Migrationsrecht
In: Stämpflis juristische Lehrbücher
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In: Stämpflis juristische Lehrbücher
Welche Vorstellungen von gesellschaftlicher und individueller Identität liegen geltendem Aufenthalts-, Staatsangehörigkeits- und Integrationsrecht zugrunde? Welche Kriterien sind an ein ethisch anspruchsvolles Flüchtlingsrecht anzulegen - und wie ist die Kategorie des Geflüchteten überhaupt zu definieren? Die hier versammelten Aufsätze behandeln diese und weitere strukturanalytische und normative Probleme migrationsrechtlicher Normen aus rechtswissenschaftlicher, philosophischer und sozialwissenschaftlicher Sicht sowie aus diversen theoretischen Perspektiven. Der Titel "Philosophie des Migrationsrechts" verweist dabei auf das übergreifende Programm, einzelstaatliches, europäisches und völkerrechtliches Migrationsrecht auf seine Prämissen, seine Implikationen und die Möglichkeiten seiner Veränderung hin zu untersuchen.
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 37, Heft 2, S. 76-86
ISSN: 0344-7871
"Die jüngst in dieser Zeitschrift beschriebene 'Wende in der Migrationspolitik' hat die Aussichten auf eine Fortentwicklung des tradierten Ausländerrechts zum Migrationsrecht verbessert. Der gegenwärtig nicht mehr unmöglich erscheinende Konsens zwischen den Berliner Regierungsparteien und der Opposition ist aber inhaltlich noch wenig umrissen. Die konkrete Diskussion wird voraussichtlich beginnen, sobald die Ergebnisse der Regierungskommission zum Einwanderungsrecht ('Süssmuth-Kommission') vorliegen. Der Beitrag faßt die jüngere Diskussion zusammen und zeigt an einem Beispiel mögliche Lösungswege auf." (Autorenreferat)
Blog: Verfassungsblog
Nach dem brutalen Angriff der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung am 7. Oktober kam es in mehreren deutschen Städten zu öffentlichen Reaktionen, bei denen der Terror der Hamas relativiert oder gebilligt wurde. Daraufhin forderten die deutsche Innenministerin Faeser und SPD-Chef Klingbeil die "Ausweisung von Hamas-Unterstützern". Ähnliches war auch aus der CDU zu hören, deren Generalsekretär außerdem den "Entzug" der deutschen Staatsangehörigkeit forderte. Der Beitrag zeigt auf, was nach dem Migrationsrecht möglich wäre: Während in Einzelfällen wohl tatsächlich Ausweisungen verfügt werden könnten, droht am ehesten der Ausschluss von Aufenthaltsverfestigung und Einbürgerung. Darüber hinaus verstellen schnelle Rufe nach Ausweisungen den Blick dafür, dass es sich bei Antisemitismus um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, dessen man sich nicht einfach durch Aufenthaltsbeendigungen entledigen kann.
In: Schriften zum Migrationsrecht Band 23
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Obgleich das europäische Migrationsrecht ursprünglich nur Rechtspositionen von Angehörigen der EWG-Staaten regelte, waren von den Regelungen stets auch Drittstaatsangehörige betroffen – z.B. als Familienangehörige von EWG-Angehörigen. Seit den 1970er Jahren wurde immer wieder gefordert, die Rechtspositionen von Drittstaatsangehörigen zu vereinheitlichen und sie an die Rechte von Unionsbürgern anzupassen. Seit rund 15 Jahren verfügt die EU über entsprechende Kompetenzen. Die Studie arbeitet die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen, die diese im europäischen Migrationsrecht haben – von den Anfängen der EWG bis heute –, systematisch auf. Im Ergebnis zeigt sie, dass vom "neuen" Einwanderungsrecht kaum eine vereinheitlichende Wirkung ausgeht; eine Vergleichbarkeit zwischen den Rechtspositionen von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen besteht nach wie vor nicht. Lediglich die Anordnung der Inländerbehandlung für Drittstaatsangehörige in gewissen Zusammenhängen stellt einen Fortschritt dar
In: Informationsbrief Ausländerrecht: InfAuslR, Band 40, Heft 2, S. 74-74
ISSN: 2366-195X
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR, Band 33, Heft 8, S. 265-272
"Die Geschichte des Zuwanderungsgesetzes der Bundesrepublik ist wesentlich die Geschichte seiner Leitbilder. Während die Gesetze lange Zeit hindurch stabil blieben und auf die tatsächlichen Veränderungen zunächst nicht und dann nur mit großer Verspätung reagierten, haben sich die Leitbilder erheblich gewandelt. Sie gaben den Ort und das Forum ab, das Zuwanderungsgeschehen angemessen zu diskutieren und - soweit rechtlich und politisch möglich - unterhalb der Gesetzesebene zu steuern. Funktionieren und Folgen dieser Leitbilder für Rechtssetzung und Rechtsanwendung sollen exemplarisch am 'neuen' Leitbild der Integration dargestellt werden." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 33, Heft 8, S. 265-272
ISSN: 0721-5746