Rechtsnorm und Rechtssystem in René Königs Normen- und Kulturtheorie
In: Schriften zur Rechtstheorie 188
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In: Schriften zur Rechtstheorie 188
World Affairs Online
In: Aufklärung und Europa Bd. 16
In: Wismarer Diskussionspapiere 2005,20
In: Historische Psychologie
In: Studien zur Kulturpoetik Bd. 10
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 53, Heft 2, S. 376-378
ISSN: 0023-2653
In: Alfred Weber als Politiker und Gelehrter: die Referate des ersten Alfred Weber-Kongresses in Heidelberg (28.-29. Oktober 1984), S. 69-81
A. Webers Theorie der "Bedingungen der Kulturproduktivität" wird dargestellt, um Entfremdungsprozesse in der Gegenwart näher zu untersuchen. Seine geistesgeschichtliche Position wird in Abgrenzung von H. Bergson und in Übereinstimmung mit M. Scheler als intellektualistisch geprägt bezeichnet, d. h. er hält den Intellekt bei Berücksichtigung der instinktiven und intuitiven Elemente des Menschen für das vitale Prinzip. In Webers Theoriebildung wird die Theorie der Kulturbewegung als Theorie personaler Aktivität als besonders wichtig eingeschätzt. Es wird kritisch angemerkt, daß dabei eine Konfusion von Kultur und personaler Produktivität, von Kultur und Freiheit entsteht, die auch in der Kultur der Gegenwart stark nachwirkt. Der Verfasser formt Webers Grundthesen in einen Gegensatz zwischen Innenwelt und Außenwelt des gesellschaftlichen Lebens um und wendet sie so auf die Konflikte des Individuums mit den Eigengesetzlichkeiten sozialer und technischer Systeme an. (HA)
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band supplement, Heft 26, S. 44-84
ISSN: 0023-2653
In: Von Fremdheit lernen
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Heft 3, S. 112-114
ISSN: 0863-4564
In: Rechts- und Staatsphilosophie des Relativismus: Pluralismus, Demokratie und Rechtsgeltung bei Gustav Radbruch, S. 87-100
Im Beitrag wird der Versuch unternommen, Gustav Radbruchs Staats- und Kulturtheorie im ideengeschichtlichen Sinne zu rekonstruieren. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, den systematischen Ort der Staats- und Kulturtheorie im rechtsphilosophischen System Radbruchs kenntlich zu machen und zu zeigen, inwieweit ein genetischer Zusammenhang zwischen der kulturtheoretischen und der staatsphilosophischen Dimension bei Radbruch besteht. In einem zweiten Teil wird danach gefragt, inwiefern Radbruchs Konzeption für einen integrativen Ansatz einer kultur- und damit gesellschaftstheoretisch reflexiven Staatstheorieforschung nutzbar gemacht werden kann. Neben einer Diskussion der theoretischen Überlegungen von Radbruch geht es hier auch darum, Radbruchs Ansatz als einen methodologischen zu verstehen, der - ungeachtet dessen, ob man Radbruchs kulturstaatstheoretische Überlegungen inhaltlich teilen mag - instruktiv für eine Vermittlung in der Staatstheorieforschung nutzbar gemacht werden könnte. (ICF2)