Zur Diskussion über das Rechtsgefühl: Themenvielfalt, Ergebnistrends, neue Forschungsperspektiven
In: Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung Band 59
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In: Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung Band 59
Neue Technologien bedeuten neue Herausforderungen für das Recht. Das Internet ist kein Neuland mehr, kritische Themen wie Cyberattacken, Privatsphäre, der Schutz Minderjähriger oder auch das Cloud Computing sind jedoch keinesfalls ausdiskutiert. Die zunehmende Digitalisierung und Technisierung beschränkt sich nicht auf das World Wide Web. Der automatisierte Straßenverkehr ist ein ebenso zukunftsweisendes Thema, dessen Entwicklung rechtlich begleitet werden muss. Im vorliegenden Band sind Forschungsarbeiten von Rechtwissenschaftlern aus Deutschland, den USA, Kanada und Griechenland zusammengefasst.Die von Prof. Eric Hilgendorf und Prof. Susanne Beck herausgegebene Reihe Robotik und Recht widmet sich der Diskussion praxisrelevanter Rechtsfragen zu Robotik, Technisierung und Digitalisierung.Mit Beiträgen von:Prof. Eric Hilgendorf, Prof. Susanne Beck, Prof. Mark Kende, Prof. Ari Ezra Waldman, Prof. Maria Kaiafa-Gbandi, Prof. Sara Sun Beale and Peter Berris, Prof. Frank Peter Schuster
Das Werk befasst sich in einem übergreifenden Sinn mit der zunehmend aktueller werdenden, rechtswissenschaftlich indes vernachlässigten Idee von Tierrechten und beleuchtet diese vor dem Hintergrund der Verdienste und Defizite des bestehenden Tierschutzrechts aus rechtstheoretischer Sicht.Die Autorin formuliert auf der Grundlage einer kritischen Würdigung des geltenden Rechts den rechtsethischen Vorschlag eines Paradigmenwechsels vom objektiv- zum subjektivrechtlichen Tierschutz und untersucht eine solche Neukonzeption des Rechtsstatus und Rechtsschutzes von Tieren als (Grund-)Rechtsträger mittels einer systematischen Analyse der relevanten rechtlichen Grundbegriffe – Rechtsperson, Rechte, Grundrechte – im Hinblick auf deren Anwendbarkeit auf Tiere.Das Werk bietet durch seinen rechtstheoretischen Zugang eine neuartige Perspektive auf die Tierrechtsthematik und richtet sich an die an Tierschutzfragen wie auch an den Grundlagen des Rechts interessierte Leserschaft aus allen Disziplinen.
Die Auseinandersetzung mit dem Rechtspositivismus vollzog sich in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg vornehmlich im Blick auf den hier dominierenden analytischen Gesetzespositivismus und die Reine Rechtslehre Hans Kelsens, denen die "Radbruch´sche Formel" zu begegnen versuchte. Das Spektrum der rechtspositivistischen Theorien umfasst aber mit analytischen, psychologischen und soziologischen Elementen in den Werken Theodor Geigers, H. L. A. Harts, J. Raz´ und anderer Autoren weitere Ansätze, Recht allein empirisch, nicht inhaltlich zu verstehen. Daraus ergeben sich durchaus unterschiedliche Konsequenzen, die auch ein differenzierteres Licht auf das Verhältnis von Recht und Moral werfen.Der Autor Walter Ott, schweizerischer Jurist und Rechtsphilosoph, charakterisiert als ein seit langem ausgewiesener Kenner der modernen Diskussion über den Rechtspositivismus die unterschiedlichen Positionen auf knappem Raum und demonstriert ihre Ergebnisse an einfachen Beispielen.
Das Thema Sexismus in der Werbung ist seit den 1970er Jahren medienpolitischer und gesellschaftlicher Diskussionsgegenstand sowie Anlass umfangreicher, vor allem sozialwissenschaftlicher Forschung. Die Autorin unterzieht die Problematik erstmals einer umfassenden rechtlichen Analyse. Ausgehend von Ergebnissen der sozialwissenschaftlichen Forschung und einer kritischen Analyse der Wirksamkeit der Werbeselbstkontrolle zeigt eine verfassungsrechtliche Prüfung auf, wann geschlechtsdiskriminierende Werbung Grundrechtsgehalte verletzt und wann ein Verbot solcher Werbung gerechtfertigt wäre. Einer europarechtlichen Einordnung folgt die Untersuchung, ob das UWG ein mögliches Regulierungsinstrument zum Schutz vor geschlechtsdiskriminierender Werbung ist.Die Autorin begründet, weshalb das UWG wertbezogen auszulegen ist, überträgt die verfassungsrechtlichen Wertungen auf das Lauterkeitsrecht und schließt mit einem Normvorschlag für ein Verbot geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG.
Eine Politik der Gesundheitsförderung wirft Fragen der sozialen Gerechtigkeit und des Schutzes der individuellen Selbstbestimmung auf. Gesundheit und Gesundheitsverteilung hängen nicht nur von der medizinischen Versorgung ab. Sobald der Sozialstaat im Sinne einer Public Health-Politik auch die sozialen Determinanten von Gesundheit und Krankheit zu beeinflussen versucht, treten allerdings normative Probleme auf, die bisher aus rechtsphilosophischer Sicht kaum diskutiert worden sind: Ob und inwieweit besteht tatsächlich eine Verpflichtung, die sozialen Gesundheitsungleichheiten zu verringern? Und führt die Regulierung des individuellen Gesundheitsverhaltens nicht zu einem paternalistischen Bevormundungsstaat?Das Buch diskutiert diese Fragen aus rechtsphilosophischer Sicht. Es ist für Juristen, Gesundheitswissenschaftler und Gesundheitspolitiker von Bedeutung, die an einer Reflexion der Prinzipien von Public Health interessiert sind. Der Autor ist als Jurist und Rechtsphilosoph mit zahlreichen Veröffentlichungen zu normativen Fragen der Gesundheitspolitik hervorgetreten.
Das Problem der Willensfreiheit gehört zu den schwierigsten Fragen der Philosophie der Geistes, der Ethik, der modernen Hirnforschung und auch der Strafrechtswissenschaft. In seiner grundlegenden Studie, die in der Fachwelt große Beachtung gefunden hat und jetzt als Neuauflage wieder lieferbar ist, gelingt es dem Autor, wichtige Analysen und Erkenntnisse der Gegenwartsphilosophie in die Strafrechtslehre zu übernehmen und für den juristischen Diskurs fruchtbar zu machen. Er zeigt in seiner strafrechtsphilosophischen Abhandlung, dass ein vernünftig verstandenes Schuldprinzip begründet und gerechtfertigt werden kann.Im aktuellen Vorwort zur 2. Auflage erläutert der Autor jetzt auch die Weiterentwicklung seiner wissenschaftlichen Überlegungen zur Willensfreiheit, zur strafrechtlichen Schuld und zum Modell der "normativen Ansprechbarkeit".
Die Abhandlung besteht aus drei Teilen: Teil I stellt einführende Fragen nach den Titelbegriffen "Technik" und "Theorie" und entwickelt ein erstes, vorläufiges Verständnis für das Können von Subsumtionstechnikern und das Wissen von Subsumtionstheoretikern. Teil II vertieft dieses Vorverständnis anhand der Methodengeschichte griechischer techne und lateinischer ars in hippokratischer Medizin, sokratischer Philosophie und römischer Jurisprudenz. Teil III bildet daraus Basisbegriffe einer rechtsphilosophischen Theorie der Subsumtion, und zwar unter Rückgriff auf Aristoteles als Altmeister der Logik und der Rhetorik sowie auf Kant und Hegel als Klassiker der Urteilskraft und deren Dialektik. In kritischer Distanz zur Logik des Justizsyllogismus wird die Technik der Subsumtion als Schlüsselkompetenz juristischer Dialogik rekonstruiert: als Kunst, einen Rechtsstreit in argumentativer Auseinandersetzung mit den Beteiligten lebensweltlich gerecht und rechtsdogmatisch richtig zu entscheiden. Die methodologische Pointe dieser kognitiv anspruchsvollen Abwägungs- und Entscheidungskunst ist ihre Vermittlungsleistung – zwischen Gesetz und Fall, Deduktion und Induktion, Theorie und Praxis.
Hegels Rechtsphilosophie ist eine Art Logik der bürgerlichen Person im Sinne eines begrifflichen Kommentars zur Institution rechtsstaatlicher Gesetze. Sie analysiert methodische Stufen in der Ordnung explizit geregelter Praxisformen und kritisiert das klassische Naturrecht in seinem Intuitionismus und Kants Ethik in ihrem Formalismus. Das Institut des Eigentums rekonstruiert sie als erfahrungsgesättigte sittliche Form bürgerlicher Freiheit, auch wenn es im reinen Kapitalismus seinen Sinn verfehlen kann. Dabei sind übliche Fehldeutungen etwa von Idee und Begriff, Geist und Natur, Wille und Freiheit, dem Staat und einer der Form nach immer auch monarchischen Regierung zu vermeiden. Es geht damit um die Wiederentdeckung von Hegel als dem sozialliberalen Philosophen der Freiheit und um die Abwehr des Geredes von einem Staatsphilosophen.Die Neuerscheinung richtet sich an Lehrende und Studierende der Rechts-, Sozial- und Staatswissenschaften und der Philosophie.Der Autor ist philosophischer Logiker und Universitätsprofessor mit besonderem Forschungsschwerpunkt in der sprachanalytischen und in der klassischen deutschen Philosophie.
Die Rezeptionsgeschichte nimmt an, dass Kants politische Schriften im 19. Jahrhundert in Deutschland kaum rezipiert worden sind, da sie der vorherrschenden Ordnung widersprachen. Aber das damalige Deutschland las den republikanischen Kant und nahm seine Ideen auf. Freilich sorgten Deutschlands Monarchen dafür, dass Kants republikanische Verfechter ins Ausland flohen.Ein herausragendes Beispiel für dieses moderne Verständnis von Kant in Deutschland, so der Zürcher Staatsrechtler und Rechtsphilosoph Andreas Kley, bilden der Nassauer Philosophielehrer Christian Wilhelm Snell (1755-1834) und seine zwei Söhne Ludwig und Christian, die als Philosophielehrer bzw. Rechtsanwalt arbeiteten. Vater Snell war dem Herzog von Nassau treu ergeben, aber er hielt ihn für vernünftig genug, dass er sich von überzeugenderen Argumenten bestimmen lasse. Seine Söhne äusserten sich direkter; Preussen verfolgte sie deshalb als Demagogen. Sie flohen quer durch Europa und am Ende gelangten sie in die Schweiz, wo sie als Professoren und Publizisten Kants politisches Programm umzusetzen trachteten. Sie wurden bedeutende Theoretiker des Liberalismus, welche der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zum Durchbruch verhalfen. Die Spuren von Vater Snell und seinen Söhnen haben sich im schweizerischen Staatsrecht und seiner Lehre niedergeschlagen.
Seit einiger Zeit verstärkt sich der Eindruck, dass der Staat dazu übergeht, seine Bürger zur Tugend im Sinne einer bestimmten Form des guten Lebens hinzuführen; jedenfalls häufen sich Regelungen, die als bevormundend, moralisierend, paternalistisch oder eben auch erzieherisch empfunden werden. Aber geht den liberalen Staat die Tugend seiner Bürger überhaupt etwas an? Oder ist hier nicht vielmehr ein Bereich erreicht, in dem der Einzelne – und nur er – kraft seiner Freiheit selber zur Entscheidung berufen ist? Der Vortrag behandelt diese Fragen aus verfassungsrechtlicher, historischer und sozialphilosophischer Perspektive. Entscheidend für die Antwort, so zeigt sich, wird letztlich sein, wie wir uns den Staat vorstellen, in dem wir zusammen leben wollen.Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Hegels Philosophie des objektiven Geistes hat nach wie vor große Bedeutung für die praktische Philosophie und die Rechtsphilosophie der Gegenwart. Von der "Rehabilitierung der praktischen Philosophie" im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts über die neuen Ansätze einer "Sozialpathologie" in der Frankfurter Schule bis zu der neopragmatistischen Hegel-Renaissance in den USA lässt sich diese Wirkung verfolgen. Bis heute wenig geklärt ist aber, wie Hegel selber den Begriff und die Epoche der Moderne versteht. Umstritten ist auch, wie weit Hegel dem "Projekt der Moderne" (Habermas), d.h. zentralen Forderungen der Rechts- und Staatsphilosophie seit der Aufklärung, verpflichtet ist. Das wird in diesem Text an folgenden ausgewählten Fragen untersucht: der Problematik von Grundrechten und staatlicher Souveränität, bürgerlicher Marktgesellschaft und den Anfängen des Sozialstaates sowie dem Verhältnis von Staat und Religion. Dabei erweist sich, dass die Philosophie Hegels einerseits mit wesentlichen Forderungen der Moderne übereinstimmt. Auf der anderen Seite bleiben ihm – anders als viele seiner heutigen Interpreten meinen – wichtige "moderne" Entwicklungen verschlossen, vor allem auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit, der Souveränitätsbeschränkung und des weltanschaulichen Pluralismus.
Hans Kelsen zählt ohne Frage zu den bedeutendsten Juristen des 20. Jahrhunderts. Doch war das Wesen seiner "Reinen Rechtslehre" rein juristisch? Das Buch untersucht eindringlich die tieferliegende philosophische Basis von Hans Kelsens Werk und widmet sich dazu ausführlich den Beziehungen zum Neukantianismus, wobei der Bedeutung von Hermann Cohen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Folgende Fragen erfahren eine genauere Untersuchung: Handelt es sich bei Kelsen wirklich um einen Neukantianer? Oder war Cohens Neukantianismus eine zwar mögliche, aber keineswegs zwingende Basis für Kelsens Ziel, eine echte Rechtswissenschaft zu etablieren? Wie verhält es sich genau mit der umstrittenen Grundnorm? Hat man sie als Hypothese oder als Funktion zu begreifen, und welche Relevanz hat Kelsens eigener Sinneswandel in diesem Punkt? Der Text des italienischen Rechtstheoretikers Agostino Carrino behandelt Grundfragen der Rechtslehre Hans Kelsens, deren weltweite Ausstrahlung immer noch zuzunehmen scheint und die mittlerweile auch in Deutschland die ihr gebührende Achtung erfährt.
Judentum und Ethik ist ein Thema, das vor allem von christlicher Seite her aus kritischer Sicht behandelt wurde. Das Werk untersucht das Spannungsverhältnis zwischen Gesetzesreligion und Moral auf Grund jüdischer Quellen.In einem ersten methodischen Teil werden die Begriffe von Recht, Moral und Gerechtigkeit im Lichte von Hans Kelsens Reiner Rechtslehre klar definiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird auf Grund dieser Begriffe die jüdische Rechtstradition untersucht. Im Zentrum stehen talmudische Quellen, die sich direkt mit Konfliktsfällen zwischen persönlicher Moral oder Sitte und göttlichem Gesetz befassen. Hier ist die Lösung eindeutig: Gottes Gesetz geht rein menschlichen Werten vor. Doch in der Praxis wird dieser Konflikt des Öfteren im Rechtsfindungsprozess gelöst oder abgeschwächt. Im Rahmen des konkreten religiös-rechtlichen Entscheids dringen persönliche moralische Vorstellungen und Ideologien des Entscheiders ein. Der letzte Teil des Werkes behandelt die Reaktion der jüdischen Geisteswelt auf die Herausforderung der Neuzeit, die in der Moraltheorie Kants einen Höhepunkt fand. Das Judentum spaltete sich in drei Hauptrichtungen: Reformjudentum, das Kants ethisches Religionsverständnis annahm; Konservatives (Historisches) Judentum, das im Rahmen eines historischen Verständnis des Gesetzes den Konflikt zu lösen versucht; Neo-Orthodoxie, die aus theozentrischer Sicht heraus den heteronomen Charakter des religiösen Gesetzes betont.Das Werk ist von Gewinn für alle, die sich für Judentum, Religion und Rechtsphilosophie interessieren. Die Problematik von (religiösem) Gesetz und Ethik ist heutzutage von weltweiter Aktualität, und die Erfahrung des Judentums ist deshalb von besonderem Interesse. Der Autor ist Professor (emeritus) der Rechte an der Hebräischen Universität in Jerusalem, ehemaliger Richter am Obersten Gerichtshof Israels und Mitglied der Israelischen Akademie der Wissenschaften.
Muss man die extrem ungleiche Verteilung von Lebensgütern zwischen armen und reichen Ländern unseres Globus als unabwendbar hinnehmen? Oder gibt es Prinzipien verteilender Gerechtigkeit auch in den internationalen Beziehungen? Der Autor prüft die sozialphilosophische und die völkerrechtliche Literatur zu diesem Thema und gelangt zu dem Schluss, dass es auch in der heutigen Welt souveräner Staaten verbindliche normative Maßstäbe für internationale Gerechtigkeit gibt. Er verwirft den naheliegenden Gedanken, dass globale Gerechtigkeit eine Erhöhung der Transferleistungen von den reichen zu den armen Ländern verlange – dies führe zu Passivität, Verstetigung von Abhängigkeit und Mangel an Selbstachtung der Empfängervölker. Globale Gerechtigkeit gebiete vielmehr die Errichtung von Institutionen, durch die die Völker ermächtigt werden, die Gestaltung ihres Schicksals in die eigenen Hände zu nehmen. Hierfür postuliert er auch eine Verantwortlichkeit der internationalen Gemeinschaft. Am Ende, so der Autor, münde die Antwort auf die Frage nach den Bedingungen globaler Gerechtigkeit in das Projekt der Herstellung rechtfertigungsfähiger Institutionen von "global governance".