Bibliographie Jugendhilfe: Literatur zur Jugendforschung, Jugendhilfe und Jugendpolitik
ISSN: 0941-7001
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ISSN: 0941-7001
In: Unsere Jugend: uj ; die Zeitschrift für Studium und Praxis der Sozialpädagogik, Band 68, Heft 4, S. 146
ISSN: 0342-5258
In: Jugendpolitik: Fachzeitschrift des Deutschen Bundesjugendrings, Band 21, Heft 3-4, S. 20-23
ISSN: 0939-8635
In: Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 78
Die Kostenerstattung in der Jugendhilfe dient dem Ausgleich unangemessener Belastungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe untereinander, und die Einnahmen aus der Kostenerstattung stellen oft einen nicht unwesentlichen Haushaltsfaktor dar. Eine intensive Kenntnis der Kostenerstattungsregelungen bewahrt die Träger der Jugendhilfe deshalb vor Schaden, wenn Kostenerstattungsansprüche erkannt und rechtzeitig geltend gemacht werden. Im Rahmen dieser Kleineren Schrift wird ein Überblick über die Möglichkeiten der Kostenerstattung für die Träger der Jugendhilfe gegeben, um die teilweise sehr differenzierten Regelungen des Kostenerstattungsrechts deutlich zu machen. Dabei werden nicht nur die Regelungen der §§ 89 ff. SGN VIII, sondern auch die Kostenerstattungstatbestände des SGB X erläutert. Die Autoren haben langjährige Erfahrungen in der Fortbildung für Mitarbeiter/innen in den Jugendämtern, insbesondere in den Bereichen Kostenerstattung und Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe
Interdisziplinäre Gesamtdarstellung Fachübergreifend verknüpft das Handbuch die sozialwissenschaftliche und die juristische Perspektive für das Arbeitsfeld der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Hierzu werden die sozialwissenschaftlichen, devianzpädagogischen und kriminologischen sowie die empirischen und theoretischen Erkenntnisse - zur Lebensphase Jugend, - zur Jugenddelinquenz sowie - zur Sanktionspraxis aufbereitet. Handbuch und Kommentar in einem Band Diese Ergebnisse bilden die Basis für die rechtskommentierende Darstellung der sozialrechtlichen und (jugend-)strafrechtlichen Grundlagen der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Das Werk ist damit Handbuch und Praxiskommentar in einem. Dabei geben die Autoren detailliert und konkret zuverlässige Antworten auf die zahlreichen, aus der Überschneidung von Sozial- und Strafrecht (einerseits SGB VIII, andererseits JGG) resultierenden rechtlichen Fragen. Von kompetenten Autoren Professor Dr. iur. Thomas Trenczek M.A. ist Professor für Rechtswissenschaft (Öffentliches Recht, Jugend- und Strafrecht; Mediation/Konfliktmanagement) der Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Professorin Dr. iur. Brigitta Goldberg ist Dipl.-Sozialarbeiterin und Professorin für Jugendhilferecht, (Jugend-)Strafrecht und Kriminologie der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum. Für Fachkräfte des Jugendamtes und der Jugendgerichtshilfe Ihnen steht damit eine interdisziplinär verankerte und den fachlichen Standards entsprechende Orientierungshilfe für die tägliche Praxis zur Verfügung.
In: Jugendschutz: Rechtsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland., S. 185-190
G. Ulrich stellt den Zusammenhang zwischen dem Recht der Eltern, dem Kindeswohl und der Jugendhilfe her. Der Jugendhilfe kommt ihrer Ansicht nach die Aufgabe zu, nicht wie im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) reaktiv tätig zu werden, sondern präventiv zu arbeiten (Helfen statt Strafen). Jugendhilfe will und soll elterliches Erziehungshandeln ergänzen, unterstützen oder erweitern. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), das die Aufgaben der Jugendhilfe regelt, ist demnach ein Leistungsrecht und keine Eingriffsbehörde. -ih.
In: Familien-Atlas II: Lebenslagen und Regionen in Deutschland, S. 50-65