Rawls on Race/Race in Rawls
In: Black Rights/White Wrongs, S. 139-160
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In: Black Rights/White Wrongs, S. 139-160
In: Politischer Liberalismus und wohlgeordnete Gesellschaften: John Rawls und der Verfassungsstaat, S. 71-99
"In diesem Beitrag möchte ich mich mit der Frage beschäftigen, welche institutionellen Konsequenzen nach Rawls' Überzeugung aus seinen Prinzipien der Gerechtigkeit für die Gestaltung einer gerechten Wirtschaftsordnung zu ziehen sind. Obwohl John Rawls dieser Frage ein ganzes Kapitel seiner Theory of Justice widmet, hat sie - verglichen etwa mit seinem Argument zur Rechtfertigung der zwei Gerechtigkeitsprinzipien - in der Literatur lange Zeit nur wenig Aufmerksamkeit gefunden. Angesichts der immensen Bedeutung, die dem Design ökonomischer Institutionen für die praktische Umsetzung des Ideals einer wohlgeordneten Gesellschaft zukommt, muss diese relative Geringschätzung auf den ersten Blick verwundern. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich indes, dass sie nicht schwer zu erklären ist, wenn man zweierlei bedenkt: Zum einen bleibt Rawls in der Regel ziemlich vage, wenn er sich zu den institutionellen Auswirkungen seiner Gerechtigkeitsprinzipien im Allgemeinen und seines zweiten Prinzips im Besonderen äußert. Zum anderen haben Rawls' frühe Kritiker aus diesen vagen Äußerungen nahezu einhellig geschlossen, dass sein Entwurf einer gerechten gesellschaftlichen Ordnung (neben den bekannten politischen Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates) lediglich die vertrauten sozialökonomischen Institutionen des kapitalistischen Wohlfahrtsstaats zu bieten habe." (Textauszug)
In: Boundaries and Allegiances, S. 149-172
In: John Rawls' politischer Liberalismus, S. 48-61
Der Beitrag ist eine Replik auf die Analysen von Uwe Gerecke im gleichen Sammelband, in denen das Paradigma von John Rawls auf seine Aussagegehalte für eine zukünftige Theorie moderner Gesellschaften hin untersucht wurde. Der Autor kritisiert die zu enge sozialwissenschaftliche Perspektive, unter welcher das Konzept des politischen Liberalismus von John Rawls betrachtet wurde, und die mangelnde Berücksichtigung von normativen bzw. moralischen Elementen seiner Theorie. Demgegenüber weist der Autor auf die Theorie des kommunikativen Handelns von Habermas und seine mehrdimensionale Konzeption von Vernunft und Rationalität hin, welche einen geeigneten theoretischen Bezugsrahmen für die Thematisierung von positiven und normativen Aspekten einer modernen Gesellschaftstheorie bietet. Denn die Modernitätspotentiale im Rawlsschen Liberalismus müssen einer rein sozialwissenschaftlichen Betrachtungsweise notwendig verborgen bleiben. (ICI)
In: Analytische Politikphilosophie und ökonomische Rationalität: Verfassungen, Gerechtigkeit und Utopien. Bd. 2, S. 61-68
In dem Beitrag wird John Rawls' Maximinprinzip intertemporal interpretiert. Die Doktrin, die sich daraus ergibt, wird als eigenständige bewertet und füllt eine Lücke im Theoriegebäude von Rawls. Es werden Gründe angegeben, warum die Theorie wohl eher als eine nachträgliche Rechtfertigung für bereits existierende Institutionen, also als eine ex post-Legitimation aufzufassen ist, dann als ex ante-Legitimation jener Art, die durch den Begriff der "original situation" angedeutet ist. Mit diesem Theorievorschlag wird ein Beispiel vorgelegt von der Anwendung des auf Freiheiten bezogenen Maximinprinzips im Rawls'schen Test. Das Maximinprinzip, auch Differenzprinzip genannt, wird erklärt, um dann zwei mögliche Anwendungen dieses Prinzips zu untersuchen, und zwar zum einen die Unterscheidung zwischen der ökonomischen und der politischen Sphäre und zum anderen zwischen dem interpersonellen und dem intertemporalen Rechtsproblem. Einige Ähnlichkeiten und Unterschiede in den Anwendungsbereichen des Differenzierungsprinzips werden deutlich gemacht. Dann wird die intertemporale Verteilung politischer Freiheiten analysiert. Die Überlegungen zusammenfassend werden zwei Behauptungen über den Begriff der politischen Vorverpflichtung aufgestellt: (1) Nach der Exegese des Rawl'schen Buches füllt die Theorie eine Lücke in dem Gesamtgebäude. (2) Sie wird innerhalb dieses Gebäudes als ein plausibelste Teil angesehen. (RW)
In: John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit
In: Religiöse Überzeugungen und öffentliche Vernunft: zur Rolle des Christentums in der pluralistischen Gesellschaft, S. 237-266
Da sich gesellschaftliche Eintracht und Harmonie nicht von selbst verstehen, bedarf es, so der Verfasser, einer substanziellen Gerechtigkeitsvorstellung, die den sozialen Zusammenhalt eines komplexen Gemeinwesens sichert. Rawls ist darin zuzustimmen, dass die Ausarbeitung eines solchen integrativen Gerechtigkeitsmodells auf der Basis eines Verständnisses praktischer Vernunft zu erfolgen hat, das insofern 'öffentlich' ist, als es mit allgemein zugänglichen d. h. für jedermann im Prinzip verständlichen, sachgemäßen Annahmen arbeitet. Der Grundirrtum seines gesamten Gedankengebäudes, so die These, besteht darin zu glauben, das von ihm erdachte sehr spezielle Modell der 'Gerechtigkeit als Fairness' mit seinen hochgradig umstrittenen Prinzipien stellt den plausibelsten Ansatz zur Lösung der Gerechtigkeitsproblematik dar. Die ungewöhnlich lebhafte Diskussion seiner zentralen Ideen während der letzten Jahrzehnte zeigt, dass man diese Einschätzung aus guten Gründen zurückzuweisen hat. Man mag den rawlsschen Ausführungen zur öffentlichen Vernunft zugute halten, dass sie einen Beitrag dazu geleistet haben, eine alte Frage neu zu stellen und damit zu einer mittlerweile weit verbreiteten Vernunftdebatte innerhalb der politischen Ethik anzuregen. Eine überzeugende Antwort auf die damit aufgeworfenen Fragen hat er aber nicht zu geben vermocht. Wer diese sucht, der tut gut daran, entweder zu den großen vernunfttheoretischen Entwürfen der abendländischen Moralphilosophie etwa aristotelisch-thomanischer beziehungsweise kantischer Provenienz zurückzutreten, oder aber jenen Spielarten eines zeitgenössischen 'justifikatorischen Liberalismus' nachzugehen, die sich auf weniger voraussetzungsreiche und differenzierte Weise als Rawls mit den Fragen eines öffentlichen Vernunftgebrauchs beschäftigen. (ICF2)
John Rawls intends to describe a political conception of justice that does not depend on comprehensive doctrines, but only on traditions rooted in Western democratic cultures. Moreover, citizens in a society governed by this conception will recognize it as just because they possess two moral powers, defined as the capacity to have a conception of the good & the ability to understand a public conception of justice. This notion of the political subject is similar to that of Michel Foucault, in that both thinkers conceive of subjectivity in relation to some outside force: for Rawls, moral & intellectual powers; & for Foucault, a regime of power. However, Foucault's notion of governmentality, in which subjects internalize power relations & so subjugate themselves, contradicts Rawls's notion of autonomy. Whereas Rawls conceives of a subject's two moral powers as innate, Foucault suggests that such powers are conditioned by the regimes of power within which they are produced. Thus, it is concluded that Foucault's model of the acting subject is more sensitive to relationships of power & their impact on the development of autonomy than Rawls's theory of justice. D. Ryfe
In: Politischer Liberalismus und wohlgeordnete Gesellschaften: John Rawls und der Verfassungsstaat, S. 165-187
"Im Folgenden wird die Kritik Kerstings an den idealistischen Rawlsianern vertieft und es wird diskutiert, inwiefern mit Rawls' Theorie nicht auch ein Fortschritt in der normativen Theorie zu verzeichnen ist, das Aufscheinen einer gewissen Kontextsensibilität. Es wird sich zeigen, dass Rawls versucht, eine Theorie der kollektiven Person zu entwerfen, das er 'Volk' nennt und das er politisch begreifen möchte. Diese Konzeption erklärt auch, warum er im Verhältnis dazu etwa die Idee der Menschenrechte oder die individualistisch geprägte Idee einer globalen Gerechtigkeit für sekundär hält in Hinblick auf eine gerechte Theorie der Völkergemeinschaft." (Textauszug)
In: Die Grenzen des Privaten, S. 75-87
Der Verfasser geht zunächst auf den Unterschied zwischen einem öffentlichen und einem privaten Vernunftgebrauch ein und fragt nach den Konsequenzen, die sich hieraus für eine Kritik des Privaten ergeben. In einem zweiten Schritt wird erläutert, welche Räume im politischen Liberalismus als private gelten. Hieran anschließend wird am Beispiel der Familie erörtert, warum die indirekte Geltung der Gerechtigkeitsprinzipien nicht ausreicht, um die interne Gerechtigkeit von Vereinigungen mit nicht-freiwilligen Mitgliedern zu garantieren. Auch wird der Einwand zurückgewiesen, Rawls' Familienverständnis sei traditionalistisch und diskriminierend. Zuletzt wird auf dieser Grundlage aufbauend bestimmt, über welches Potenzial der politische Liberalismus tatsächlich bezüglich der Kritik privater Vereinigungen verfügt. In diesem Zusammenhang schlägt der Verfasser vor, zwischen einer starken und einer schwachen Lesart der beiden moralischen Vermögen zu unterscheiden. (ICE2)
In: A Companion to Rawls, S. 395-412
In: Geschichte des politischen Denkens, S. 279-319