MENSCHENRECHTE: Menschenrechte sind unteilbar
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 1-2, S. 18-19
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
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In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 1-2, S. 18-19
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 12, S. 25
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
Inwieweit ist die universelle Gültigkeit von Menschenrechten mit der Wirklichkeit einer Vielfalt und Vielzahl von Kulturen vereinbar? Die Verbindung von Kultur und Religion ist unübersehbar (vgl. Islam, Indien etc.). Die Achtung kultureller Autonomie ist sodann Voraussetzung einer menschlichen Entwicklung. Folgt aus der faktischen Anerkennung eines kulturellen Pluralismus die normative Theorie eines Kulurrelativismus? - Ist nicht Verharmlosung oder Negierung des kulturellen Zusammenhangs, aus dem heraus Menschenrechte verstanden und anerkannt werden können, der kulturellen Bedingtheit von unterschiedlichen Menschenrechtsverständnissen, nichts anderes als Ausdruck unseres Eurozentrismus? Mit welchem Recht können wir die Universalität unserer dahinter liegenden ethnischen Muster beanspruchen? (DIPF/Orig.)
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In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 8, S. 20-21
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 1, S. 26
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. A, Heft 7, S. 20-22
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Studien zum Internationalen Investitionsrecht - Band 9 v.9
ZusammenfassungMenschen- und Bürgerrechte als Katalog, System, Bestandteil von Verfassungen sind zunächst außerhalb der christlichen Kirchen entstanden. Vor allem in Europa stießen sie lange Zeit auf den Widerstand der katholischen Kirche. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann ein langsamer Prozess der Annäherung, der nach dem Zweiten Weltkrieg seinen Höhepunkt in der Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit erreichte. Die Menschenrechte erreichten in dieser Zeit die Kirche, sie wurden auch theologisch integriert. Wie weit sie künftig auch im Innern der Kirche – als Christenrechte – Wirkungen entfalten, ist freilich gegenwärtig noch offen.AbstractHuman and civil rights as catalogue, system, constituent part of constitutions have emerged outside of the Christian churches. Particularly in Europe, they met for a long time with stiff resistance from the Catholic Church. Only towards the end of the 19th century did a slow process of rapprochement begin which culminated in the Second Vatican Council's Declaration on Religious Freedom. It was at this time that human rights had reached the Church, which also integrated them theologically. To what degree human rights will have an effect inside the Church in the future – as Christian rights – remains an open question however.
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In: IDK-Schriftenreihe 5. Band
In: Themenschwerpunkt: Politische Ethik, S. 145-162
"Democracy and human rights are reciprocal political concepts. Democracy is supposed to protect and secure human rights, but can also violate them. Republicans argue that democracy has priority over human rights, liberal positions argue the other way round. I would like to enter the dispute between a liberal and a republican view from the perspective of the political human rights. I will then discuss different versions of the idea of a self-commitment of democracy to human rights: first on the single state basis by constitutional court jurisdiction (R. Alexy), then J. Habermas's conceptions of a deliberative democracy and his interpretation of human dignity as a moral source of modern, human right based law. But still, the 'constititutionalisation of the international law' (J. Habermas) shows the tensions between the universalism of human rights and the particularism of a concrete democracy." (author's abstract)
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 12, S. 24
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Jahrbuch Menschenrechte, Band 2009, Heft jg
ISSN: 2310-886X
In: Position / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 3
Ein Drittel der derzeit 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland wird in Pflegeheimen vollstationär betreut. Obwohl sich die Qualität der Altenpflege in den letzten Jahren verbessert hat und Heimbewohnerinnen und Heimbewohner heute zunehmend als selbstbestimmte Individuen mit eigenen Rechten betrachtet werden, sind die Rechte älterer Menschen, aber auch die der Pflegekräfte in der Pflege nicht ausreichend
strukturell verankert. Die Publikation enthält Empfehlungen an die Politik.
In: Schriftenreihe Band 10061
Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben selbst zu bestimmen. Er hat ein Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit, auf ein faires Verfahren und Schutz vor Folter und Verfolgung, aber auch auf Bildung und einen angemessenen Lebensstandard. Und zwar unabhängig davon, wo er lebt, welcher Religion er angehört, ob er männlich oder weiblich, arm oder reich ist - einfach, weil er ein Mensch ist. Selbstverständlich ist das alles nicht. In Diktaturen und autoritären Regimen werden die Menschenrechte mit Füßen getreten, auch in den Ländern des Westens werden sie immer wieder beschnitten und missachtet. Man denke nur an die Rechtsverletzungen der USA im Gefangenenlager Guantánamo oder an die Behandlung von Flüchtlingen an der ungarischen Grenze. Martin Klingst, politischer Journalist bei der ZEIT, zeigt, wie es um die grundlegenden Rechte von Menschen weltweit steht. Er berichtet über Rückschläge ebenso wie über Erfolge und macht eines deutlich: Die Menschenrechte müssen stets aufs Neue errungen und verteidigt werden.