Inwieweit ist die universelle Gültigkeit von Menschenrechten mit der Wirklichkeit einer Vielfalt und Vielzahl von Kulturen vereinbar? Die Verbindung von Kultur und Religion ist unübersehbar (vgl. Islam, Indien etc.). Die Achtung kultureller Autonomie ist sodann Voraussetzung einer menschlichen Entwicklung. Folgt aus der faktischen Anerkennung eines kulturellen Pluralismus die normative Theorie eines Kulurrelativismus? - Ist nicht Verharmlosung oder Negierung des kulturellen Zusammenhangs, aus dem heraus Menschenrechte verstanden und anerkannt werden können, der kulturellen Bedingtheit von unterschiedlichen Menschenrechtsverständnissen, nichts anderes als Ausdruck unseres Eurozentrismus? Mit welchem Recht können wir die Universalität unserer dahinter liegenden ethnischen Muster beanspruchen? (DIPF/Orig.)
ZusammenfassungMenschen- und Bürgerrechte als Katalog, System, Bestandteil von Verfassungen sind zunächst außerhalb der christlichen Kirchen entstanden. Vor allem in Europa stießen sie lange Zeit auf den Widerstand der katholischen Kirche. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann ein langsamer Prozess der Annäherung, der nach dem Zweiten Weltkrieg seinen Höhepunkt in der Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit erreichte. Die Menschenrechte erreichten in dieser Zeit die Kirche, sie wurden auch theologisch integriert. Wie weit sie künftig auch im Innern der Kirche – als Christenrechte – Wirkungen entfalten, ist freilich gegenwärtig noch offen.AbstractHuman and civil rights as catalogue, system, constituent part of constitutions have emerged outside of the Christian churches. Particularly in Europe, they met for a long time with stiff resistance from the Catholic Church. Only towards the end of the 19th century did a slow process of rapprochement begin which culminated in the Second Vatican Council's Declaration on Religious Freedom. It was at this time that human rights had reached the Church, which also integrated them theologically. To what degree human rights will have an effect inside the Church in the future – as Christian rights – remains an open question however.
Der Diskurs über die Menschenrechte ist durch Unebenheiten und Untiefen gekennzeichnet. Diese liegen zum einen in der Innenansicht der Menschenrechte, das heisst innerhalb des menschenrechtlichen Normen-Gebäudes. Andererseits beziehen sie sich auf ihre Aussenansicht, auf das Verhältnis menschenrechtlicher Normen zu anderen Normen der internationalen Normenordnung. Bezüglich der Innenansicht meint dies die These von den Menschenrechten als neuem internationalen Zivilisations-Standard. In dieser Annahme wird eine Kohärenz der Menschenrechte unterstellt, die in der Realität gebrochen ist. Auch in der Aussenansicht ist die Debatte über Menschenrechte durch das Moment des Politischen geprägt. Dies lässt sich an der Problematik humanitärer Interventionen entfalten. Im Phänomen der humanitären Intervention zeichnet sich eine Re-Definition des Souveränitäts-Begriffes ab. Dies birgt für die Gegenwart und die Zukunft der internationalen Politik ein erhebliches Konfliktpotential. Dennoch liegt die Förderung der Menschenrechte in der Welt nicht nur im moralisch-ethischen, sondern auch im sicherheitspolitischen Interesse des Westens. Sie erfordert aber ein Vorgehen mit Bedacht
Alle Rechte sind universell, unteilbar, befinden sich in wechselseitiger Abhängigkeit und Zusammenhang – so lautet Art. 5 der Wiener Deklaration der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte 1 aus dem Jahre 1993. Diese kleine und umfangreiche Definition ruft eine Menge von Fragen hervor, denen hier kurz nachgegangen werden soll.
Bevölkerungspolitik ist ein sensibler Bereich zwischen Menschenrechten und politischem Kalkül, in dem sich auf internationaler Ebene völkerrechtlich verankerten Rechte gegenüber stehen. Die Komplexität des Themenbereichs spannt einen Bogen zwischen der Privatsphäre jedes:r Einzelnen und einer global geführten Debatte um steigende Geburtenraten. Die Arbeit setzt sich aus drei Teilen zusammen. Zuerst wird die Entstehung des Menschenrechts auf Familienplanung und die Weiterentwicklung dieses Rechts im Zusammenhang mit den Weltbevölkerungskonferenzen der Vereinten Nationen untersucht. Das Wirken der einzelnen Weltbevölkerungskonferenzen wird dargestellt und die Rolle der Vereinten Nationen im Entwicklungsprozess des Menschenrechts auf Familienplanung analysiert und Verknüpfungen zwischen den internationalen Akteur:innen der Bevölkerungspolitik abgebildet. Danach wird der Frage nach Menschenrechtsverletzungen in der globalen Bevölkerungspolitik nachgegangen und es werden Artikel 3 Recht auf Leben AEMR, und Artikel 16 Recht auf Familienleben AEMR im Zusammenhang mit globalen bevölkerungspolitischen Maßnahmen erörtert. In diesem Zusammenhang wird auch die Verwendung von Menschenrechten als Argumentation und Legitimation von bevölkerungspolitischen Maßnahmen analysiert. Das Spannungsfeld der Anerkennung von individuellen und kollektiven Rechten wird mit hypothetischen Überlegungen erarbeitet. Die Rolle der Frau in der Bevölkerungspolitik ist Teil der vorliegenden Arbeit und so wird die Position der Frau und ihr Wandel im Laufe der Zeit untersucht. Dahingehend wird auch der Begriff der Familie in völkerrechtlichen Dokumenten untersucht und die Entwicklung der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW) in Verbindung mit den Weltbevölkerungskonferenzen beleuchtet. ; Population policy is a sensitive area between human rights and political calculations, in which rights in international law are opposed to each other at the international level. The complexity of the topic unites the privacy of each individual and the global debate about rising birth rates. The diploma thesis is composed of three parts. First, it surveys the emergence of the human right to family planning and the progress of this right in the context of the United Nations World Population Conferences. The work of the World Population Conferences is presented and the role of the United Nations in the development process of the human right to family planning is analyzed and links between the international actors in population policy are mapped. The question of human rights violations in global population policy is then explored and Article 3 Right to Life UDHR, and Article 16 Right to Family Life UDHR are discussed in the context of global population policies. In this context, the use of human rights as an argumentation and legitimation of population policies is also analyzed. The tension between the recognition of individual and collective rights is elaborated with hypothetical considerations. The role of women in population policies is part of the present work and thus the position of women and its change over time is examined. To this end, the concept of the family in international legal documents is also examined and the development of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW) is highlighted in conjunction with the World Population Conferences. ; Arbeit an der Bibliothek noch nicht eingelangt - Daten nicht geprüft ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Diplomarbeit Karl-Franzens-Universität Graz 2022
Inhalt: Edzard Schmidt-Jortzig Menschenrechtliche Entwicklung in Deutschland im Lichte des internationalen Vertragsrechts Thomas Buergenthal Die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für den internationalen Menschenrechtsschutz Hans Christian Krüger Der europäische Menschenrechtsschutz in einem veränderten Europa Norman Weiß 50 Jahre Allgemeine: Erklärung der Menschenrechte — Zusammenfassender Bericht über die übrigen Veranstaltungen Eckart Klein Zur Eröffnung der Ausstellung "Menschenrechte für alle" — 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte am 28. August 1998
Wie der Autor betont, zählt die Idee der Menschenrechte seit Langem zu den kraftvollsten politischen Ideen. Jedoch existieren durchaus verschiedene Konzeptionen, in denen Freiheit, Gleichheit und Solidarität unterschiedlich verstanden und gewichtet werden, so Prof. Borowski. In seinem Beitrag wird der Wissenschaftler darlegen, welche rechtlichen Instrumente und Institutionen zur Wahrung und Sicherung menschenrechtlicher Schutzgüter seit Mitte des 20. Jahrhunderts geschaffen wurden. Dabei nimmt er das nationale und das internationale Recht sowie das Recht der Europäischen Union in den Blick. Zudem beschäftigt er sich mit der Frage nach der Natur und den Eigenschaften von Menschenrechten und Grundrechten sowie mit dem Verhältnis beider zueinander.
Der Begriff der Menschenrechte ist eng verbunden mit der Entwicklung der Institution von Staatlichkeit und das liberal Idel eines demokratisch verfassten Rechtsstaats. Der Essay zeigt die Verbindung auf und kritisiert Versuche, Menschenrechte als vor- oder ausser-politische Rechte zu konstruieren.
Jeder Mensch hat ein Recht auf das für ihn erreichbare Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit. Dieses international gültige Menschenrecht schützt alle Personen in gleichem Masse, unabhängig davon, welche Farbe ihre Haut hat, welche Lebensform sie pflegen, welcher Ethnie sie entstammen, welchen nationalen Ursprung sie aufweisen oder welcher Glaubensrichtung sie sich zugehörig fühlen. Der Artikel diskutiert das Thema ausschliesslich aus einer juristischen Perspektive.
Der moderne Menschenrechtsschutz, wie wir ihn in Europa kennen, ist als Resultat jahrelanger Entwicklungen zu sehen. Dennoch gibt es aktuell weltweit schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und es stellt sich die Frage nach einem funktionierenden Menschenrechtsschutzsystem, welches bei Rechtsverletzungen Staatenverantwortlichkeit gewährt. Die vorliegende Arbeit setzt sich, nach einer allgemeinen Betrachtung der völkerrechtlichen Staatenverantwortlichkeit, mit der Frage auseinander, ob auf völkerrechtlicher Ebene Staatenverantwortlichkeit bei Menschenrechten gegenüber dem Individuum besteht. Dazu werden die vorhandenen völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzsysteme auf regionaler und internationaler Ebene erörtert. Damit einhergehend wird die Rechtsstellung des Individuums auf völkerrechtlicher Ebene behandelt und die Frage beantwortet, ob dem Individuum durch die Menschenrechte korrespondierende Individualansprüche zustehen. In weiterer Folge ist eine Anwendung der Regeln der völkerrechtlichen Staatenverantwortlichkeit, wie sie im Kodifikationsentwurf der "International Law Commission" festgehalten wurden, auf individuelle Rechtsverletzungen zu prüfen. Der nächste Abschnitt zeigt die praktischen Möglichkeiten im Hinblick auf eine Durchsetzung der Staatenverantwortlichkeit bei Menschenrechtsverletzungen. Dafür werden die vorhandenen Individualrechtsnormen der wichtigsten völkerrechtlichen Menschenrechtsquellen auf ihre Durchsetzungsmechanismen überprüft und relevante Rechtsprechungen herangezogen. Abschließend werden spezielle Problemfelder, wie die Staatenimmunität oder die Herrschaftsgewalt der Staaten, diskutiert und mögliche Lösungsansätze dargelegt. ; The modern legal protection for human rights as we know it in Europe is the result of years of development. Yet, at the moment human rights are seriously violated worldwide. Therefore, a functioning system for the protection of human rights is needed that grants state responsibility in case of violation. This master thesis deals with the question whether state responsibility applies for the individual in human rights at the level of international law. In order to finding an answer to this question, general research has been done on state responsibility under the international law. Furthermore, existing systems of legal protection for human rights under international law are discussed on regional as well as on international level. Additionally, the legal position of the individual at the level of international law is determined. Thus, the question can be answered whether the individual is entitled to individual claim due to the human rights regulations. Afterwards, the application of the principles of state responsibility, as formulated in the draft articles of the "International Law Commission", is examined in case of individual violation of rights. The following section of this thesis illustrates the practical opportunities with regard to the enforcement of the state responsibility in case of the violation of human rights. For this purpose, the existing legal norms for individuals of the most important international legal sources of human rights are checked for its enforcement mechanisms and relevant jurisprudence is consulted. Finally, specific problem areas like the state immunity or the authority of the states are discussed and possible solutions are demonstrated. ; vorgelegt von Carina Beate Frühwirth ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2017 ; (VLID)1838045
Seit dem Zeitpunkt ihrer Gründung im Jahre 1945 unterliegen die Vereinten Nationen, aufgrund ihres einzigartigen Charakters, einer kontinuierlichen Abfolge aus Krise und Reform. Insbesondere in der heutigen Zeit, in welcher die Welt eine Dynamik durchlebt, geraten die Peacekeeping- Einsätze der Vereinten Nationen an ihre Grenzen. Aufgrund der Komplexität der multidimensionalen Einsätze können oftmals vorort unvorhersehbare Problematiken in den Einsatzgebieten auftreten. Diese können einerseits struktureller sowie andererseits administrativer Natur sein. Darüber hinaus resultieren diese häufig aus der Vagheit und Intransparenz des Sicherheitsratmandates, was in der Folge den Bruch und den Verstoß gegen die Menschenrechte verursachen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rolle und der Effektivität des Menschenrechtsschutzes der Zivilbevölkerung, im Rahmen der Peacekeeping- Einsätze und soll die damit einhergehenden Herausforderungen und Schwierigkeiten veranschaulichen. Sie soll Aufschluss darüber geben, welcher Rang den Menschenrechten bei der Umsetzung der Friedensmandate zukommen und ihr Verhältnis zu der UN- Charta aufzeigen. Weiters wird die einschlägige Staatenpraxis, den kodifizierten Prinzipen und Befugnissen der Vereinten Nationen gegenübergestellt, um schließlich Parallelen zwischen dem geltenden Völkerrecht und der Umsetzung der Vereinten Nationen ziehen zu können. ; Since its inception in 1945, the United Nations, because of its unique nature, has been subject to a continuous succession of crisis and reform. Especially in today's dynamic world, the United Nations peacekeeping operations are reaching their limits. Due to the complexity of multidimensional missions, unpredictable problems can often arise in the field. These can be of a structural or administrative nature. In addition, these often result from the vagueness and intransparency of the Security Council mandate, which subsequently causes the breach and violation of human rights. The present paper deals with the role and effectiveness of human rights protection for the civilian population in peacekeeping operations and is intended to illustrate the challenges and difficulties involved. It should provide information on the rank of human rights in the implementation of peace mandates and their relationship to the UN Charter. Furthermore, the relevant state practice, the codified principles and powers of the United Nations are compared in order to draw parallels between the applicable international law and the implementation of the United Nations. ; vorgelegt von Antonia Zaponig ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)3498010
Die Menschenrechte erheben universellen Geltungsanspruch. Doch die Interpretation und jeweilige Ausgestaltung dieser Rechte sind zum Großteil Aufgabe der einzelnen Vertragsstaaten selbst. Indien hat sich mit der Unterzeichnung der beiden Menschenrechtspakte – dem Zivilpakt und dem Sozialpakt von 1976 – zu den jeweiligen Rechten bekannt. Im weitesten Sinne sollen die Menschenrechte nicht nur die Bürger gegen willkürliches staatliches Handeln schützen, sondern auch den Staat in die Pflicht nehmen, bestimmte menschenrechtliche Mindeststandards zu garantieren. Inwieweit Indien seiner Verpflichtungen nachkommt und die Menschenrechte tatsächlich umsetzt, diskutiert dieser Themenschwerpunkt. Dabei stellt sich einerseits die Frage, wie sich die Menschenrechte im kulturell heterogenen Indien inhaltlich bestimmen lassen, und andererseits, inwieweit die (westliche) Idee universeller Menschenrechte als geeignete Grundlage für den Diskurs und den Kampf für ein menschenwürdiges Leben dienen können. Neben einer allgemeinen Einführung in die Menschenrechtsthematik auf internationaler Ebene und einer speziellen Darstellung der Menschenrechte in Indien werden in den Beiträgen einzelne Rechte ausführlicher dargestellt. Darüber hinaus werden auch Verletzungen von Menschenrechten, sowie positive Beispiele, bei denen Indien als Vorbild dient, thematisiert.
Von einer zukunftsfähigen Globalisierung kann nur die Rede sein, wenn dergrenzen-lose Wirtschaftsprozess weder die begrenzte Elastizität der Biosphäreüberfordert noch das Verlangen nach mehr Gerechtigkeit in der Welt frustriert.Was aber kann ökologische Gerechtigkeit heißen. Im Allgemeinen kann Gerech-tigkeit drei unterschiedliche Bedeutungen annehmen: Gerechtigkeit-als-Fairness,Gerechtigkeit-als-Gleichverteilung und Gerechtigkeit-als-Menschenwürde. In derersten Bedeutung geht es um ein für alle Beteiligten fair organisiertes Verfahren,um zur Allokation von Vorteilen und Nachteilen zu kommen; Gerechtigkeit isthier prozedural gedacht. In der zweiten Bedeutung geht es um die proportionalangemessene Verteilung von Gütern/Rechten zwischen Personen und Gruppen;Gerechtigkeit ist hier relational gedacht. In der dritten Bedeutung geht es indessenum ein Mindestmass an Gütern/Rechten für eine würdige Existenz; Gerechtigkeitist hier absolut gedacht. Dieses Papier entwickelt im Sinne der dritten Bedeutungdas Thema der internationalen Umweltgerechtigkeit als Frage der Menschen-rechte. Es skizziert zunächst sechs typische Situationen, in denen Muster derRessourcennutzung mit Subsistenzrechten in Widerstreit geraten: Konflikteentstehen aufgrund des Abbaus von Rohstoffen, des Umbaus von Ökosystemen,der Reprogrammierung von Organismen, der Destabilisierung durch Klimawandel, der Verschmutzung von Lebensraum in Städten sowie aufgrund derEntwicklung von Ressourcenpreisen. Sodann führt das Papier in die Menschen-rechtsdebatte ein und verortet die Achtung von Subsistenzrechten als Teil derwirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Schließlich werdenOrientierungspunkte für eine menschenrechtsorientierte Umweltpolitik formuliert,die darauf abzielen, das Bürgerrecht für alle Weltbewohner auch angesichts derEndlichkeit der Biosphäre zu garantieren. Denn weder staatliche Machtspielenoch wirtschaftlicher Wettkampf, sondern die Verwirklichung der Menschen-rechte sollte - neben der Achtsamkeit gegenüber der Biosphäre - der aufziehen-den Weltgesellschaft ihr Gesicht geben.
Inhaltsübersicht I. Einleitung II. Die Multidimensionalität der Menschenrechte III. Herausforderungen für die Menschenrechte in ihrer Multidimensionalität IV. Multidimensionalität der Menschenrechte – Chance für den universellen Menschenrechtsschutz V. Schlussbemerkungen
I. Einleitung II. Die naturrechtlichen Wurzeln der Allgemeinen Erklärung III. Ein Tausch unter Gleichen? IV. Eine Frage des Wollens V. Die Institutionalisierung der Menschenrechte kam ohne philosophische Letztbegründung aus VI. Die religiösen Ursprünge der westlichen Menschenrechtskultur VII. Ein pluralistisches Modell der Menschenrechte VIII. Ein interkultureller Lernprozeß