Anregungen zur Umsetzung von Artikel 19 der UN-BRK in der Schweiz: Herausforderungen und Lösungsvorschläge
In: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Band 25, Heft 9, S. 6-12
Der Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert Ziele, um Menschen mit einer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben im Hinblick auf die Wohnform zu ermöglichen. Die Umsetzung dieses Artikels steckt in der Schweiz momentan noch in den Kinderschuhen. Zunehmend entwickelt sich diesbezüglich aber eine Dynamik. In diesem Text wird eine Leseart des Artikels propagiert, welche auch die Gruppen der Angehörigen und Bekannten sowie der Betreuenden, Pflegenden und Assistierenden mitdenkt und deshalb zusätzliche staatliche Ressourcen fordert. In der Verantwortung stehen hauptsächlich die Kantonsparlamente. Der Bund hat aber auch Einflussmöglichkeiten, weil er den Zugang zum Assistenzbeitrag vereinfachen und eine Anstossfinanzierung lancieren könnte.