OSZE und Konfliktregelung im GUS-Raum
In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 45, Heft 8, S. 37-39
ISSN: 0940-4171
In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 45, Heft 8, S. 37-39
ISSN: 0940-4171
World Affairs Online
In: Jahrbuch Dritte Welt: Daten, Übersichten, Analysen, Band 1995, S. 88-116
ISSN: 0724-4762
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 39-40, S. 14-23
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 39/40, S. 14-23
ISSN: 0479-611X
"Die umweltpolitischen Entscheidungsprobleme in hochentwickelten Industriestaaten nehmen an Komplexität zu, die Akzeptanz von parlamentarisch oder administrativ getroffenen Entscheidungen nimmt hingegen ab. Angesichts der Tatsache, daß nach dem gegenwärtigen Stand der politischen Erkenntnisse keine Alternative zur repräsentativen Demokratie in Sicht ist, stellt sich die Frage, ob und wie die bisherigen traditionellen Entscheidungsverfahren zu verbessern sind, damit die repräsentative Demokratie auch in Zukunft ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden vermag. Zu diesem Problem existiert eine Vielzahl internationaler Antworten und Ansätze. Insbesondere die verschiedenen Arten der in den USA entwickelten sogenannten Alternative-Dispute-Resolution-Verfahren versprechen ein hohes Problemlösungspotential auch für die europäischen Länder. Durch einen kalkulierten Verfahrensablauf kann eine zu treffende Entscheidung umfassend und unter Einschluß aller betroffenen Gruppen vorbereitet werden. Die Qualität einer derart getroffenen Entscheidung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines zügigen und unbehelligt von Gerichtsverfahren verlaufenden Vollzugs. Die Grundidee dieser Verfahren besteht darin, eine gemeinsame Problemlösung zu suchen und dabei auch mit Hilfe von Dritten möglichst Vorteile für alle Beteiligten zu realisieren." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 42, Heft 39-40, S. 14-23
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 39-40/92
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 42, Heft 39+40, S. 14-23
ISSN: 0479-611X
In: Konfliktregelung und Friedenssicherung im internationalen System, S. 221-226
In: Formen der Konfliktregelung, S. 327-396
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 44, Heft 4, S. D113-D132
Übereinkommen über Prinzipien für eine friedliche Lösung in Südwestfafrika / Angola, Kuba, Südafrika, USA (20.7.88). - Kommunique zur Konferenz über die Lösung des Südwestafrika-Konflikts, Genf (2.-5.8.88). - Protokoll von Brazzaville über die Verhandlungen zwischen Angola, Kuba, Südafrika (13.12.88). - Stellungnahme der SWAPO (14.12.88). - Resolution 626 (1988) des Sicherheitsrats der VN (20.12.88). - Dreiseitiges Abkommen zwischen Angola, Kuba u. Südafrika, (22.12.88). - Abkommen zur Rückführung kubanischen Militärs, (22.12.88). - Ansprachen zur Unterzeichnung der Abkommen zwischen Angola, Kuba, Südafrika: 1) Generalsekretär der VN, Javier Perez de Cuellar; 2) Außenminister der USA, Angolas, Kubas, Südafrikas (Ausz.). Stellungnahme des ANC, Lusaka (8.1.89 / Rede von Oliver Tambo zum 77. Jahrestag des ANC). - Resolution 629 (1989) des Sicherheitsrats (16.1.89)
World Affairs Online
In: Studienmaterial des Friedenswissenschaftlichen Weiterbildungsstudiums
World Affairs Online
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert: eine Einführung, S. 125-149
Nach den festgelegten Zielen der Vereinten Nationen (VN) ist der Weltfrieden ohne eine wirtschaftliche und soziale Stabilisierung innerstaatlicher Strukturen nicht möglich. Der Aufgabenkatalog der VN und ihrer Sonderorganisationen kann heute in den Kategorien Frieden und Sicherheit, Menschenrechtsschutz, Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung zusammengefasst werden. Während im Sinne eines erweiterten Sicherheitsbegriffs in jedem dieser Arbeitsfelder ein Beitrag zum Weltfrieden geleistet werden kann, ist die Friedenssicherung im engeren Sinne, d.h. die Bearbeitung gewaltsam ausgetragener oder potentiell gewaltsamer Konflikte, Gegenstand des vorliegenden Beitrages. Ziel ist eine praxisorientierte Darstellung der Instrumente, Handlungsmöglichkeiten und Probleme der VN im Bereich der Konfliktregelung und Friedenssicherung. Es wird zum einen ein detaillierter Überblick über das System kollektiver Sicherheit der Vereinten Nationen während des Ost-West-Konflikts gegeben. Zum anderen werden die Herausforderungen und Probleme der VN-Friedenssicherung im 21. Jahrhundert aufgezeigt, die zwar neue Risiken, aber auch neue Chancen bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten zur friedlichen Konfliktbearbeitung in sich bergen. (ICI2)
Die Arbeit beschäftigt sich mit neuen Formen der außergerichtlichen Konfliktregelung (ADR), die speziell auf die Lösung von Konflikten im elektronischen Geschäftsverkehr ausgerichtet sind. Die neuen Mechanismen sollen effektiver, flexibler, billiger, schneller und sachnäher als gerichtliche Verfahren sein. Es lassen sich im Wesentlichen zwei Haupttypen von Verfahren unterscheiden. Zum einen gibt es nutzerorientierte Verfahren, die das Vertrauen der Nutzer in den elektronischen Geschäftsverkehr stärken sollen (E-Confidence). Zum anderen existieren besondere technische Mechanismen, die darauf ausgerichtet sind, Urheber- und Kennzeichenrechte vor Cyber-Piraten, Domaingrabbern und anderen Gefahren zu schützen. Nach deutschem Recht unterliegen die außergerichtlichen Verfahren bisher so gut wie keinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf europäischer Ebene stellt die außergerichtliche Konfliktregelung eine mehrfach erklärte politische Priorität dar. Bisher gibt es jedoch kaum zwingende Vorschriften. Die Entwicklung und Kontrolle der neuen Systeme wird in erster Linie der privaten Initiative und den Selbstregulierungskräften im Netz überlassen. Trotz der hohen Erwartungen bestehen allerdings erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Effektivität der neuen Verfahren und die Wahrung elementarer Rechte der Parteien. Es ist zweifelhaft, ob sich die vermeintlichen Vorteile der neuen Verfahren in dem Maße verwirklichen lassen, wie allseits erhofft. Zumindest gegenwärtig können sie den Zugang zum Recht nicht wirklich verbessern. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass sowohl die einzelnen Konfliktregelungsmechanismen als auch das gesamte Konfliktregelungsangebot nicht hinreichend transparent sind. Außerdem ist die Wahrung anerkannter Verfahrensgarantien im Rahmen der Konfliktregelung nicht sichergestellt. Die neuen Mechanismen verringern schließlich auch die Möglichkeit der Regierungen, auf die Entwicklung und Durchsetzung des materiellen Rechts Einfluss zu nehmen. Die Selbstregulierungskräfte im Netz allein sind nicht ausreichend, um den genannten Bedenken zu begegnen. Es gibt viele Gründe für ein Marktversagen, die verhindern, dass alleine durch die Selbstregulierungskräfte vernünftige und gerechte Ergebnisse erzielt werden. Die E-Commerce-Teilnehmer sind nicht an öffentliche Interessen, wie z.B. die Meinungsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre und den Verbraucherschutz gebunden, die die Regierungen in der Offline-Welt mit den privaten Schutzrechten Dritter in Einklang bringen müssen. Auch der Einsatz neuer Technologien bietet keine Lösungen für diese Probleme. Die neuen Technologien sind auf die Durchsetzung der Konfliktregelungsergebnisse beschränkt, bieten aber keine Lösung für die Frage, wie bestimmte Standards und wichtige Werte in den Konfliktregelungsprozess eingebettet werden können. Die nationalen Regierungen und internationalen Organisationen müssen deshalb Maßnahmen ergreifen, um eine faire und effektive Konfliktregelung im elektronischen Geschäftsverkehr sicherzustellen. Da sich die Entwicklung der neuen Systeme noch in den Anfängen befindet und nicht durch voreilige und unausgereifte Regelungen gebremst werden soll, müssen zunächst die Grundbedingungen für die Entwicklung effektiver und fairer Verfahren geschaffen werden. In einem ersten Schritt sollten deshalb die bestehenden Transparenz- und Informationsdefizite angegangen werden.
BASE
In: Arbeitsmaterialien zur Raumordnung und Raumplanung 90
In: Arbeitsmaterialien zur Raumordnung und Raumplanung 90