Ratifizierung des Verfassungsvertrags durch die Mitgliedsstaaten
In: Europäische Verfassung und direkte Demokratie, S. 17-31
Auf dem Hintergrund der Ablehnung der Europäischen Verfassung durch Referenden in Frankreich und den Niederlanden befasst sich der Beitrag mit dem Zustandekommen und dem Inhalt der Verfassung und geht anschließend auf die Frage ein, wie der Ratifikationsprozess weiter gestaltet werden soll (Plan B). Die wesentlichen Errungenschaften der EU-Verfassung sind: Die Grundrechtscharta wird verbindlich, EU- und EG-Vertrag werden zusammengeführt, die Kompetenzordnung wird übersichtlich strukturiert und der Parlamentarismus wird gestärkt. Die Ratifikation liegt ausschließlich in der Hand der Mitgliedsstaaten. Dabei gab es zwei Möglichkeiten, die Ratifizierung durch Referendum oder die parlamentarische Ratifizierung. In Deutschland wurde die Ratifikation mit mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat positiv abgeschlossen. Abschließend widmet sich der Beitrag den zahlreichen Überlegungen zum Plan B, der sich nicht eindeutig skizzieren lässt, sondern davon abhängt, welcher Mitgliedsstaat mit welcher Mehrheit aus welchem Grund die Verfassung abgelehnt hat. (ICH)