Whistleblowing: Zivilcourage am Arbeitsplatz
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 2, S. 188-198
ISSN: 0006-4416
"Der Begriff "Whistleblowing" kommt aus den USA und hat dort vor vielen Jahren Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden. Von "Whistleblowing" spricht man vor allem dann, wenn Beschäftigte sich aus gemeinnützigen Motiven gegen ungesetzliche, unlautere oder ethisch zweifelhafte Praktiken wenden, die ihnen innerhalb "ihres" Betriebes oder "ihrer" Dienststelle bekannt geworden sind. Whistleblower widmen sich als Insider aus ihrer Organisation heraus vor allem Fragen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie der Sicherheit von Produktionsanlagen und anderer gefahrenträchtiger Einrichtungen; sie versuchen zudem, Korruption und Verschwendung in staatlichen und privatwirtschaftlichen Bürokratien aufzudecken." Der Autor zieht Parallelen in Deutschland und fragt nach dem Handlungsbedarf hinsichtlich der Meinungsäußerungsfreiheit in Beschäftigungsverhältnissen, der Weitergabe von Insider-Informationen, der Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen und der Institutionalisierung einer "Ethikfreundlichen" Infrastruktur. (IAB2)