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Neutralität nach "Schweizer Muster"? : Österreichische Völkerrechtslehre zur immerwährenden Neutralität, 1955-1989 (Edition 1)
Das völkerrechtliche Institut der dauernden Neutralität als Chance oder Bürde einer jungen Republik?Österreich erhält im Jahr 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien seine volle Souveränität zurück. Davor verpflichtete sich Österreich im Moskauer Memorandum zur immerwährenden Neutralität. Die völkerrechtliche Studie zeigt, wie die österreichische Politik, Wissenschaft und Bevölkerung versucht, die Neutralität zu definieren und einen Platz in Europa und der Internationalen Staatengemeinschaft zu finden.Die Analyse zeigt, wie sich die Semantik und die Funktionen der Neutralität im Beobachtungszeitraum gewandelt haben, wie sich das Neutralitätsbewusstsein der ÖsterreicherInnen verändert hat, welche Wechselwirkungen es zwischen innen- und außenpolitischen Ereignissen und der Reaktion der Völkerrechtswissenschaft gegeben hat und nicht zuletzt, wie die immerwährende Neutralität Österreichs definiert wurde und welche Bedeutung ihr nach wie vor zukommt.
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Naissance de la diplomatie moderne (XIIIe-XVIIe siècles) : L'ambassadeur au croisement du droit, de l'éthique et de la politique (Edition 1)
Der Verfasser untersucht die Ursprünge der modernen Diplomatie, basierend auf umfangreichem Quellenmaterial des 13. bis 17. Jahrhunderts. Im Mittelpunkt der Studie steht dabei die Person des Botschafters und dessen Entwicklungsprozess in ständig neuer Interaktion zwischen Recht, Ethik und Politik, verflochten in einer ungelösten Wechselbeziehung von Theorie und Praxis. Der erste Teil des Buches behandelt die Ausprägung des rechtlichen Botschafterstatus im Spätmittelalter und deren Auswirkung auf die diplomatische Doktrin der frühen Neuzeit. Im zweiten Teil wird untersucht, wie die Entstehung des modernen Staates die Denkansätze hinsichtlich der Gestalt des Botschafters neu belebt und umgestaltet hat. Der dritte Teil beleuchtet schließlich die Entwicklung des beruflichen Botschafterstatus. Basierend auf diesen Ansätzen erscheint Diplomatie als grundlegende Matrix moderner politischer Rationalität.
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Selbstbestimmung, Gerechtigkeit und Gesundheit : Normative Aspekte von Public Health (Edition 1)
Eine Politik der Gesundheitsförderung wirft Fragen der sozialen Gerechtigkeit und des Schutzes der individuellen Selbstbestimmung auf. Gesundheit und Gesundheitsverteilung hängen nicht nur von der medizinischen Versorgung ab. Sobald der Sozialstaat im Sinne einer Public Health-Politik auch die sozialen Determinanten von Gesundheit und Krankheit zu beeinflussen versucht, treten allerdings normative Probleme auf, die bisher aus rechtsphilosophischer Sicht kaum diskutiert worden sind: Ob und inwieweit besteht tatsächlich eine Verpflichtung, die sozialen Gesundheitsungleichheiten zu verringern? Und führt die Regulierung des individuellen Gesundheitsverhaltens nicht zu einem paternalistischen Bevormundungsstaat?Das Buch diskutiert diese Fragen aus rechtsphilosophischer Sicht. Es ist für Juristen, Gesundheitswissenschaftler und Gesundheitspolitiker von Bedeutung, die an einer Reflexion der Prinzipien von Public Health interessiert sind. Der Autor ist als Jurist und Rechtsphilosoph mit zahlreichen Veröffentlichungen zu normativen Fragen der Gesundheitspolitik hervorgetreten.
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Geschlechtsdiskriminierende Wirtschaftswerbung : Zur Rechtmäßigkeit eines Verbots geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG (Edition 1)
Das Thema Sexismus in der Werbung ist seit den 1970er Jahren medienpolitischer und gesellschaftlicher Diskussionsgegenstand sowie Anlass umfangreicher, vor allem sozialwissenschaftlicher Forschung. Die Autorin unterzieht die Problematik erstmals einer umfassenden rechtlichen Analyse. Ausgehend von Ergebnissen der sozialwissenschaftlichen Forschung und einer kritischen Analyse der Wirksamkeit der Werbeselbstkontrolle zeigt eine verfassungsrechtliche Prüfung auf, wann geschlechtsdiskriminierende Werbung Grundrechtsgehalte verletzt und wann ein Verbot solcher Werbung gerechtfertigt wäre. Einer europarechtlichen Einordnung folgt die Untersuchung, ob das UWG ein mögliches Regulierungsinstrument zum Schutz vor geschlechtsdiskriminierender Werbung ist. Die Autorin begründet, weshalb das UWG wertbezogen auszulegen ist, überträgt die verfassungsrechtlichen Wertungen auf das Lauterkeitsrecht und schließt mit einem Normvorschlag für ein Verbot geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG.
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Recht als Kultur? : Über die Grenzen des Kulturbegriffs als normatives Argument (Edition 1)
Die kulturwissenschaftlichen Perspektiven auf das Recht sind vielfältig. Der Band geht vor allem den normativen Verwendungsweisen des 'Kultur'-Begriffs in der Rechtswissenschaft nach – von der neukantianischen Kulturphilosophie bis zum Poststrukturalismus, bei kommunitaristischen und multikulturalistischen Autoren, in der 'kulturwissenschaftlichen Verfassungslehre' sowie in jenen Ansätzen, denen zufolge das Grundgesetz von einer 'christlichen Kultur' überformt wird. Seine Antwort auf die Frage, was der Begriff der Kultur zur Eigenreflexion des Rechts beitragen kann, lautet: Nichts, außer Verwirrung. Die These von der Kultur als einer Geltungsquelle von Recht ist falsch. Es führt kein Weg von der Kultur zum Rechtssystem oder von kulturellen Werten zum Gehalt juridischer Normen. Der Kulturbegriff kann deshalb am Ende wenig anderes leisten, als die Anforderungen zu unterlaufen, denen rechtliches Begründen genügen muss.Der Autor lehrt Rechtsphilosophie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und forscht im dortigen Exzellenzcluster "Religion und Politik".
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Eine Kritik juridischer Vernunft : Hegels dialektische Stufung von Idee und Begriff des Rechts (Edition 1)
Hegels Rechtsphilosophie ist eine Art Logik der bürgerlichen Person im Sinne eines begrifflichen Kommentars zur Institution rechtsstaatlicher Gesetze. Sie analysiert methodische Stufen in der Ordnung explizit geregelter Praxisformen und kritisiert das klassische Naturrecht in seinem Intuitionismus und Kants Ethik in ihrem Formalismus. Das Institut des Eigentums rekonstruiert sie als erfahrungsgesättigte sittliche Form bürgerlicher Freiheit, auch wenn es im reinen Kapitalismus seinen Sinn verfehlen kann. Dabei sind übliche Fehldeutungen etwa von Idee und Begriff, Geist und Natur, Wille und Freiheit, dem Staat und einer der Form nach immer auch monarchischen Regierung zu vermeiden. Es geht damit um die Wiederentdeckung von Hegel als dem sozialliberalen Philosophen der Freiheit und um die Abwehr des Geredes von einem Staatsphilosophen.Die Neuerscheinung richtet sich an Lehrende und Studierende der Rechts-, Sozial- und Staatswissenschaften und der Philosophie.Der Autor ist philosophischer Logiker und Universitätsprofessor mit besonderem Forschungsschwerpunkt in der sprachanalytischen und in der klassischen deutschen Philosophie.
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Kants republikanisches Erbe : Flucht und Rückkehr des freiheitlich-republikanischen Kant - eine staatsphilosophische Zeitreise (Edition 1)
Die Rezeptionsgeschichte nimmt an, dass Kants politische Schriften im 19. Jahrhundert in Deutschland kaum rezipiert worden sind, da sie der vorherrschenden Ordnung widersprachen. Aber das damalige Deutschland las den republikanischen Kant und nahm seine Ideen auf. Freilich sorgten Deutschlands Monarchen dafür, dass Kants republikanische Verfechter ins Ausland flohen.Ein herausragendes Beispiel für dieses moderne Verständnis von Kant in Deutschland, so der Zürcher Staatsrechtler und Rechtsphilosoph Andreas Kley, bilden der Nassauer Philosophielehrer Christian Wilhelm Snell (1755-1834) und seine zwei Söhne Ludwig und Christian, die als Philosophielehrer bzw. Rechtsanwalt arbeiteten. Vater Snell war dem Herzog von Nassau treu ergeben, aber er hielt ihn für vernünftig genug, dass er sich von überzeugenderen Argumenten bestimmen lasse. Seine Söhne äusserten sich direkter; Preussen verfolgte sie deshalb als Demagogen. Sie flohen quer durch Europa und am Ende gelangten sie in die Schweiz, wo sie als Professoren und Publizisten Kants politisches Programm umzusetzen trachteten. Sie wurden bedeutende Theoretiker des Liberalismus, welche der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zum Durchbruch verhalfen. Die Spuren von Vater Snell und seinen Söhnen haben sich im schweizerischen Staatsrecht und seiner Lehre niedergeschlagen.
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Bedingungen globaler Gerechtigkeit (Edition 1)
Muss man die extrem ungleiche Verteilung von Lebensgütern zwischen armen und reichen Ländern unseres Globus als unabwendbar hinnehmen? Oder gibt es Prinzipien verteilender Gerechtigkeit auch in den internationalen Beziehungen? Der Autor prüft die sozialphilosophische und die völkerrechtliche Literatur zu diesem Thema und gelangt zu dem Schluss, dass es auch in der heutigen Welt souveräner Staaten verbindliche normative Maßstäbe für internationale Gerechtigkeit gibt. Er verwirft den naheliegenden Gedanken, dass globale Gerechtigkeit eine Erhöhung der Transferleistungen von den reichen zu den armen Ländern verlange – dies führe zu Passivität, Verstetigung von Abhängigkeit und Mangel an Selbstachtung der Empfängervölker. Globale Gerechtigkeit gebiete vielmehr die Errichtung von Institutionen, durch die die Völker ermächtigt werden, die Gestaltung ihres Schicksals in die eigenen Hände zu nehmen. Hierfür postuliert er auch eine Verantwortlichkeit der internationalen Gemeinschaft. Am Ende, so der Autor, münde die Antwort auf die Frage nach den Bedingungen globaler Gerechtigkeit in das Projekt der Herstellung rechtfertigungsfähiger Institutionen von "global governance".
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Mittelalterliche Politiktheorie : Vier Entwürfe des Hoch- und Spätmittelalters (Edition 1)
Das Werk zeigt auf, dass es auch im Mittelalter ein politisches Denken wie selbstverständlich von den allerersten Anfängen bis zu seinem Übergang in die neuere Geschichte gab. Die Analyse der Entwürfe legt nahe, dass alle ihre Gegenwartsprobleme durch einen Blick auf die Funktion und Legitimation der Herrschaftsträger besser zu erfassen und neue Lösungswege von bitteren Konflikten durch eine Neubesinnung auf diese Grundlagen zu öffnen gesucht haben.
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Platon, Aristoteles und die neoklassische politische Philosophie der Gegenwart (Edition 1)
Die Untersuchung leistet eine Kritik der Irrtümer, die über sog. »normative« Politikwissenschaft in Umlauf sind. Die mit den Namen Arendt, Sternberger, Strauss, Voegelin sowie der Münchner-, der Freiburger- und der Ritter-Schule verbundene politische Philosophie wird oft irrtümlich als eine »normativ« ausgerichtete, antikizistische, antimoderne Lehre verstanden. Im Rückgriff auf die klassische Grundlage dieser Schulen in den politischen Philosophien des Platon und des Aristoteles wird demgegenüber gezeigt, daß die politischen Philosophien des 20. Jahrhunderts unterschiedliche Ziele verfolgen und auf unterschiedliche Weise auf die Moderne bezogen sind.
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Clausewitz' Theorie des Krieges (Edition 1)
Clausewitz gehört zu den viel zitierten, aber wenig gelesenen Autoren. Die von ihm geprägte Wendung, der Krieg sei die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln, wird heute zumeist als Inbegriff des preußisch-deutschen Militarismus verstanden. Die Auseinandersetzung mit Clausewitz und seiner Theorie gilt in der Regel als Beschäftigung mit einer vergangenen Epoche. Der Clausewitzschen Theorie wird jedoch nach wie vor auch analytische Kraft zum Verständnis gegenwärtiger Entwicklungen attestiert.
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Rechtsphilosophie unter der Diktatur : Drei Beispiele deutschen Rechtsdenkens während des Zweiten Weltkriegs (Edition 1)
Die Studie vergleicht drei rechtsphilosophisch orientierte Veröffentlichungen bedeutender deutscher Rechtswissenschaftler aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, Franz Wieacker, Carl Schmitt und Erik Wolf. Der Vergleich der Autoren wird unter dem Gesichtspunkt vorgenommen, ob seinerzeit Kritik an der Diktatur mit Maßstäben rechtsphilosophischen Denkens von deutschen Rechtslehrern geäußert wurde. Die Interpretation der Texte geht von der zeitgeschichtlichen Situation aus, in der die Autoren mit der Möglichkeit einer katastrophalen Niederlage Deutschlands rechnen mußten. Alle Texte zeigen ein Bewußtsein von der Krise des Rechts und Untertöne vorsichtiger Distanzierung vom Gewaltregime. Der in der Forschung zur Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus bisher meist herausgestellte Enthusiasmus aus den Jahren seit 1933 ist weitgehend einer Suche nach anderen Anknüpfungspunkten in Rechtsgeschichte und Literatur gewichen. Die Studie richtet sich an Juristen, Philosophen und Zeithistoriker. Sie zeigt, wie sich führende deutsche Juristen mit der Konstellation von Diktatur, Krieg und drohender Niederlage geistig auseinandersetzten. Der Autor Peter Landau ist Professor an der Universität München.
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Rechtfertigung und Recht : Über die christlichen Wurzeln der europäischen Rechtskultur (Edition 1)
Die Frage nach der Begründbarkeit des Rechts zeigt gegenwärtig ihre bleibende Aktualität. Obwohl offensichtliche Parallelen bestehen, sind theologische Beiträge zur Ethik des Rechts bis heute alles andere als selbstverständlich. Im ersten Teil der Untersuchung wird der Einfluß des christlichen Glaubens auf die europäische Rechtsentwicklung von der Christianisierung des römischen Reiches bis zur Diskussion universeller Menschenrechte in der Gegenwart gezeigt. Im zweiten Teil widmet sich das Werk der Rechtfertigungslehre bezüglich der für die neuzeitliche Entwicklung verantwortlichen drei Hauptschübe »Theodizee«, »Anthropodizee« und »Soziodizee«. Der dritte Teil behandelt die neuere Diskussion zur Rechtfertigungslehre, wobei die spezifische Verbindung von Rechtfertigung und Recht am Werk des aus der Schweiz stammenden evangelischen Theologen Karl Barth expliziert wird. Abschließend wird die Unterscheidung von Person und ihrem Handeln hervorgehoben. Dies läßt zu, die Sinnhaftigkeit des Lebens auch bei denjenigen Menschen noch zu bejahen, die im Handeln gescheitert sind. Der Vorrang der Person vor ihren Werken bietet die Grundlage für eine Personenwürde, unabhängig von Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Wohlstand.
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Rechtsphilosophische Probleme des Sozialstaats (Edition 1)
Eine normative Sozialstaatsbegründung kann nur gelingen, wenn der Sozialstaat sich auf der Grundlage unserer menschenrechtlichen Überzeugungen als rechtlich unabdingbar erweist und der vage Orientierungsbegriff der sozialen Gerechtigkeit Kontur gewinnt. Vor diesem Hintergrund vergleicht der Verfasser vier Begründungsmodelle, in denen soziale Gerechtigkeit und das ihr zuarbeitende Sozialstaatsprinzip ausgelegt wird als Daseinsfürsorge, als Freiheitsfürsorge, als Gleichheitsfürsorge und schließlich als Demokratiefürsorge, das heißt: Versorgung Selbstversorgungsunfähiger auf der Grundlage zivilgesellschaftlicher Solidarität, zur Sicherstellung gleicher politischer Autonomie und gleichberechtigter Selbstbehauptung aller im öffentlichen Raum. Die sich solcherart der Demokratiefürsorge verschreibende solidarische Versorgungsformation kann freilich nicht mehr als Sozialstaatsmodell bezeichnet werden: sie ist dezidiert antietatistisch und antibürokratisch und möchte das duale Schema von Markt und Staat durch das Dazwischentreten einer selbstmächtigen, sich selbst organisierenden Zivilgesellschaft aufbrechen. Im Ergebnis zeigt sich, daß es gute Gründe gibt, sich für eine freiheitsrechtliche Sozialstaatskonzeption zu entscheiden.
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