Žmogus, teisinė valstybė ir administracine justicija: mokslo studija, skirta Lietuvos Vyriausiojo Administracinio Teismo dešimtmečiui
In: Mokslo studija, skirta Lietuvos vyriausiojo administracinio teismo dešimtmečiui
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Das Eigentumrecht ist ein von den Haupt- und Natuerlichrechten des Menschen, das von alten Zeiten egzistiert. Die Analyse von diesem Recht ist wichtig, wenn wir der Inhalt des Eigentumrechtes zeigen wollen, der uns die Gelegenheiten des Eigentuemers verstehen hilft. In die litaushe Rechtsliteratur bietet man oftestens nur sehr allgemeine Konzept des Eigentumrechts. Diese Konzept besteht aus die Rechten des Eigentuemers das Eigentum zu nuetzen, zu besitzen und zu entzoergen. Aber der Inhalt des Eigentums kann man viel breiter verstehen. Zum Beispiel, das Verfassungsgericht fuehrt sich in seiner Praxis nicht nur mit dieser "Dreiklang", aber in der Konzept des Inhalts des Eigentumrechts solche Rechten wie das Recht erfordern, dass das Eigentumrecht nicht verletzt wird, das Recht, dass das Eigentum von illegalen Besitz erfordert wird und etc., hinzufuegt, und der Europaeische Gerichtshof des Menschenrechten asoziert den Begriff des Eigentums ueberhaupt nicht mit dem "Dreiklang", sondern das Eigentum durch Eigentumsobjeckt versteht. Es ist wichtig nicht nur analysieren, aus welchen Rechten der Inhalt des Eigentumrechts besteht, sondern auch die Grenzen des Eigentumrechts gesetzen, das die Scaffung eines Staates verletzen kann, wenn sie diese Grenzen gesetzt. Obwohl die Verfassungsgericht in seiner Praxis die Bedingungen und die Grundlagen der Grenzen des Eigentumrechts anfuehrt, aber man auch zwifeln kann, dass das Eigentumrecht ueberhaupt nicht beschraenkt werden kann, ausser im Falle, der im Verfassung festgestellt ist, dass das Eigentum nur dann ergriffen werden kann, wenn das das Gesetz fest stellt und das man fuer die Gesellschaft macht und wenn das kompenziert wird, weil besser solchen allgemeinen Bedingungen und Grunlagen in einem Gesetz feststellen ist. In dieser Hinsicht ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten genauer. Dort ist klar festgestellt, dass man Das Eigentumrecht beschraenken kann. Obwohl in der Vefassung der Imunitaet des Eigentumrechts festgestellt ist, gibt es ein Problem – ob es fuer dem Besitzer fuer die Beschraenkungen des Eigentumrechts proportional nicht enschaedigt werden soll, weil jetzt es im Gesetzen nicht hingewisen ist, wenn man eine Entschaedigung bekommt, und wenn nicht.
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Das Eigentumrecht ist ein von den Haupt- und Natuerlichrechten des Menschen, das von alten Zeiten egzistiert. Die Analyse von diesem Recht ist wichtig, wenn wir der Inhalt des Eigentumrechtes zeigen wollen, der uns die Gelegenheiten des Eigentuemers verstehen hilft. In die litaushe Rechtsliteratur bietet man oftestens nur sehr allgemeine Konzept des Eigentumrechts. Diese Konzept besteht aus die Rechten des Eigentuemers das Eigentum zu nuetzen, zu besitzen und zu entzoergen. Aber der Inhalt des Eigentums kann man viel breiter verstehen. Zum Beispiel, das Verfassungsgericht fuehrt sich in seiner Praxis nicht nur mit dieser "Dreiklang", aber in der Konzept des Inhalts des Eigentumrechts solche Rechten wie das Recht erfordern, dass das Eigentumrecht nicht verletzt wird, das Recht, dass das Eigentum von illegalen Besitz erfordert wird und etc., hinzufuegt, und der Europaeische Gerichtshof des Menschenrechten asoziert den Begriff des Eigentums ueberhaupt nicht mit dem "Dreiklang", sondern das Eigentum durch Eigentumsobjeckt versteht. Es ist wichtig nicht nur analysieren, aus welchen Rechten der Inhalt des Eigentumrechts besteht, sondern auch die Grenzen des Eigentumrechts gesetzen, das die Scaffung eines Staates verletzen kann, wenn sie diese Grenzen gesetzt. Obwohl die Verfassungsgericht in seiner Praxis die Bedingungen und die Grundlagen der Grenzen des Eigentumrechts anfuehrt, aber man auch zwifeln kann, dass das Eigentumrecht ueberhaupt nicht beschraenkt werden kann, ausser im Falle, der im Verfassung festgestellt ist, dass das Eigentum nur dann ergriffen werden kann, wenn das das Gesetz fest stellt und das man fuer die Gesellschaft macht und wenn das kompenziert wird, weil besser solchen allgemeinen Bedingungen und Grunlagen in einem Gesetz feststellen ist. In dieser Hinsicht ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten genauer. Dort ist klar festgestellt, dass man Das Eigentumrecht beschraenken kann. Obwohl in der Vefassung der Imunitaet des Eigentumrechts festgestellt ist, gibt es ein Problem – ob es fuer dem Besitzer fuer die Beschraenkungen des Eigentumrechts proportional nicht enschaedigt werden soll, weil jetzt es im Gesetzen nicht hingewisen ist, wenn man eine Entschaedigung bekommt, und wenn nicht.
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Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
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Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
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