Genossenschaften sind juristische Personen und als solche eigenständige Steuersubjekte, die der Körperschaftsteuerpflicht unterworfen sind. Ihre steuerrechtliche Ausgangslage entspricht der der Kapitalgesellschaften. Die Gestaltung der entsprechenden Regelungen des Körperschaftsteuerrechts ist in der Kompetenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies gilt auch für die neu zu gründenden Europäischen Genossenschaften, die dem Steuerrecht des Sitzstaates unterworfen sein werden. Vor diesem Hintergrund legt Gerhard Specker im IfG-Arbeitspapier Nr. 32 eine komparative körperschaftsteuerrechtliche Analyse der Genossenschaften und ihrer Mitglieder in Deutschland und in Italien vor. In diese wird auch die jeweils zweite Ertragsteuer einbezogen. Er skizziert die Grundlagen der Ertragsteuergesetze in diesen beiden Staaten, ihre Probleme und Reformperspektiven sowie die gültigen Systeme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne. Die verfassungsrechtlichen und die europarechtlichen Zusammenhänge der beiden Regime werden herausgearbeitet. Es wird sehr deutlich, dass sich die Verankerung der Körperschaftsbesteuerung von Genossenschaften je nach Ausgestaltung von Verfassung und Gesamtsteuersystem sowie in Abhängigkeit vom Genossenschaftsverständnis in den beiden Volkswirtschaften voneinander unterscheiden. Aus diesem Grund können die unterschiedlichen steuerrechtlichen Bestimmungen in den beiden Staaten zu einem Faktor werden, der die Wahl des Sitzstaates und die Entscheidung für eine Umgründung von Genossenschaften beeinflussen kann. Es sind also Fragen des Systemwettbewerbs angesprochen, die in der Europäischen Union Harmonisierungsbestrebungen nach sich ziehen könnten. Erste Forderungen sind bereits zu vernehmen.
Die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer wird im deutschen Vollanrechnungssystem nur den unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerinländern gewährt. Der Anrechnungsausschluß für die übrigen Steuerpflichtigen kann aber umgangen werden. Das sogenannte Dividendenstripping und die Gesellschafterfremdfinanzierung sind Wege, auf denen sich «Nichtanrechnungsberechtigte» Gewinne deutscher Körperschaften aneignen, ohne daß es zu einer Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer kommt. Eine Analyse zeigt, daß diesen Vermeidungsstrategien mit den bestehenden Steuergesetzen nicht ausreichend begegnet werden kann. Es werden verschiedene Lösungswege untersucht, wie diese Vermeidungsstrategien unterbunden werden könnten.
Die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer wird im deutschen Vollanrechnungssystem nur den unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerinländern gewährt. Der Anrechnungsausschluß für die übrigen Steuerpflichtigen kann aber umgangen werden. Das sogenannte Dividendenstripping und die Gesellschafterfremdfinanzierung sind Wege, auf denen sich «Nichtanrechnungsberechtigte» Gewinne deutscher Körperschaften aneignen, ohne daß es zu einer Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer kommt. Eine Analyse zeigt, daß diesen Vermeidungsstrategien mit den bestehenden Steuergesetzen nicht ausreichend begegnet werden kann. Es werden verschiedene Lösungswege untersucht, wie diese Vermeidungsstrategien unterbunden werden könnten.
Frederik Born vergleicht die Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Australien und Deutschland, wobei er das australische Körperschaftsteuerrecht aus deutscher Perspektive für Wissenschaft und Praxis aufbereitet. Der Rechtsvergleich orientiert sich an Problemen, mit denen sich Gesetzgeber weltweit auseinandersetzen müssen, um ein (geschlossenes) Körperschaftsteuersystem zu erzeugen. Dem jeweiligen Kapitel stellt der Autor international diskutierte Lösungsansätze voran, bevor er das australische und deutsche Recht darstellt und in einer vergleichenden Betrachtung zusammenführt. Der Inhalt Geschichtliche Entwicklung des Körperschaftsteuerrechts in Australien Besteuerung von Gewinnausschüttungen der Körperschaft Unterkapitalisierung und Gesellschafterfremdfinanzierung Gruppenbesteuerung Der Autor Frederik Born promovierte an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bei Prof. Dr. Rainer Hüttemann. Er ist als Rechtsanwalt bei einer internationalen Großkanzlei im Bereich Commercial tätig. Die Herausgeber Die Reihe PwC-Studien zum Unternehmens- und Internationalen Steuerrecht wird herausgegeben von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Prof. Dr. Dietmar Gosch, Prof. Dr. Jürgen Lüdicke und Dr. Arne Schnitger
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Zur Jahrtausendwende hat der deutsche Steuergesetzgeber das körperschaftsteuerliche Vollanrechnungsverfahren gegen eine klassische Körperschaftsteuer mit Halbeinkünfteverfahren ausgetauscht. Unternehmen müssen ihre steuerlichen Strategien an das jeweils aktuelle Körperschaftsteuersystem anpassen. In welcher Weise dies steueroptimal geschehen kann, ist Thema dieser Studie. Die Arbeit beginnt dazu mit Grundsatzfragen, etwa der Frage, wie sich die Existenz einer Körperschaftsteuer überhaupt rechtfertigen lässt, vergleicht historische und international gebräuchliche Körperschaftsteuersysteme und gelangt nach einer eingehenden ökonomischen Analyse, die Gestaltungs- und Ausweichreaktionen der Zensiten einbezieht, zu Reformüberlegungen. Als Kernelement der Untersuchung wird aufgezeigt, welche Entscheidungswirkungen das Halbeinkünfteverfahren auf die Finanzierungs- und Gewinnverwendungsentscheidung einer Kapitalgesellschaft hat. Auf Basis eines steuerlichen Optimierungskalküls lassen sich konkrete Entscheidungsregeln ableiten, die aufzeigen, in welchen Fällen die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft Selbst-, Beteiligungs- oder Fremdfinanzierung unter steuerlichen Gesichtspunkten nutzen sollten. Im Anschluss werden diese Erkenntnisse zur Finanzierungs- und Gewinnverwendungsentscheidung zu praxisnahen Gestaltungsempfehlungen für die Steuerpflichtigen verarbeitet. Den Abschluss bilden Reformvorschläge des existierenden Steuerrechts der Kapitalgesellschaften und Überlegungen zur Reform des bestehenden Körperschaftsteuersystems. Die Studie wendet sich nicht nur an einen theoretisch interessierten Leserkreis, sondern auch an steuerliche Praktiker.
Zur Jahrtausendwende hat der deutsche Steuergesetzgeber das körperschaftsteuerliche Vollanrechnungsverfahren gegen eine klassische Körperschaftsteuer mit Halbeinkünfteverfahren ausgetauscht. Unternehmen müssen ihre steuerlichen Strategien an das jeweils aktuelle Körperschaftsteuersystem anpassen. In welcher Weise dies steueroptimal geschehen kann, ist Thema dieser Studie. Die Arbeit beginnt dazu mit Grundsatzfragen, etwa der Frage, wie sich die Existenz einer Körperschaftsteuer überhaupt rechtfertigen lässt, vergleicht historische und international gebräuchliche Körperschaftsteuersysteme und gelangt nach einer eingehenden ökonomischen Analyse, die Gestaltungs- und Ausweichreaktionen der Zensiten einbezieht, zu Reformüberlegungen. Als Kernelement der Untersuchung wird aufgezeigt, welche Entscheidungswirkungen das Halbeinkünfteverfahren auf die Finanzierungs- und Gewinnverwendungsentscheidung einer Kapitalgesellschaft hat. Auf Basis eines steuerlichen Optimierungskalküls lassen sich konkrete Entscheidungsregeln ableiten, die aufzeigen, in welchen Fällen die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft Selbst-, Beteiligungs- oder Fremdfinanzierung unter steuerlichen Gesichtspunkten nutzen sollten. Im Anschluss werden diese Erkenntnisse zur Finanzierungs- und Gewinnverwendungsentscheidung zu praxisnahen Gestaltungsempfehlungen für die Steuerpflichtigen verarbeitet. Den Abschluss bilden Reformvorschläge des existierenden Steuerrechts der Kapitalgesellschaften und Überlegungen zur Reform des bestehenden Körperschaftsteuersystems. Die Studie wendet sich nicht nur an einen theoretisch interessierten Leserkreis, sondern auch an steuerliche Praktiker.
Die Besteuerung von Kapitaleinkommen im deutschen Ertragsteuerrecht erfolgt nicht finanzierungsneutral. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte im Vorfeld der Unternehmensteuerreform 2008/09 ein finanzierungsneutrales Körperschaftsteuersystem vorgeschlagen, das jedoch nicht umgesetzt wurde, da befürchtet wurde, dass die politische Zielvorgabe geringer Steuerausfälle nicht eingehalten worden wäre. Wir untersuchen in diesem Beitrag dieZinsbereinigung des Grundkapitals, eine Reformalternative, die ebenso Finanzierungsneutralität sichert, im Hinblick auf die zu erwartenden Steuerausfälle. Hierfür verwenden wir die Körperschaftsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes. Wir stellen fest, dass die Steuerausfälle verhältnismäßig gering sind. ; Capital income taxation in Germany distorts financing decisions of corporations as the after-tax cost of capital for equity is considerably higher than for debt. Since 2006 the German Council of Economic Experts has been proposing a neutral tax system similar to the Norwegian shareholder ACE tax. In the last German corporate and personal income tax reform in 2008/09 this proposal has not been realized because revenue losses were expected to be unacceptably high. In this paper we estimate the expected tax revenue losses of an alternative concept which also ensures neutrality with respect to financing decisions: a notional interest deduction on nominal capital and capital reserve. Data from the official German corporate income tax statistics are used. We show that revenue losses are relatively small.
Das Problem der Ausschüttungspolitik und die damit verbundene Frage der Beein- flussung der Vermögenspositionen der Residualanspruchsberechtigten genießt in der Fachwelt hohe Aufmerksamkeit, die sich in der Anzahl der dieses Problem thematisierenden Publikationen ausdrückt. Dabei können die Frage der Ausschüttung oder Einbehaltung freier Mittel, die Bestimmung der optimalen Selbstfinanzierungsquote und die Frage der optimalen Dividendenpolitik als äquivalente Probleme betrachtet werden in deren Kern die Optimierung des Vermögensstroms zwischen Eigner und Unternehmung im Vordergrund steht. Neben der grundlegenden Frage der Einbehaltung oder Ausschüttung der freien Mittel begann man sich in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts zusätzlich Gedanken darüber zu machen in welcher Form, abgesehen von der Dividendenzahlung, die Mittel im Fall der Ausschüttung die Anteilseigner erreichen sollten. Dabei rückte der Rückkauf eigener Aktien zusehends ins Licht des Interesses und wurde im Rahmen der Arbeit von Bierman/West (1966) erstmals modelltheoretisch mit der Dividendenausschüttung unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Gegebenheiten verglichen. Für die Gewinnverwendung ergeben sich damit die drei, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Vermögenspositionen der Anteilseigner, zu untersuchenden Alternativen der Thesaurierung, der Ausschüttung in Form von Dividendenzahlungen und der Ausschüttung in Form des Rückkaufs eigener Anteile. Im Rahmen dieses Beitrags soll nun untersucht werden inwiefern sich die alternativen Gewinnverwendungsmöglichkeiten auf die Vermögenspositionen der Anteilseigner, unter Berücksichtigung des seit dem Jahr 2001 in Deutschland geltenden klassischen Körperschaftsteuersystems in Verbindung mit dem Halbeinkünfteverfahren (HEV) auswirken. Dabei wird sowohl der Fall des Haltens der Anteile bis zur Liquidation als auch die Möglichkeit einer zwischenzeitlichen Veräußerung der Anteile berücksichtigt. Zusätzlich wird das Verfahren des Dividenden-Stripping in die Untersuchung mit eingebunden. Dabei wird sich zeigen, dass im Vergleich zur Dividendenausschüttung der Rückkauf eigener Anteile im klassischen Körperschaftsteuersystem in Verbindung mit dem Halbeinkünfteverfahren immer vorteilhafter ist und aufgrund der parallel existierenden Dividenden- und Veräußerungsgewinnbesteuerung im Fall der Thesaurierung und des Rückkaufs eigener Anteile eine zwischenzeitliche Veräußerung der Anteile nicht zustande kommt, da die Grenzpreise von Käufer und Verkäufer zum Nachteil einer möglichen Transaktion divergieren.
In einem Verfahren, das 2003 beim Finanzamt Linz seinen Anfang genommen hat, hatten sich UFS, VwGH und EuGH mit Fragen zur Unionsrechtskonformität der Entlastung von Beteiligungserträgen von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung im österreichischen Körperschaftsteuersystem zu befassen. Der EuGH stellte in seinem Urteil Haribo und Salinen mehrere schon länger im österreichischen Schrifttum vermutete Unionsrechtswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Internationalen Schachtelbeteiligung fest, sowie dem System der Beteiligungsertragsbefreiung von Körperschaften allgemein.Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich daher zunächst mit den materiellrechtlichen Rahmenbedingungen dieser Entscheidung: Einerseits dem österreichischen Körperschaftsteuersystem, andererseits demjenigen Teil des Unionsrechts, an dem ersteres zu messen war: der Kapitalverkehrsfreiheit, sowie der jüngeren Judikatur des EuGH zu den direkten Steuern.Anschließend folgt eine Untersuchung des Urteils und dessen Stellung in der Rechtsprechung des EuGH, die sich in den vergangenen Jahren, und insbesondere auch noch im Laufe des Verfahrens, ganz erheblich entwickelt hat. Der EuGH befasste sich mit Fragen zum Verhältnis zwischen Anrechnungs- und Befreiungsmethode zur Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung, zur Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten, zur Beschränkungsmöglichkeit der Grundfreiheiten in Form des Abstellens auf Amts- und Vollstreckungshilfeverpflichtung der Ansässigkeitsstaaten, sowie dem Anrechnungsvortrag ausländischer Körperschaftsteuer in Verlustjahren.Zuletzt werden die Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage dargestellt, in Bezug auf das Körperschaftsteuergesetz und dessen vom EuGH festgestellte Unionsrechtswidrigkeiten, die der Gesetzgeber nunmehr im Abgabenänderungsgesetz 2011 weitgehend behoben hat, aber auch in Bezug auf die zukünftige Handhabung von Verstößen gegen das Unionsrecht durch nationale Steuernormen durch den Verwaltungsgerichtshof. ; In 2003, proceedings started at the Finanzamt Linz (Tax Office Linz), in which the Unabhängige Finanzsenat Linz (Independent Finance Tribunal Linz), the Verwaltungsgerichtshof (Administrative Supreme Court) and last the European Court of Justice were to decide on questions of the prevention of economic double taxation of dividends received from companies established in other Member States and in non-member States.The ECJ confirmed infringements of European Union law, which had been suspected repeatedly in Austrian literature, concerning the Austrian system of the taxation of international holdings, and the corporate income taxation of dividends in general.The thesis is therefore commencing with an outline on the legal context of the decision. The Austrian 1988 Law on Corporation Tax (Körperschaftsteuergesetz 1988) on one hand, the corresponding European Union law on the other hand: the principle of free movement of capital in particular, as well as the relevant recent case law of the ECJ on direct taxation.Afterwards, the ECJ?s decision is enquired, including its position between the ECJ?s other recent case law, which has been rapidly evolving during the past years, and especially during the proceedings. The ECJ dealt with questions about the relation between imputation method and exemption method for the prevention of double taxation, the principle of free movement of capital towards non-member States, the meaning of mutual assistance with regard to administrative matters and enforcement, and the carrying-forward of credit from loss years to following tax years.Finally, the implications on the Austrian legal framework are shown, concerning the Austrian Law on Corporation Tax which has, by now, already been adjusted by the Austrian legislature in the 2011 Tax Amendment Act (Abgabenänderungsgesetz 2011), and also the future handling of infringements of European Union law by Austrian tax law by the Verwaltungsgerichtshof. ; Richard Kettisch ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2012 ; (VLID)216759