit den letzten Jahren gebildet haben. Obwohl es in diesen Gruppierungen um die praktische Bewältigung eines gesundheitlichen Problems geht, fällt der ausgeprägt religiöse Charakter der Sprache und der Rituale dieser Gruppierungen auf, deren lose Struktur sie zu einem Musterbeispiel dessen machen, was 'Unsichtbare Religion' genannt wird: sie zeigen besonders anschaulich, wie sich der religiöse Diskurs auf Bereiche ausweitet, die herkömmlich (und andernorts) ohne Bezug auf Religiöses gedeutet werden. Besonders hervorzuheben ist dabei, daß die explizite Bezugnahme auf religiöse Traditionen - in Ritual und Rhetorik - sowohl von den Organisationen wie von den Beteiligten bewußt und reflexiv hergestellt und als eine Technik zur Bewältigung des sehr spezifischen alltäglichen Problems verstanden wird.
Johann Joachim Winckelmann
In: Zur Geistesgeschichte des 19. Jahrhunderts, S. 250-257
Johann Gottlieb Fichte
In: Die Unfähigkeit zur Politik, S. 56-66
Johann Baptist Metz
In: The Blackwell Companion to Political Theology, S. 241-255
Beyond Rules And Regulations: Dehra Dun Under Frederick Shore
In: Grass in their Mouths: The Upper Doab of India under the Company's Magna Charta, 1793-1830, S. 343-450
Johannes Althusius, Politik (1603)
In: Geschichte des politischen Denkens: ein Handbuch, S. 167-181
Der Autor gibt eine Einführung in das Werk "Politica" von Johannes Althusius, das im Jahre 1603 in erster Auflage erschienen ist. Obwohl die Anzahl weiterer Neuauflagen zeigt, dass die "Politica" zumindest im 17. Jahrhundert ein Bestseller für die Politische Theorie war, der vor allem im Alten Reich stark rezipiert wurde, haben der Umfang dieser Schrift, ihre formalistische Systematik und nicht zuletzt das schwierige Latein dazu beigetragen, dass eine Übersetzung in Nationalsprachen über drei Jahrhunderte auf sieh warten ließ. Erst mit der Wiederentdeckung des Althusius für die Grundsatzfragen der modernen Föderalismus-Theorie kam es im Jahre 1964 zu einer ersten Übersetzung ins Englische. Ansonsten gab es in deutscher Sprache lediglich Textauszüge der "Politica", die jedoch den systematischen Zusammenhang und die Intentionen dieser Schrift nur unvollständig wiedergeben konnten. Erst aufgrund des nachhaltigen Bemühens von Dieter Wyduckel kam im Jahr 2003 eine größere Teil-Übersetzung der "Politica" ins Deutsche auf den Markt. Der Autor gibt zunächst einen Überblick über die Biographie von Johannes Althusius und die inhaltlichen Schwerpunkte der "Politica". Seine weiteren Ausführungen beziehen sich auf die Bedeutung der föderalen Ordnung und der Souveränität sowie auf die politische Wirkungsgeschichte der Föderallehre. (ICI2)
Johannes Kepler und die Harmonie der Sphären
In: Zur Geistesgeschichte des 19. Jahrhunderts, S. 348-355