Informalisierung rechtlicher Konfliktregelung
In: Politik und Repräsentation: Beiträge zur Theorie und zum Wandel politischer und sozialer Institutionen, S. 204-214
Der Autor unternimmt eine kurze Bestandsaufnahme des Geschäftsanfalls der Gerichte und stellt einige Thesen zu den Selektivitäten gerichtlicher Streithandlung auf. Es wird u. a. festgestellt, daß bei steigender Inanspruchnahme der Gerichte in der Bundesrepublik gleichzeitig Tendenzen der informellen Regelung von Rechtskonflikten registriert werden. Der Schwerpunkt der Informalisierung verlagert sich aus dem Bereich der normorientierten, strafrechtlich relevanten Behandlung von Bagatelldelikten in den Bereich der zivilrechtlich relevanten, stärker interessenorientierten Konflikte zwischen Konsumenten und Produzenten/ Händlern. Hier haben sich auf Dauer gestellte Schieds- und Schlichtungsstellen etabliert, die für den Benutzer kostengünstige und an einer einvernehmlichen Schlichtung orientierte Regelungsverfahren anbieten. Zusammenfassend wird festgehalten, daß informelle Regelung rechtlicher oder rechtsbezogener Streitigkeiten die auch bei gerichtlicher Behandlung vorhandene Tendenz, die Konflikte zu individualisieren und damit zu disaggregieren und zu entpolitisieren, verstärkt. Sie werde auch die Position des Schwächeren nicht stärken. "Doch dies braucht den Einzelnen nicht anzufechten, wenn er nur schnell, ohne hohe Kosten und in einer für ihn nachvollziehbaren Weise sein 'Recht' bekommt." (TR)