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In: Haufe TaschenGuide
Dieser praktische Ratgeber informiert Sie schnell und umfassend über alles, was Sie zur Pflegeversicherung wissen sollten: von der Versicherungspflicht über die Pflegebedürftigkeit bis hin zu Leistungen im Pflegefall. Mit zahlreichen Beispielen. INHALTE: - Die rechtlichen Aspekte von Pflege und Pflegeversicherung. - Alles über Beiträge und Leistungen, Pflegestützpunkte, Freistellung von Arbeitnehmern. - Zahlreiche Beispiele, Musterberechnungen und Checklisten. - Umfassende Information zu Antragstellung und Bescheidprüfung.
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 27, Heft 1, S. 29-37
ISSN: 0514-6496
Enthält: Thomas Klie: Sicherung der Pflege? Zur aktuellen Diskussion um die Pflegeversicherung und andere für die Pflege relevante Gesetze, S. 29-33; Rolf Coeppicus: Die Pflegeversicherung ist unnötig, S. 33-37. - In beiden Beiträgen wird die Problematik der Einführung einer Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland behandelt. Klie weist darauf hin, daß es nicht nur um die finanziellen Aspekte der Pflegeversicherung gehen darf, sondern daß eine qualitative Sicherung der Pflege wesentlich ist. Er verweist auf Gesetzesinitiativen von Bund und Ländern zur Sicherung und Förderung der Pflege. Coeppicus setzt sich mit den Begründungen für eine Pflegeversicherung auseinander und kommt zu dem Ergebnis, daß eine Pflegeversicherung nicht notwendig ist. (AuD-Hng)
World Affairs Online
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 22, S. 1-3
ISSN: 0342-5746
Die Pflegeversicherung hat weitere Vorschriften, Pflichten und Ausführungsbestimmungen in den Alltag der Altenpfleger gebracht. Dieses Buch will helfen, sich im Regelwerk der Pflegeversicherung problemlos zurechtzufinden sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen optimal zu beraten.
In: Altenpflege professionell
Die Pflegeversicherung hat weitere Vorschriften, Pflichten und Ausführungsbestimmungen in den Alltag der Altenpfleger gebracht. Dieses Buch will helfen, sich im Regelwerk der Pflegeversicherung problemlos zurechtzufinden sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen optimal zu beraten.
In: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit: TUP, Band 44, Heft 8, S. 282-290
ISSN: 0342-2275
Der Verfasser gibt zunächst einen Überblick über die zentralen Punkte des am 1. Juli 1993 in erster Lesung in den Bundestag eingebrachten Regierungsentwurfs eines Pflegeversicherungsgesetzes, um im folgenden eine sozialpolitische Wertung dieses Entwurfs vorzunehmen. Er unterstreicht, daß die vorgeschlagene Pflegeversicherung die Strukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung mit begrenzter Leistungsmenge und "gedeckelten" Leistungen kopiert. Darüberhinaus wird der Personenkreis der Leistungsberechtigten relativ eng gefaßt. Die erhoffte Verbesserung der Qualität und Infrastruktur der Pflegearbeit hält der Verfasser für unwahrscheinlich. Die Beziehungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern werden mit dem Systemwechsel vom Fürsorge- zum Sozialversicherungsprinzip neu gestaltet. Entscheidende sozialrechtliche Weiterentwicklungen werden im Rechtsanspruch auf einkommensunabhängige Leistungen und in der Ausweitung der Leistungsmenge im ambulanten Bereich gesehen. (ICE)
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 60, Heft 4/5, S. 81-87
ISSN: 1865-5386
"Im Pflege-Versicherungsgesetz wurde eine Soziale Pflegeversicherung und eine private Pflegepflichtversicherung eingeführt, die gemeinsam praktisch die gesamte Bevölkerung erfassen. Der Gesetzgeber hat damit 'eine Pflegevolksversicherung in Gestalt zweier Versicherungszweige geschaffen' (Bundesverfassungsgericht). Beide Zweige sind sozial überformt und erkennbar dem Solidaritätsprinzip verpflichtet, allerdings unterscheiden sie sich hinsichtlich ihrer Einkommens- und Risikostruktur. Sowohl beim Einkommen als auch beim Pflegerisiko weist die private Pflegepflichtversicherung Vorteile auf. Da diese Unterschiede derzeit nicht ausgeglichen werden, ist die Solidarität auf das jeweilig eigene Teilkollektiv beschränkt. Im Sinne einer die gesamte Bevölkerung umschließenden Volksversicherung ist stattdessen teilsystemübergreifende Solidarität zu fordern. Diese kann durch Schaffung eines integrierten, die gesamte Bevölkerung umfassenden Versicherungssystems oder durch Finanzausgleich zwischen den Systemen geschaffen werden, der sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite umfasst." (Autorenreferat)