Illurk-UrkundenartWappenbriefWappenbrief: KaiserLudwig [IV., der Bayer] verleiht, überträgt und erteilt (concedimus, tradidimus et donamus) den Brüdern undnobilibus viribus Bonifazio und Egesio di Carbonesibus (Bonifacio et Egesio de Carbonensibus), Grafen von San Giovanni in Persiceto (comitibus Sancti Johannis de Persesena), sowie allen Erben aus der Gnade, die standhaften Männern (viros strenuos et constantes), die sich treu gegenüber Kaiser und Reich verhalten, gebührt, ein Wappen (arma), wie es in der Mitte der Urkunde farbig eingemalt ist (depicta presentibus et inserta). Die Begünstigten dürfen das Wappen künftig im Krieg und auch sonst überall (perpetuo et ubique locorum in bellorum aciebus et alibi) kaiserlich legitimiert (iure imperatorie maiestatis) und mit allen Rechten frei und ungehindert nach ihrem Belieben führen (portanda, tenenda et pleno iure habendaDaniel MaierDaniel Maier
Knowledge, democracy and action is based on a three-year international comparative study undertaken by the Global Alliance on Community Based Research and supported by the UNESCO Chair in Community Based Research and Social Responsibility in Higher Education. It provides evidence from twenty case studies around the world on the power and potential of community and higher education based scholars and activists working together in the co-creation of transformative knowledge. The book draws on the experience and insights of thirty-seven scholars and practitioners from the Global South and North. Opening with a theoretical overview of knowledge, democracy and action, the book is followed by analytical chapters providing lessons learned and capacity building in the north and the south, on the theory and practice of community university research partnerships, models of evaluation, approaches to measuring the impact and an agenda for future research and policy recommendations.
Bericht über die wunderbare Verlegung und die Weihe des KlostersMarienstatt und Summarium der zu gewinnenden Ablässe. Die göttliche Weisheit hat zum besonderen Haus der Himmelskönigin, das vielen, die zum ewigen Leben bestimmt sind, Schutz bietet, den Zisterzienserorden gemacht, der, anfangs arm und gering, danach aber vielfältig mit weltlichen Gütern gesegnet wurde (Fons sapientie verbum Dei in excelsis exemplo Salomonis regis Jherusalem domum regine matris sue specialem fe(cit) in terris ordinem Cistertiensem multos ad vitam sternam predestinatos a caumatibus et frigoribus pluviisque mundane iniquitatis protegentem, in prinvipio quidem sue fundacionis pauperem et modicum, sed processu temporis locorum varietate ac multitudine personarum per generaciones abbatiarum (a)liarum ab aliis benedictione copiosa bonorum temporalium Dei donante gracia multipliciter augmentatum). So berief sie auch durch den Dienst und die Frömmigkeit des Burggrafen Eberhard von Aremberg (Arberch), edler Abstammung (ingenu(e) condicionis), und seiner Frau Aleydis im Jahre Mo CCo XVo, am 20. August (in die sancti Bernar(d)i) aus dem Verbande (de gremio) von St. Petersthal in Heisterbach einen Konvent von zwölf Mönchen unter dem Abt Hermann als dem dreizehnten an den Ort Altenklosterhof (in loco, qui nunc Vetus claustrum dicitur) zur Gründung einer Abtei. Sie hielten sich dort eine Zeitlang (pro tempore aliquo) auf, wurden aber von äusserem Glück nicht begünstigt und durch die Ärmlichkeit und Ungeeignetheit des Platzes niedergedrückt. Die Mönche schlugen daher vor, sich an die Mutterkirche in Heisterbach zu wenden und dorthin zurückzukehren. Der damals kranke Abt ermahnte sie jedoch, vertrauensvoll in dreitägigem Gebet Hilfe und Trost von der göttlichen Barmherzigkeit zu erflehen. So geschah es auch. In der dritten Nacht, während von den Brüdern in der Kirche (oratorio) die Matutin angestimmt wurde, erschien dem Abt, der noch auf seinem Lager ruhte, im Schlaf als Vision ein sehr schönes Mädchen, das in ein weisses Gewand gekleidet war und den Zweig mit Blüten des Weißdorns (albe spine que theutonice hadorn dicitur) in der Hand hielt. Als der Abt voller Staunen es fragte, wer es sei, antwortete es: "Ich bin die Gründerin Eures Ordens, zu deren Dienst und Ehre Ihr, von meinem Sohn berufen, hierher gekommen seid. Tröste die Brüder. Ich verlasse Euch nicht, sondern verleihe Euch Hilfe und Trost." Es fügte hinzu: "Mit Anbruch des Tages begib Dich über den Berg zu einem anderen Fluss, genannt Grosse Nister (maior Nystria). Wo Du einen Zweig gleich dem siehst, den ich in der Hand halte, dort sollt Ihr Wohnung nehmen. Ich werde dort helfend bei Euch bleiben und denen, die mir fromm dienen, stets geneigt sein." Darauf verschwand es. Zweifellos war diese Trösterin der Armen die Himmelskönigin, Jungfrau Maria, wie aus ihren Worten und aus ihrem weißen Gewand, das ihre Jungfräulichkeit bezeichnet, zu ersehen war. Am Morgen rief der Abt die Mönche zusammen und eröffnete ihnen seine Vision. Nachdem ihm ein Gefährt hergerichtet war, liess er sich an den Ort (Meynbrechzauwe) bringen. Da er dort den ihm gezeigten Zweig nicht fand, wandte er sich weiter auf eine Wiese bei Arfelden (Aruel-), wo er aber auch den Zweig nicht antraf. Von dort kam er im Monat Februar, als stärkster Winter herrschte, an den Platz des gegenwärtigen Klosters, wo damals eine Wiese und Einöde (locus desertus) war. Voller Freude erblickte er dort den Zweig und sagte, indem er Gott pries: "Hier ist der Ort, den die Mutter der Gnade uns zum Wohnen ausersah. Hier wollen wir zu deren Ehre ruhen und wohnen." Als dies bekannt wurde, liess Guda, die alte Vögtin (advocata), Schwester des Herrn Rudolf von Greifenstein, dort, wo der Zweig gesehen wurde, eine Kapelle und einen Altar erbauen. Es ist dies die Kapelle, die jetzt dem Hospital (infirmarie) benachbart ist. Als dies der Landesherr, Graf Heinrich von Sayn, bemerkte, bemühte er sich mit andern Edlen und Mächtigen, die vom Geist Gottes entflammt waren, 15 Jahre und länger bei Erzbischof Dietrich von Trier um die Zustimmung zur Verlegung, weil der Ort der ersten Gründung in dessen Diözese lag. Inzwischen starb Abt Hermann. Ihm folgte Ulrich, der kaum ein Jahr regierte. Als er starb, folgte ihm Konrad, unter dem der vorgenannte Graf Heinrich nach Erlangung der Zustimmung unter dem ermordeten Erzbischof Engelbert von Köln dort das Fundament zur Erbauung des Klosters legte, in das der Konvent unter Abt Konrad im Jahre (Mo CCo XXVIIo) herabstieg, nachdem die Burg auf dem Felsen daselbst 16 Jahre zuvor durch jenen Grafen Heinrich von Sayn zerstört wurde. Von dessen Gütern, die zu dessen Lebzeiten dem Hause geschenkt wurden, und von den frommen Almosen anderer gläubiger Christen gedieh das Kloster unter der Sorgfalt (curarum sollicitudine) der Äbte und Mönche nach und nach so, dass es durch Erzbischof Heinrich von Köln, den 55. auf dem Erzstuhl aus dem Hause Virneburg, im Jahre (Mo CCCo XXIIIIo) am 27. Dezember (in die beati Johannis ewangeliste) im 17. Jahr seines Episkopats unter Abt Wigand von Greifenstein, dem 11. Abt des Ortes, im 27. Jahre von dessen Regierung, in Gegenwart von vielen angesehenen Klerikern und Laien, Freiherren (baronibus) und Rittern, zu Ehren der Himmelskönigin als Patronin des ganzen Cistercienserordens geweiht wurde. Der Jahrestag der Weihe des Klosters und aller Kapellen und Altäre innerhalb und ausserhalb desselben wurde mit allen ihren Ablässen (indulgentiis), die an jenem Weihetag durch den Erzbischof in öffentlicher Bekanntgabe bestätigt wurden, auf den ersten Sonntag nach dem 1. Mai (post festum beate Walburgis) gelegt. Alle gläubigen Christen, die dann andächtig zu dem Kloster, zu der Kapelle im Hospital (infirmatorio), zu der Kapelle vor dem Tor und den 17 geweihten Altären kommen, die sich darin (in eis) befinden, erlangen Ablässe von drei Jahren der ihnen auferlegten Bussssen, ferner 31 Karenen und 1520 Tage, die aus der Gnade des allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus durch verschiedene Kardinäle, Legaten, Erzbischöfe und Bischöfe zu verschiedenen Zeiten verliehen wurden, worüber sich beim Kloster ein offenkundiges Zeugnis befindet (de quibus habetur apud nos evidens testimonium veritatis). Ferner erlangen alle, die den Bau des Klosters mit Fuhren unterstützen und ein Seelgedächtnis (orationem) für die dort Begrabenen stiften, 40 Tage Ablass (nach Struck bzw. der Archivdatenbank).