Reichswohnversicherung: Kinderrenten durch Ausbau der Sozialversicherung
In: Schriften der Deutschen Gesellschaft für Soziales Recht 1
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In: Schriften der Deutschen Gesellschaft für Soziales Recht 1
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11022850-1
von B. Schmittmann ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Cam. 226 c-1
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Durch die Rentenreformen der vergangenen Jahre ist bereits einiges erreicht worden, was die Belastungen der heute noch jungen und zukünftiger Generationen verringert. Der Anstieg dieser Belastungen durch hohe Beitragssätze und hohe "implizite Steuern" des Rentensystems muss aber noch weiter begrenzt werden. Noch dringlicher ist bei den dazu erforderlichen Senkungen des Rentenniveaus jedoch eine differenzierte Behandlung Versicherter nach der Zahl ihrer Kinder. Sie muss darauf zielen, die negativen Rückwirkungen des umlagefinanzierten gesetzlichen Rentensystems in Deutschland auf die Geburtenentwicklung zu reduzieren und langfristig möglichst ganz auszuschalten. Daneben ist eine kompensierende Vorsorgepflicht für Versicherte mit geringer Kinderzahl erforderlich. Im Mittelpunkt dieses Beitrages steht die detaillierte Darstellung eines konkreten Lösungsvorschlags, der so genannten "Kinderrente", den das ifo Institut in den vergangenen Jahren entwickelt hat, um das Rentensystem sowohl während der Phase akuten demographischen Wandels bis 2035 zu stabilisieren als auch mit neuen, langfristig tragfähigen Rahmenbedingungen für seine weitere Entwicklung zu versehen.
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In: Sozialoekonomische Schriften
Die kinderzahlabhängige Rente bleibt ein Dauerbrenner in der politischen und der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion über künftige Rentenreformen, sei es als «Kinderrente» oder «Elternrente», als Differenzierung des Beitragssatzes oder der Rentenhöhe. Die Diskussionen um die kinderzahlabhängige Rente konzentrieren sich teilweise auf das Gerechtigkeitsargument, dass Eltern schlechter gestellt seien durch einen «doppelten Beitrag», andere stellen eher mögliche positive Effekte auf die Geburtenrate heraus. Häufig verspricht man sich von einer «Kinderrente» jedoch auch positive Effekte auf die Nachhaltigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung. Diese unterschiedlichen Argumentationsstränge gilt es einerseits vollständig zu berücksichtigen und sich nicht auf einzelne zu beschränken, andererseits jedoch auch sauber voneinander zu trennen. Einen solchen strukturierten, ganzheitlichen Ansatz verfolgt diese Arbeit. Primär wird dabei die Frage untersucht, wie die kinderzahlabhängige Rente die Nachhaltigkeitsindikatoren der GRV verändert. Aber auch weitere denkbare Argumente für eine Kinderrente, wie das Gerechtigkeits- und das Fertilitätsargument, werden kritisch diskutiert.
Die kinderzahlabhängige Rente bleibt ein Dauerbrenner in der politischen und der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion über künftige Rentenreformen, sei es als «Kinderrente» oder «Elternrente», als Differenzierung des Beitragssatzes oder der Rentenhöhe. Die Diskussionen um die kinderzahlabhängige Rente konzentrieren sich teilweise auf das Gerechtigkeitsargument, dass Eltern schlechter gestellt seien durch einen «doppelten Beitrag», andere stellen eher mögliche positive Effekte auf die Geburtenrate heraus. Häufig verspricht man sich von einer «Kinderrente» jedoch auch positive Effekte auf die Nachhaltigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung. Diese unterschiedlichen Argumentationsstränge gilt es einerseits vollständig zu berücksichtigen und sich nicht auf einzelne zu beschränken, andererseits jedoch auch sauber voneinander zu trennen. Einen solchen strukturierten, ganzheitlichen Ansatz verfolgt diese Arbeit. Primär wird dabei die Frage untersucht, wie die kinderzahlabhängige Rente die Nachhaltigkeitsindikatoren der GRV verändert. Aber auch weitere denkbare Argumente für eine Kinderrente, wie das Gerechtigkeits- und das Fertilitätsargument, werden kritisch diskutiert.
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Die kinderzahlabhängige Rente bleibt ein Dauerbrenner in der politischen und der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion über künftige Rentenreformen, sei es als «Kinderrente» oder «Elternrente», als Differenzierung des Beitragssatzes oder der Rentenhöhe. Die Diskussionen um die kinderzahlabhängige Rente konzentrieren sich teilweise auf das Gerechtigkeitsargument, dass Eltern schlechter gestellt seien durch einen «doppelten Beitrag», andere stellen eher mögliche positive Effekte auf die Geburtenrate heraus. Häufig verspricht man sich von einer «Kinderrente» jedoch auch positive Effekte auf die Nachhaltigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung. Diese unterschiedlichen Argumentationsstränge gilt es einerseits vollständig zu berücksichtigen und sich nicht auf einzelne zu beschränken, andererseits jedoch auch sauber voneinander zu trennen. Einen solchen strukturierten, ganzheitlichen Ansatz verfolgt diese Arbeit. Primär wird dabei die Frage untersucht, wie die kinderzahlabhängige Rente die Nachhaltigkeitsindikatoren der GRV verändert. Aber auch weitere denkbare Argumente für eine Kinderrente, wie das Gerechtigkeits- und das Fertilitätsargument, werden kritisch diskutiert.
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In: Sozialökonomische Schriften Band 35
Die kinderzahlabhängige Rente bleibt ein Dauerbrenner in der politischen und der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion über künftige Rentenreformen, sei es als "Kinderrente" oder "Elternrente", als Differenzierung des Beitragssatzes oder der Rentenhöhe. Die Diskussionen um die kinderzahlabhängige Rente konzentrieren sich teilweise auf das Gerechtigkeitsargument, dass Eltern schlechter gestellt seien durch einen "doppelten Beitrag", andere stellen eher mögliche positive Effekte auf die Geburtenrate heraus. Häufig verspricht man sich von einer "Kinderrente" jedoch auch positive Effekte auf die Nachhaltigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung. Diese unterschiedlichen Argumentationsstränge gilt es einerseits vollständig zu berücksichtigen und sich nicht auf einzelne zu beschränken, andererseits jedoch auch sauber voneinander zu trennen. Einen solchen strukturierten, ganzheitlichen Ansatz verfolgt diese Arbeit. Primär wird dabei die Frage untersucht, wie die kinderzahlabhängige Rente die Nachhaltigkeitsindikatoren der GRV verändert. Aber auch weitere denkbare Argumente für eine Kinderrente, wie das Gerechtigkeits- und das Fertilitätsargument, werden kritisch diskutiert.
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 59, Heft 5, S. 25-34
ISSN: 1430-175X
World Affairs Online
In: Springer eBook Collection
Aufwertung der Erziehungsarbeit — Politische Notwendigkeit und Wege zur Erreichung des Ziels -- Länderberichte -- Frankreich -- Die Familienpolitik in Frankreich seit 1945 -- Italien -- Instrumente zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Familien mit Kindern -- Mehr Zeit für Kinder -- Geburtenentwicklung und demographische Trends in Italien -- Spanien -- Familienpolitik in Spanien — akueller Stand und neue Initiativen -- Österreich -- Familienrelevante Transfers in Österreich — Systemüberblick und Analysen -- Kinderbetreuungsscheck in Österreich -- Deutschland -- Zum System der Förderung von Kinderbetreuung und Kindererziehung in der Familie durch staatliche Transferleistungen -- Erziehungsgehalt — eine Idee von Gestern oder ein Modell für Morgen? -- Zur Debatte um ein Erziehungsgehalt -- Für ein Erziehungsgehalt -- Schweiz -- Kinderrente und Betreuungsabgeltung — Neue Instrumente in der familienpolitischen Diskussion der Schweiz -- Pionierarbeit in unwegsamem Gelände: Vier Schweizer Projekte -- Dänemark -- Familien- und Kinderbetreuungspolitik in Dänemark -- Eine Familie (auch) für Männer? -- Schweden -- Schwerpunkte der schwedischen Familienpolitik -- Ausgewählte Ergebnisse schwedischer Familienpolitik -- Leistungen für Kinder in acht europäischen Ländern -- Norwegen -- Familienpolitik in Norwegen -- Resümee der Länderberichte -- Die Aufwertung der familiären Erziehungsarbeit als familienpolitische Aufgabe in Europa -- Zur Rolle der Familienverbände auf europäischer Ebene -- Finanzierungsfragen -- Finanzierungsstrategien zur strukturellen Besserstellung der Familien -- Die Finanzierung des Erziehungsgehalts 2000 — eine langfristige Herausforderung -- Reden auf der Paulskirchenversammlung -- Familienhilfe macht uns wettbewerbsfähig -- Was Familien und der "Dritte Sektor" für die Zukunft des Sozialstaats tun -- Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit -- Frankfurter Manifest für Arbeit — Familie — Zukunft -- Autorinnen und Autoren.
Diese Arbeit befasst sich mit den Vorbezügen von Mitteln aus der 2. Säule für Wohneigentum und deren Auswirkungen auf die Vorsorgeleistungen der beruflichen Vorsorge. Die empirische Untersuchung des kollektiven Versichertenbestandes im Rahmen der beruflichen Vorsorge der AXA Leben AG der Jahre 2002 bis 2011 und die anschliessende Analyse unter Berücksichtigung bestehender Studien, geführter Experten-Interviews und der gesetzlichen Grundlagen haben folgende Erkenntnisse gebracht: WEF-Vorbezüge und Rückzahlungen: Die Quote der Anzahl WEF-Vorbezüge beträgt, bezogen auf die Summe aller im Rahmen der beruflichen Vorsorge aktiv versicherten Personen, weniger als ein Prozent. Gleiches zeigt sich im Rahmen des AXA-Bestandes bezüglich der bezogenen Kapitalien. Sie machen rund 0.7 % der gesamten Altersguthaben aus. Die Häufigkeit der Vorbezüge hat in den Jahren 2010 und 2011 abgenommen. Weniger als 10 % der WEF-Vorbezüge bzw. der vorbezogenen Summen werden in die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt. Die Anzahl der Rückzahlungen hat in den Jahren 2010 und 2011 jedoch zugenommen. Die durchschnittliche Bezugshöhe liegt bei CHF 77000, jene der Rückzahlungen bei CHF 66000. Die meisten Vorbezüge und die grössten gesamten Summen wurden im Alter zwischen 40 und 44 bzw. 45 und 49 bezogen. Bei den Rückzahlungen sind es die Altersgruppen zwischen 45 und 49 bzw. 50 und 54. Die Werte liegen leicht über jenen von früheren Studien. Die sogenannten Schwelleneinkommen zwischen CHF 60000 und 100000 haben die meisten Vorbezüge getätigt und auch das grösste gesamte Volumen bezogen. Die Frauenquote liegt unter 25 % und somit auch unter den Werten früherer Erhebungen mit rund einem Drittel. Die WEF-Vorbezüger haben unabhängig von der jeweiligen Bezugshöhe durchschnittlich zwei Drittel ihres gesamten Altersguthabens für Wohneigentum bezogen. Der gesetzliche Anteil (gemäss BVG) macht davon knapp die Hälfte aus. Junge beziehen den höheren Anteil ihres gesamten Altersguthabens als ältere Personen. 378 Personen haben während der zehnjährigen Betrachtungsperiode zwei WEF-Vorbezüge von durchschnittlich rund CHF 80000 bezogen. Die durch die Doppelbezüger bezogenen Summen machen insgesamt 3 % des gesamten bezogenen Volumens aller rund 26000 Vorbezüge aus. Auswirkungen auf die Vorsorgeleistungen: Die voraussichtlichen Altersleistungen reduzieren sich im Schnitt um gut einen Viertel. Am stärksten davon betroffen sind primär Personen ab Alter 40 oder mit jährlichen Einkommen unter CHF 80000. Die durchschnittlichen Einbussen bei den Invalidenrenten betragen 3.4 %, bei den Invaliden-Kinderrenten 8.4 %. Bei den Partner- oder Waisenrenten liegen die Werte bei 7.6 % bzw. 8.3 %. Diese geringen durchschnittlichen Einbussen sind auf die verbreiteten, einkommensbasierten Risikoleistungen zurückzuführen. Die Renteneinbussen bei Tod und Invalidität liegen somit durchschnittlich unter 10 % und sollten keinen massgeblichen negativen finanziellen Einfluss haben. Zudem besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Zusatzversicherung. Eine solche wird von bis zu einem Drittel der Vorbezüger genutzt. Einflussfaktoren und Risiken: WEF-Vorbezüge führen nicht automatisch zu finanziellen Engpässen im Alter. Wie stark die Leistungseinbussen im Rentenalter zu gewichten sind, hängt u.a. massgeblich von den künftigen Wohnkosten ab. Verschiedene Faktoren haben darauf Einfluss, so z.B. die Nachfrage nach Wohneigentum (demografische Entwicklung), die staatlichen Fördermassnahmen, die Mietpreise, die Finanzierungspolitik der Kredit- oder Hypothekargeber, das Zinsniveau sowie die steuerliche Behandlung von WEF-Vorbezügen oder des Eigenmietwertes. Weiter spielt die individuelle Situation des WEF-Vorbezügers eine wesentliche Rolle. So seien an dieser Stelle die Arbeitsunfähigkeit, die Scheidung oder eine Erbschaft exemplarisch erwähnt. Genauso wenig wie heute gesagt werden kann, wie der Immobilien- bzw. Wohnmarkt oder die ganz persönliche Situation in Zukunft aussehen wird, besteht eine Garantie auf die heute reglementarisch ausgewiesenen Vorsorgeleistungen im Rentenalter (Senkung Zinsen und Umwandlungssatz, Erhöhung Rentenalter). Die heutige Kapitalbezugsmöglichkeit von Mitteln der beruflichen Vorsorge kann im Einzelfall einen finanziellen Härtefall bewirken oder verstärken. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen dieser vorliegenden Arbeit erscheint eine Einschränkung oder Abschaffung des WEF-Vorbezuges von Mitteln der beruflichen Vorsorge aber als nicht gerechtfertigt. Die politisch und fachlich geführten Diskussionen zur Abschaffung oder Einschränkung des WEF-Vorbezuges sollten weiteren fundierten Erhebungen zugrunde liegen. Die letzte umfassende Wirkungsanalyse aus dem Jahre 2003 könnte mit einer Neuauflage wichtige Erkenntnisse und eine Entscheidungshilfe liefern.
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