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In: Der Volksgerichtshof und sein Beobachter, S. 58-80
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 33, Heft 8, S. 325-330
ISSN: 0514-6496
World Affairs Online
In: Europäische Hochschulschriften Bd. 4958
In: Reihe II
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2 , Rechtswissenschaft 4958
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 30, Heft 24, S. 3-16
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B24, S. 3-16
ISSN: 0479-611X
In: Wehrtechnik: WT, Band 27, Heft 5, S. 70-73
ISSN: 0043-2172
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 28, Heft 9, S. 257-261
ISSN: 0490-1630
"Sozialstaatsgrundsatz und gesetzlicher Auftrag verpflichten die staatlichen Organe, die Vollbeschäftigung anzustreben. Über 80 Prozent der Bevölkerung sind darauf angewiesen, daß ihre Arbeitskraft oder die ihres Ernährers nachgefragt wird. Für über 80 Prozent der Erwerbstätigen der Bundesrepublik ist die Möglichkeit arbeiten zu können, eine Bedingung der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Auf dem Arbeitsmarkt treffen die Strategien der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite aufeinander. Letztlich wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt von der Arbeitgeberseite bestimmt. Direkte (imperative) Lenkungsmöglichkeiten stehen öffentlichen Stellen zur Zeit nicht zur Verfügung, auch nicht der BA. Indirekte Einwirkungsmöglichkeiten bestehen darin, einzelnen Unternehmern bessere Gewinnmöglichkeiten unter Bedingungen anzubieten. Auf ein ähnliches Vorgehen ist die BA gegenüber den Arbeitnehmern dort angewiesen, wo sie die berufliche Bildung, die Arbeitsaufnahme und die Rehabilitation fördert. Gegenüber der Arbeitnehmerseite hat die BA über die Möglichkeit der Beeinflussung mit Vorteilangeboten hinaus die Befugnis, Nachteile durch Verweigerung von Versicherungsleistungen zuzufügen. Die Einwirkungsmöglichkeiten der BA laufen weitgehend auf eine Verstärkung der Unternehmerstrategien hinaus. Mehrere Gründe lassen in Zukunft die Prüfung als ratsam erscheinen, ob nicht die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Nachfrageseite erweitert werden sollten." (Autorenreferat)
In: Beiträge zur politischen Wissenschaft 16
In: Archiv des Völkerrechts, Band 46, Heft 2, S. 233
ISSN: 1868-7121
In: "Die endlich entdeckte politische Form": Fabrikräte und Selbstverwaltung von der Russischen Revolution bis heute, S. 284-307
Die Selbstverwaltung bezieht sich im algerischen Zusammenhang auf eine Volksbewegung, die in der unmittelbaren Folgezeit der Unabhängigkeit von 1962 aufkam. Die "autogestion" stellte somit eine Art Gründungsmythos für den algerischen Staat dar. Allerdings wurde die Selbstverwaltung durch die Regierung Ben Bella zunächst formalisiert und danach durch eine Gesetzgebung, welche die Arbeiterkontrolle scheinbar institutionalisierte, in der Praxis bald in erheblichem Ausmaß eingegrenzt. Während die die "autogestion" umreißenden Gesetze inhärente Widersprüche enthielten, sind die der Schwächung der Selbstverwaltung zugrunde liegenden Ursachen jedoch in der Dynamik der algerischen Gesellschaft auf ökonomischer, sozialer und politischer Ebene zu finden. Im vorliegenden Kapitel wird diese Dynamik unter Betrachtung der Geschichte der "autogestion" und durch die Untersuchung der Faktoren, die ihre Verheißungen zunichte gemacht haben, nachgezeichnet. Die Betrachtung bietet auch die Möglichkeit, eine Anzahl theoretischer Fragen zu beleuchten, insbesondere unter Berücksichtigung der Rolle der Staatsbürokratie, der Beziehung zwischen Selbstverwaltung und Staat, der Logik von ökonomischer und politischer Macht unter Arbeiterkontrolle sowie der Natur von Klassenkämpfen unter solchen Umständen. (ICI2)
In: Reihe "Wirtschaftswissenschaft" 16
In: Die neuen Schriften des Deutschen Städtetages Heft 60
Der Begriff der "Fahrbereitschaft" bezeichnet an sich einen Wagenpark samt dem dazugehörenden Personal für die Dienste der Verwaltung, des Militärs oder der Wirtschaft. Neben dieser bis heute unter den Bezeichnungen "persönlicher Fahrer des. " oder "öffentlicher Fuhrpark" anzutreffenden Einrichtung firmierte jedoch bis zum Ende der 1940er Jahre eine Verwaltungsstelle eigener Art. Recht häufig stößt man in der Kriegszeit und unmittelbaren Nachkriegsgeschichte auf diese weitgehend dem Vergessen anheim gefallene und durchgängig als "Fahrbereitschaft " bezeichnete Organisationseinheit, die für Landkreise und Städte wie auf Anforderung der Besatzungsbehörde oder der für verschleppte Ausländer zuständigen UNRRA, danach der OIR/IRO, Personen- und Warentransporte der unterschiedlichsten Art auszuführen hatte und der weitere Kompetenzen im Transportwesen zugeeignet waren. Ihre Anfänge reichen dabei zeitlich zurück in die zweite Hälfte der 1930er Jahre als dem Beginn einer gelenkten und für Kriegsvorbereitungen wie Kriegführung notwendigen Bewirtschaftung aller Transportkapazitäten.
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