Consilium Politico-Physicum, Gründliches Bedencken/ vnd getrewer Rath/ was eine Stadt/ in welcher/ den vorgangenen Herbst/ die Pest ein wenig angefangen/ künfftigen Frühling/ in den Gassen oder Strassen . fürnehmen solle
CONSILIUM POLITICO-PHYSICUM, GRÜNDLICHES BEDENCKEN/ VND GETREWER RATH/ WAS EINE STADT/ IN WELCHER/ DEN VORGANGENEN HERBST/ DIE PEST EIN WENIG ANGEFANGEN/ KÜNFFTIGEN FRÜHLING/ IN DEN GASSEN ODER STRASSEN . FÜRNEHMEN SOLLE . Consilium Politico-Physicum, Gründliches Bedencken/ vnd getrewer Rath/ was eine Stadt/ in welcher/ den vorgangenen Herbst/ die Pest ein wenig angefangen/ künfftigen Frühling/ in den Gassen oder Strassen . fürnehmen solle . ( - ) Titelseite ( - ) Den Edlen / Ehrenvesten Achtbaren / Fürsichtigen / Hoch vnd Wolgelahrten / Hoch vnd Wolweisen Herren / Burgermeistern / Syndicis, Kämerern / vnd Rathsverwandten der löblichen Städte Gryphiswalde / Prentzlow / vnd Anklam / Meinen großgünstigen lieben Herren und Freunden. ( - ) Folget der Ordnung der Capitel dieses Buchs. ( - ) Consilium Politicum, Der erste Theil dieses Pestilentz Tractats (1) Einleitung (1) Das Erste Capitel. De Nosocomijs, Von Hospitalen, Armen Heusern/ vnd andern ædificijs oder Gebewden in Pestilentz zeiten. (6) Das Ander Capitel. De Provisione rerum, ad victum & amictum necessarium, Was eine Obrigkeit / vnd die Bürgerschafft auffn nothfall / vnd zu täglichem Brauch verschaffen soll. (16) Das Dritte Capitel. De externa mundicie in plateis, Templis, curijs. Von euserlicher Reinigung in den Gassen/ Kirchen/ Rathsheusern/ Schulen / [et]c. (19) Das Vierde Capitel. Von Dreyen andern Politischen Consilijs vnd Anschlägen/ damit die öffentliche Lufft auff den Gassen oder strassen kan geendert werden. (25) Das Fünffte Capitel. Ob man den jenigen/ die mit der Pest vergifftet sind/ die Heuser zuschliessen solle? (33) Das Sechste Capitel. Von den Pestilentzial Prediger/ der in dieser zeit von der Obrigkeit soll bestellet werden. ex Oeconomia Coleri zusammen gezogen. (40) Das Siebende Capitel. Von allerley andern officieren, Dienern/ vnd auffwartern in der Pest. (48) Das Achte Capittel. Von Begräbnissen/ ob man die Todten des Nachts soll stillschweigend begraben/ vnd was sonsten mehr hiebey zubetrachten. (53) Das Neunde Capitel. Noch etliche General Præcepta oder Consilia, so man Politice in acht haben soll. (61) Das Zehende Capitel. Vom Ampt der Obrigkeit/ Wann das Sterben nun aufgehöret hat/ Item/ was andere gemeine Leute nach dem Sterben thun vnd vermeiden sollen. (64) Das Ander Theil dieses Pestilentz Tractats. (68) Einleitung (68) Das Erste Capitel. Von der Lufft. (69) Das Ander Capitel. Zeichen/ ob die Lufft in einer Stadt vergifftet sey: Und Zeichen/ ob ein Mensch von der Pest angegriffen. (77) Das Dritte Capitel. Wie man den Krancken mit der Lufft halten soll. (82) Das Vierde Capitel. Wie man sich sonsten/ außerhalb der Lufft / für der Pestilentz præserviren oder verwahren solle. (83) Das Fünffte Capitel. Von etlichen berümbten Artzeneyen/ so von den fürnembsten Medicis wider die Pestilentz geordnet seind/ vnd erstlich von den Pillullis Ruffi. (96) Das Sechste Capitel. Von andern bewehrten Pestilentz Artzeneyen. (99) Das Siebende Capitel. Von der Allergewissesten Pestilentz Artzeney/ auß der Himlischen Apotecken zusammen gelesen. (107) Das Achte Capittel. Wenn einem die Pestilentz ankommen/ wie man mit ihm verfahren soll: auch wenn Beulen oder Blattern erscheinen. (110) Das Neunde Capitel. Wie man ein vergifft Hauß reinigen sol. (115) Das Zehende Capitel. Wie man die Kleider vnd Bette der Verstorbenen/ vnd auch derer/ die wider gesund worden seindt/ reinigen soll. (124) Das Eilffte Capitel. Wie sich die verhalten sollen / so vmb die krancken sind vnd ihrer pflegen. (132) Das Zwölffte Capitel. Wie sich die/ so nach Gottes verleihung widerumb gesund worden seind/ verhalten sollen. (137) Das Dreyzehende Capitel. Wie mans mit den Verstorbenen halten sol. (140) Das Vierzehende vnd Letzte Capittel. Von den Schwangern Frawen/ Kindelbetterinnen/ Sögenden Frawen/ vnd jungen Kindern (143)