Kriterien und Wahrheit: von der Problematik verallgemeinerungsfähiger Kriterien und Paradigmen in den Sozialwissenschaften
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 22, Soziologie = Sociologie = Sociology 56
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 22, Soziologie = Sociologie = Sociology 56
In: Persönlichkeit und Politik, S. 41-42
In: Symbolische Politik, S. 95-141
In: Forum qualitative Sozialforschung: FQS = Forum: qualitative social research, Band 2, Heft 3
ISSN: 1438-5627
Zur Moderation und Orientierung von Beiträgen zur FQS-Debatte über "Qualitätsstandards" qualitativer Sozialforschung wird an die Breite und Vielfalt von in Diskursen über Wissenschaft diskutierten Gütemaßstäben erinnert, und es werden einige Impressionen hinsichtlich ihres historischen Wandels in der jüngeren Vergangenheit präsentiert. Damit verbunden ist die Aufforderung an Debatten-Teilnehmer, sich des systematischen und historischen Stellenwerts postulierter Kriterien und Kriterien-Mixe gewahr zu sein.
In: Beiträge zu einer Theologie der Religionen 1
Verstehen - Urteilen - Handeln, diese drei Dimensionen machen eine echte Religionsbegegnung aus. Während in den bisherigen Überlegungen zum interreligiösen Dialog entweder das gegenseitige Verstehen oder die Notwendigkeit gemeinsamen Handelns in den Vordergrund gestellt wurde, geht es in diesem Band um die reflektierte und differenzierte Urteilsbildung. Doch nach welchen Kriterien? Kann die eigene Religion der Massstab für alle anderen sein? Gibt es Kriterien, die mit Recht Anspruch auf universale Gültigkeit und Anerkennung erheben - Kriterien, an denen sich alle Religionen messen lassen müssen? Wie können sie bestimmt werden? Diese "Gretchenfrage" einer jeden Theologie der Religionen wird von ausgewiesenen Experten der Religionswissenschaft, der Religionstheologie und des interreligiösen Dialogs aufgenommen. Ihre Antworten führen die Diskussion über die Begegnung der Religionen auf eine neue, konstruktive Ebene.
In: SWP-Studie, Band S 39
'Die Europäische Union steht unter dem Druck der Türkei, ihr auf dem kommenden Treffen des Europäischen Rates in Kopenhagen im Dezember 2002 einen Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen zu nennen. Ankara ist der Auffassung, die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt zu haben. In der EU gehen die Meinungen hierüber auseinander. Die Entscheidung des Europäischen Rates hat wegweisende Bedeutung für die Zukunft des Verhältnisses der Union zu ihrem ältesten Assoziierten vor dem Hintergrund des überzeugenden Sieges der religiös-konservativen Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP), die eine uneingeschränkt pro-europäische Politik verfolgt, und der anstehenden Entscheidung über die Zukunft Zyperns nach dem Beitritt der Insel zur EU. Die Studie versucht eine Antwort auf die Frage, ob das türkische Ansinnen gerechtfertigt ist. Sie untersucht im einzelnen, wie weit die Türkei durch die seit dem Herbst 2001 ergriffenen Reformmaßnahmen die politischen Kriterien für den Beginn von Beitrittsverhandlungen erfüllt hat. Unter Berücksichtigung der in den Kriterien enthaltenen 'Grauzonen' wird argumentiert, dass die EU auf dem Kopenhagener Treffen den Fortgang des türkischen Demokratisierungsprozesses in deutlicher Weise unterstützen sollte. Dafür sollte sie der Türkei den Beginn von Beitrittsverhandlungen im Jahre 2004 in Aussicht stellen, wenn bis dahin ein erheblicher Teil der noch bestehenden Defizite abgebaut wird und gleichzeitig klar ist, dass aus dem griechisch-türkischen Verhältnis nicht länger für unüberwindlich erachtete Beitrittshemmnisse resultieren.' (Autorenreferat)
In: Die politische Meinung, Band 40, Heft 310, S. 75-80
ISSN: 0032-3446
World Affairs Online
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 93, Heft 43, S. 1568-1568
ISSN: 1424-4004
In: Nachhaltig konstruieren
In: Rechtliche Rahmenbedingungen biomedizinischer Forschung am Menschen; MedR Schriftenreihe Medizinrecht, S. 9-15
In: Comparative Southeast European Studies, Band 18, Heft 7, S. 116-118
ISSN: 2701-8202
In: Schriften zur Rechtstheorie - Band 219
Hauptbeschreibung: Der Positivismus ist tot - dem würde heutzutage niemand widersprechen, soweit es um einen Gesetzespositivismus geht, der meint, das konkrete Urteil aus den allgemeinen Gesetzen deduzieren zu können. Allerdings ist die Bindung des Richters an das Gesetz weiterhin in Art. 20 III GG festgeschrieben. Die Meinung, Urteile nur durch ihre Rückbindung an vom demokratisch gewählten Gesetzgeber erlassene Normen legitimieren zu können, ist in der Rechtstheorie weit verbreitet. Sie mag Grund dafür sein, dass dezisionistische Elemente in der richterlichen Entscheidung als notwendiges Übel
In: Forschungsberichte des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit 41
World Affairs Online