Suchergebnisse
Filter
2894 Ergebnisse
Sortierung:
Unternehmen Kinderbetreuung: Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung
In: Information
Kinderbetreuung
Im Rahmen der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Auftrag gegebenen Gesamtevaluation von zentralen ehe- und familienbezogenen Leistungen wurden in der vorliegenden Studie die Auswirkungen öffentlich geförderter Kinderbetreuung auf Familien untersucht. In einer ex-post Analyse wurden die Effekte von Kinderbetreuung auf folgende familienpolitische Ziele identifiziert: Vereinbarkeit von Familie und Beruf/wirtschaftliche Stabilität und soziale Teilhabe von Familien, Steigerung der Geburtenrate/Realisierung von Kinderwünschen. Die Wirkungsanalysen wurden für Familien mit unter-dreijährigen Kindern (U3), mit drei- bis sechsjährigen Kindern (Ü3) sowie für Schulkinder (Ü6) separat durchgeführt. Im Anschluss wurden in Effizienzanalysen die Selbstfinanzierungsquoten des Ausbaus der Kindertagesbetreuung untersucht.
BASE
Außerfamiliale Kinderbetreuung
In: Kindheit in Gesellschaft und Politik: eine multidisziplinäre Analyse am Beispiel Österreichs, S. 189-208
Die Frage, ob ausschließlich familiale oder zeitweise institutionelle Kinderbetreuung das Wohlbefinden der Kinder gewährleisten, hängt vor allem von der Qualität der außerfamilialen Kinderbetreuung ab. In einem historischen Rückblick wird die Entwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich seit Mitte des 19. Jahrhunderts nachgezogen. Ein aktueller Überblick über die verschiedenen außerfamilialen Betreuungsformen, ihre Funktionen wird gegeben. Anhand der Erhebungen des Mikrozensus werden zahlenmäßige Inanspruchnahme und Platzbedarf Mitte der 90er Jahre wiedergegeben. Struktur und Alltag im Kindergarten werden skizziert. Im internationalen Vergleich zeigen sich in vielen Ländern eine geringe Akzeptanz der Betreuungseinrichtungen für Kinder bis drei Jahre und eine hohe für Kinder von vier bis sechs Jahren, während die Betreuungssituation für Schulkinder außerhalb der Schulzeit äußerst heterogen ist. Hinsichtlich der Qualitätssicherung werden die Empfehlungen des Ministerrats der EU zur Kinderbetreuung 1992 angeführt. (prf)
Außerfamiliale Kinderbetreuung
In: Kindheit in Gesellschaft und Politik : eine multidisziplinäre Analyse am Beispiel Österreichs., S. 189-208
Die Frage, ob ausschließlich familiale oder zeitweise institutionelle Kinderbetreuung das Wohlbefinden der Kinder gewährleisten, hängt vor allem von der Qualität der außerfamilialen Kinderbetreuung ab. In einem historischen Rückblick wird die Entwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich seit Mitte des 19. Jahrhunderts nachgezogen. Ein aktueller Überblick über die verschiedenen außerfamilialen Betreuungsformen, ihre Funktionen wird gegeben. Anhand der Erhebungen des Mikrozensus werden zahlenmäßige Inanspruchnahme und Platzbedarf Mitte der 90er Jahre wiedergegeben. Struktur und Alltag im Kindergarten werden skizziert. Im internationalen Vergleich zeigen sich in vielen Ländern eine geringe Akzeptanz der Betreuungseinrichtungen für Kinder bis drei Jahre und eine hohe für Kinder von vier bis sechs Jahren, während die Betreuungssituation für Schulkinder außerhalb der Schulzeit äußerst heterogen ist. Hinsichtlich der Qualitätssicherung werden die Empfehlungen des Ministerrats der EU zur Kinderbetreuung 1992 angeführt. (prf).
Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung oder Kindergartenpflicht für alle? Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Kinderbetreuung in der Familie“
In: Kindheit zwischen fürsorglichem Zugriff und gesellschaftlicher Teilhabe, S. 183-201
Familienleistungen und Kinderbetreuung
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 5
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
Ausbau der Kinderbetreuung
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 79, Heft 1, S. 24-25
ISSN: 0342-2259
Kinderbetreuung in NRW
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 79, Heft 1, S. 32-34
ISSN: 0342-2259
Kinderbetreuung in Deutschland: Probleme und Reformansätze außerhäusiger Kinderbetreuung aus sozialökonomischer Perspektive
In: Forum Wissenschaft, Band 14, Heft 2, S. 60-63
ISSN: 0178-6563
"Außerhäusige Kinderbetreuung stand zu keiner Zeit sonderlich im Zentrum bundesdeutscher Sozialpolitik. Erst mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz 1992 im Zuge der Neuregelung des Paragraph 218 und seiner Aufnahme in das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) begann eine verstärkte Auseinandersetzung um die Verantwortung des Staates für eine bedarfsgrechte Kinderbetreung. Ab 1999 kann der Rechtsanspruch in allen Bundesländern eingeklagt werden; in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist dies bereits seit Anfang 1996 der Fall." (Autorenreferat)
Elementarpädagogische Kinderbetreuung und Haftung
Im Jahr 2016 sorgte eine Entscheidung wonach der Rechtsträger eines Kindergartens aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung einer Kindergartenpädagogin für die Folgen einer Verletzung, die sich ein Kind in der Bewegungseinheit zugezogen hat, haftet, für Aufsehen unter den Kindergartenpädagoginnen. Diese Arbeit beschäftigt sich im ersten Teil mit der aufgrund des österreichischen Föderalismus sehr heterogenen verwaltungsrechtlichen Rechtslage der Kinderbetreuung. Dabei werden sowohl die Personalmindestausstattungen, die Gruppenhöchstgrenzen als auch die Mindestqualifikationen der einzelnen Materiengesetze verglichen und die 3 Formen der elementarpädagogischen Kinderbetreuung, Tagesmütter, Kinderkrippe und Kindergarten dargestellt. Im zweiten Teil werden die familienrechtlichen Grundlagen der elterlichen Obsorge, die ja schlussendlich im Rahmen der elementarpädagogischen Kinderbetreuung temporär "outgesourced" werden, beleuchtet. Sodann werden Rechtsnatur und Elemente des elementarpädagogischen Kinderbetreuungsvertrages dargestellt. In weitere Folge werden die relevanten schadenersatzrechtlichen Aspekte kurz theoretisch dargestellt und dabei sowohl die Verschuldungshaftung als auch Gefährdungs- und Billigkeitshaftung angesprochen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet schließlich die umfassende Darstellung der einschlägigen Judikatur mit dem Versuch die publizierten Entscheidungen zu kategorisieren. So wird einerseits versucht, nach der möglichen Haftungsgrundlage zwischen Verletzung der Aufsichtspflichten und Verletzung der Verkehrssicherungspflichten zu differenzieren und anderseits auch danach ob dritte Personen, insbesondere Kinder in den Unfall involviert waren. Schließlich wird versucht allgemein gültige Schlüsse und Kriterien, die für eine Haftung oder auch dagegensprechen, abzuleiten, wobei festgestellt werden musste, dass dies nur sehr eingeschränkt möglich ist und die einschlägige Judikatur sehr stark auf den Einzelfall abstellt. ; In 2016 a decision, according to which the legal entity of a kindergarten was to be liable for the consequences of an injury that a child came by during physical education, to be caused by a violation of supervisory duties of a kindergarten teacher, caused a stir. In the first part, this thesis deals with the, due to Austrian federalism, very heterogenous administrative law of childcare. Minimum numbers of staff, group sizes as well as minimum conditions of individual matter laws are compared and the three types of early childhood education, namely childminders, day care and kindergarten, are outlined. In the second part, the basics of parental custody in family law are presented, as they get temporarily outsourced as part of early childhood education. Then the legal nature and elements of early childhood education are explained. In further consequence, relevant tort aspects are theoretically outlined. At the same time fault-based liability as well as strict liability and equity liability are broached. The thesis then focuses on a comprehensive depiction of respective judicature and the attempt to categorize the published decisions. Hereby, on the one hand it is tried to distinguish, based on possible liabilities, between a breach of duty of supervision and a breach of duty to implement safety precautions, and on the other hand, whether other persons, especially children, were involved in this accident. Finally, it was tried to find universally valid conclusions and criteria that argue for or against a liability. It was realized that this was just possible to a limited extent and that the respective judicature strongly bases on the individual case. ; vorgelegt von Danijela Bredenfeldt ; Zusammenfassung in Deutsch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)4825106
BASE
Beruf und Kinderbetreuung: Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Kinderbetreuung: Ratgeber für eine adäquate Umsetzungspraxis
In: Soziales Europa, Heft Beiheft 5, S. 1-55
"Eine Arbeitsmarktpolitik, die wirksam sein soll, muß auch Maßnahmen beinhalten, mit denen Eltern dabei unterstützt werden, ihre für die Gesellschaft gleich wichtigen Aufgaben in Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Die Empfehlung zur Kinderbetreuung stellt einen praktischen Beitrag der Union zur Unterstützung der Eltern bei diesem Bemühen dar. Sie wurde im Jahr 1992 vom Ministerrat angenommen und nennt die Elemente eines wirksamen Systems der Kinderbetreuung. In Ergänzung zu dieser Empfehlung soll nun der vorliegende Ratgeber detaillierte Anregungen zu ihrer Umsetzung geben. Die Empfehlung und auch der Ratgeber zielen darauf ab, Probleme zu lösen. Alle Beispiele entstammen der Praxis. Es geht um private Unternehmen und um Behörden, um berufstätige Mütter und Väter, um Kinderkrippen und Kindertagesstätten und um Familientagespflegekräfte und natürlich um Kinder. Der vorliegende Ratgeber enthält sowohl allgemeine Grundsätze als auch mehr ins Detail gehende Anregungen zum konkreten Handeln. Er wendet sich an die verschiedenen Ebenen der Regierung, an die Sozialpartner, an die Anbieter von Betreuungsdiensten und an die Eltern, so daß alle Beteiligten ihn im Hinblick auf ihre konkreten Gegebenheiten heranziehen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)