Schwerpunktthema: Kinderrechte und Menschenrechte: Kinderrechte und Menschenrechte
In: Jahrbuch / Komitee für Grundrechte und Demokratie, S. 201-212
ISSN: 0176-7003
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In: Jahrbuch / Komitee für Grundrechte und Demokratie, S. 201-212
ISSN: 0176-7003
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 96, Heft 10
ISSN: 1424-4004
In: Außenpolitischer Bericht: Bericht des Bundesministers für Europäische und Internationale Angelegenheiten, S. 176
ISSN: 0258-5243
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, Band 28, Heft 3, S. 53-69
ISSN: 0721-8834
"Im Unterschied zu diesen Diskussionen, die sich durchweg auf das Kindeswohl als rechtlichen und sozialpädagogischen Leitbegriff beziehen, schlagen die Autoren vor, sich gesellschaftstheoretisch und -politisch auf Kinderrechte zu beziehen. Dies wird bildungstheoretisch fundiert. Die Vorstellung, Kinder als gesellschaftliche Akteure Erwachsenen gleich zu betrachten, setzt die Radikalisierung der strukturellen Bedingungen von Kindheit als Möglichkeit zur Erfahrung von Partizipation als Gesellschaftsprinzip voraus - also die 'bedingungslose Ausweitung des Konzeptes von citizenship'. Im einzelnen wird dieses Konzept von den beiden Autoren detailliert entfaltet, und mit Fragen nach der Verknüpfung der generationalen Ordnung mit Kinderrechten, Partizipation und Kinderpolitik verbunden. Diese Überlegungen schließen an die neue Perspektive der Kindheitssoziologie - Kinder als soziale Akteure mit eigenen Rechten - an, die theoretisch die Fremdbestimmung von Kindheit und Kinderleben zu beenden sucht. Die Autoren setzen sich ab von Expertokratischen und Familialistischen Vorstellungen und beziehen sich auf die UN Konvention (Kinderrechte), in der sie - trotz berechtigter Kritik - die Verbesserung von Lebensbedingungen und deren praktische Erfahrung als Bedingungen für die Verwirklichung von Partizipation sehen. Die Verbindung der drei (englischen) PS - Protektion, Provision, Partizipation - wird auf die Mischungsverhältnis zwischen Ideologie und realen Problemlagen untersucht und auf die Entwicklung eines Kindheitstheoretisch orientierten Schutzkonzept, das Machtungleichheiten angeht. Hervorgehoben wird der Infrastrukturgedanke vor allem hinsichtlich der sozialisationstheoretisch zentralen Phase der frühen Kindheit." (Autorenreferat)
In: Gemeinsam leben: Zeitschrift für integrative Erziehung, Heft 1, S. 4-12
ISSN: 0943-8394
Die Klimakrise stellt als Teil einer multiplen sozial-ökologischen Krise eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit und insbesondere für Kinder und die Sicherstellung ihrer Rechte dar. Der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur durch menschengemachte Treibhausgasemissionen führt weltweit zu verheerenden Folgen. Diese wirken sich ungleich auf verschiedene Gruppen und dabei besonders stark auf Kinder aus, da jene über einen längeren Zeitraum betroffen und aufgrund ihrer entwicklungsbedingten Konstitution besonders vulnerabel sind. Das Recht auf Klimaschutz durch Erwachsene bzw. durch politische Akteur:innen ist angesichts dessen notwendig zur Verwirklichung der Kinderrechte. Aufgrund des damit verbundenen Machtgefälles steht das Schutzrecht aber auch in einem Spannungsverhältnis mit dem Recht auf Partizipation, das Kindern im Rahmen der Kinderrechte zugesichert wird. Junge Menschen erleben die Klimakrise schon heute als Bedrohung und zeigen durch Bewegungen wie Fridays for Future ihren politischen Gestaltungswillen. Die Realisierung einer lebenswerten Zukunft braucht also beides: Die größtmögliche Beteiligung junger Menschen, aber auch die Verantwortungsübernahme von Erwachsenen für den Schutz heutiger und kommender Generationen.
In: Praxis Politik: Zeitschrift für den sozialwissenschaftlichen Unterricht in der Sek I/II, Band 8, Heft 3, S. 22-27
ISSN: 1860-255X
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 217, S. 1032-1042
ISSN: 0863-4890
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 132, Heft 10
ISSN: 2366-0651
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, Band 28, Heft 1, S. 65-76
ISSN: 0721-8834
"In ihrem Beitrag fragt Waltraut Kerber-Ganse, was denn SozialarbeiterInnen gewinnen und was die Kinder- und Jugendhilfe gewinnt, wenn sie sich nicht nur an den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII ausrichtet, sondern darüber hinaus die Rechte von Heranwachsenden als 'international verbriefte Rechte, als Menschenrechte begreift und ihr Handeln an diesen reflektiert'. Kerber-Ganse zeigt am Beispiel des Paragrafen 36 SGB VIII (Mitwirkung im Hilfeplan), dass die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte von Kindern und Jugendlichen qualitativ über die in Paragraf 8 SGB VIII zugestandenen Beteiligungsrechte hinaus gehen und einem Perspektivenwechsel im Verhältnis Heranwachsende/ Erwachsene bedeuten, von dem die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland noch weit entfernt ist. Die Autorin ist in ihrem Resümee überzeugt, dass eine kritische Soziale Arbeit, ohne Impulse aus den Menschenrechten zu beziehen, nicht denkbar ist. Allerdings gelte das für alle 'Humanberufe' und es sei nicht angemessen, wenn 'eine einzelne Berufsrichtung' sich 'mit einem auf die Menschenrechte bezogenen Beiwort schmücken' wolle. Die UN-Kinderrechtskonvention allerdings könne der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland helfen, 'endlich aus ihrer nationalen Nische' zu finden und sich als eine 'Agentin der Menschenrechte' Heranwachsender zu begreifen." (Autorenreferat)
In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung: Discourse : Journal of Childhood and Adolescence Research, Band 5, Heft 3, S. 295-306
ISSN: 2193-9713
"Die Kinderrechtekonvention (KRK) der Vereinten Nationen enthält individuelle, emanzipative Grundrechte neben moralischen Kategorien wie Elternverantwortung und Kindeswohl. Der Aufsatz rekonstruiert die historische Entwicklung der rechtlichen Stellung des Kindes zwischen Familie und Staat in Deutschland. Der Blick auf das in der KRK angelegte Spannungsfeld zwischen individueller Rechtsposition und Pflege und Schutz des Kindes, das auch als Gravitationszentrum der rechtlichen Entwicklung in Deutschland identifiziert werden kann, legt Selektivitätsmechanismen in der Verteilung auf Adressatengruppen frei und verweist auf politische Agenden hinter den Gesetzgebungsprozessen. Welche Rolle spielt hier wirklich das Interesse des Kindes? Mit Zweifeln an der Eignung des Staats als Wahrer dieser Interessen und an dem historischen Zug der Verrechtlichung der Eltern-Kind-Beziehungen werden abschließend zentrale Problemfelder skizziert, die weitere Diskussionen und Bearbeitung erfordern." (Autorenreferat)
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 44, Heft 3, S. 191
ISSN: 0344-7871, 0344-7871
In: Jahrbuch / Komitee für Grundrechte und Demokratie, S. 169-170
ISSN: 0176-7003
In: Gemeinsam leben: Zeitschrift für integrative Erziehung, Heft 1, S. 13-15
ISSN: 0943-8394
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Situation von Schüler:innen während der Coronapandemie aus der Sicht des niedersächsischen Landesschüler:innenrats. Die Autor*innen zeichnen nach, wie schulische Bildung organisiert wurde und welche Einschränkungen sich für Schüler:innen ergaben. Sie nehmen dabei auch Bezug auf die Verletzungen der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) während der Pandemie, insbesondere auf die Artikel 2 (Gleichheit & Benachteiligungsverbot) und 28 (Bildung) in ihrer Verschränkung miteinander.