Recht und Innovation: Innovation durch Recht, im Recht und als Herausforderung für das Recht
In: Analysen und Perspektiven von Assistierenden des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich / Universität Zürich 21. Band
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In: Analysen und Perspektiven von Assistierenden des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich / Universität Zürich 21. Band
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 7, S. 4-6
ISSN: 0342-5746
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 56, Heft 5, S. 212-218
ISSN: 0042-384X
"Das Recht auf Entwicklung ist umstritten wie kaum ein anderes Menschenrecht. Die Länder des Südens würden es gern als kollektives Recht der Staaten oder Völker verankern, der Westen will ein solches Recht nur Individuen zugestehen. Verschiedene Arbeitsgruppen und ein Unabhängiger Experte wurden eingesetzt, um das Recht zu entpolitisieren und mit konkreten Inhalten zu füllen. In diesem Sinne ist die Ausarbeitung von Kriterien zur Evaluierung von Entwicklungspartnerschaften durch die 'High-level Task Force' als ein großer Fortschritt zu bewerten. Gegenwärtige Bemühungen um eine bindende Konvention könnten allerdings das Erreichte zunichte machen und einen neuen Nord-Süd-Konflikt heraufbeschwören." (Autorenreferat)
Aktualisierte und erweiterte Neuauflage des 1-bändigen Themenlexikons zum Recht (zuletzt BA 6/02). Weiterhin mit über 4.000 Stichwörtern aus sämtlichen alltagsrelevanten Rechtsgebieten in laienverständlicher Sprache. In der Neuauflage ist die vorangestellte einleitende Überblickdarstellung des deutschen Rechts weggefallen. Die Vorauflage sollte ersetzt werden. (1 A,S)
In: [Kleine Reihe]
Menschen haben Rechte, allein aufgrund der Tatsache, dass sie Menschen sind - so die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Dem widerspricht Hannah Arendt mit ihrem Konzept vom "Recht, Rechte zu haben": Nur als Mitglied einer politischen Gemeinschaft, eines Staates, kann eine Person Grundrechte in Anspruch nehmen, hat sie ein Recht auf Bildung, auf Arbeit, Gesundheit, Kultur etc. Arendts Befund ist die Unzulänglichkeit der Menschenrechte als kohärentes theoretisches Konzept für demokratische Politik. Die Autor_innen aus unterschiedlichen Fachbereichen - darunter Geschichte, Recht, Politik und Literaturwissenschaft - analysieren den Satz von Hannah Arendt, kontextualisieren ihn in zeitgenössische Debatten und politische Problemlagen. Arendts Aussage ist heute, in Zeiten sogenannter Flüchtlingskrisen und ausserstaatlicher Kriege von erschreckender Aktualität und zum Zentrum einer entscheidenden und lebhaften Debatte in Politik und Wissenschaft geworden. (Verlagswerbung)
In: Essay
Deutschland verfügt über ein ausdifferenziertes Rechtssystem und eine unabhängige Gerichtsbarkeit. Die deutsche Justiz genießt deshalb, auch im europaweiten Vergleich, hohes Vertrauen. Dennoch stoßen auch hierzulande Menschen auf Hindernisse, wenn sie sich gegen Verletzungen ihrer Menschenrechte zur Wehr setzen wollen. Die Hindernisse können rechtlicher oder tatsächlicher Natur sein. Der Essay skizziert Problemlagen, menschenrechtliche Maßstäbe und Handlungsmöglichkeiten und will das Bewusstsein dafür schärfen, dass auch im Rechtsstaat immer wieder überprüft werden muss, ob für alle Menschen wirksamer Zugang zum Recht besteht.
In: Strategien der extremen Rechten, S. 358-377
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 3, Heft 25, S. 866-869
ISSN: 1434-7474
In: ProQuest Ebook Central
Cover -- Titel -- Inhaltsverzeichnis -- Vorwort -- Abkürzungsverzeichnis -- Joachim Lege: Einführung: Von der Wahrnehmung über die Methode zum Gelingen -- Helene Bubrowski: Eine ganz eigene Ästhetik Warum sind unsere Gesetze nicht schön, schlank und verständlich? -- Hans-Joachim Strauch: Die Ästhetik richterlicher Erkenntnis -- Kai-Michael Hingst: Die Ästhetik anwaltlicher Erkenntnis -- Eva Maria Belser: Die Befriedung von Krisengebieten durch das Recht Einige Gedanken zu den Bedingungen gelingender Verfassunggebung in Zeiten des Aufruhrs -- Götz Schulze †: Die Ästhetisierung des Rechts in Theorie und Praxis -- Maximilian Wolf: Die Schönheit der Eingriffskondiktion Am Beispiel höchstpersönlicher Rechtsgüter -- Martin Groß: Ästhetik als Herausforderung in der Fallbearbeitung Eine Vorstudie -- Autorenverzeichnis.
Die Moderne ist durch schnellen Wandel geprägt. Signifikante Neuerungen in Technik und Gesellschaft aber auch die Globalisierung fordern Politik, Recht und Wissenschaft heraus. Sie werden hier zum Thema rechtswissenschaftlicher Innovationsforschung. Der Regelungsauftrag des Rechts gilt zwar alten wie neuen Problemlagen. Die Neuheit kann aber veränderte Aufmerksamkeiten und Rücksichtnahmen bedingen. Wie beeinflusst Recht die Entstehung und Umsetzung von sozialen und technischen Innovationen und wie kann es steuernd darauf hinwirken, dass die mit Innovationen verbundenen Chancen genutzt, aber Risiken möglichst vermieden werden? Neben rechtsexternen Innovationen werden Innovationen im Recht selbst behandelt.»Innovation und Recht« dient in dieser interdisziplinär angelegten Untersuchung als Referenzfeld zur Analyse von aktuellen Anforderungen an Recht, Rechtswissenschaft und deren Methoden. Behandelt werden zunächst Grundsatzfragen, darunter die Abhängigkeit der Setzung und Anwendung des Rechts von gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen, technologischen und weiteren Kontexten sowie deren Einfluss auf die Rationalität rechtlichen Handelns. Wichtige Erkenntnisse anderer Disziplinen, insbesondere der Wissens- und der Innovationsforschung, werden einbezogen.Thema sind Konzepte und rechtliche Instrumente der Einwirkung auf Innovationsgeschehen, insbesondere durch optionenorientiertes Recht. Die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Vorgehensweisen werden an Beispielsfeldern aufgezeigt, so dem Schutz von Immaterialgütern, dem Umgang mit Gentechnik und Nanotechnologie sowie an Veränderungen im Arbeits- und Gesundheitswesen. Ein besonderes Augenmerk gilt den Regelungsproblemen in dem sehr innovativen Bereich der digitalisierten Kommunikation, so im Hinblick auf Dienstleistungen im Internet sowie auf staatliche Überwachungsaktivitäten und Möglichkeiten des Rechtsgüterschutzes.
In: Informationen zur politischen Bildung: izpb, Heft 216, S. 1-32
ISSN: 0046-9408
Die wesentlichen Merkmale des Begriffs "Recht", der beim Durchschnittsbürger oft Unbehagen auslöst, da er mit Bußgeld- und Gerichtsverfahren gleichgesetzt wird, werden in sechs Kapiteln dargestellt. Ausgehend von den notwendigen Regeln im gesellschaftlichen Zusammenleben werden die Entstehung des Rechts von den Ursprüngen in der Antike bis zur Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die Geltungsbedingungen des Rechts, die gesellschaftlichen Funktionen und die Bereiche Öffentliches Recht, Strafrecht und Privatrecht und abschließend die Anwendung und der Schutz des Rechts behandelt. "Ohne Recht wäre das Zusammenleben der Menschen in der modernen Gesellschaft nicht denkbar. Das Recht ermöglicht die soziale Integration, sichert den inneren Frieden und steuert gesellschaftliche Geschehensabläufe. ... Die Grundvoraussetzung des Rechts liegt ... darin, daß seine Regeln freiwillig befolgt werden. Die Einsicht in die Notwendigkeit des Rechts ist eine der wichtigsten Bedingungen für friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft." (SCH)
In: Migration und Ethik, S. 185-195
Nur eine liberale Argumentation, die sich auf individuelle Freiheitsrechte berufen, können ein universales Recht auf Einwanderung begründen. Argumentiert man mit der Chancengleichheit oder mit dem utilitaristischem Prinzip der Gesamtnutzenmaximierung, so kann man einen Anspruch auf Einwanderung hingegen nur für bestimmte Personengruppen begründen. Versteht man das Recht auf Einwanderung als ein universales Recht auf liberaler Grundlage, so besteht dieses Recht aber nur in der Erlaubnis, sich in einem Land seiner Wahl niederzulassen. Ein Anspruch auf Teilhabe am Wohlstand reicher Länder lässt sich aus einem so verstandenen Recht auf Einwanderung hingegen nicht ableiten. (ICE2)