Reformbedarf
In: Mitbestimmung: das Magazin der Hans-Böckler-Stiftung, Heft 9, S. 47-49
ISSN: 0723-5984
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In: Mitbestimmung: das Magazin der Hans-Böckler-Stiftung, Heft 9, S. 47-49
ISSN: 0723-5984
In: Reformpolitik in Deutschland und Frankreich, S. 23-53
In: Gesprächskreis Arbeit und Soziales
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 22, Heft 1, S. 6-9
ISSN: 2942-3163
Internationale Ehen und Familien nehmen in der Europäischen Union eine immer wichtigere Stellung ein. Durch die steigende Anzahl an Ehescheidungen und Fällen, welche die elterliche Verantwortung betreffen, ist es wichtig, unionsrechtliche Bestimmungen zu schaffen, um die grenzüberschreitenden Lebensweisen zu vereinfachen. Die Brüssel IIa-VO ist ein solches Instrument der Union, deren Anwendungsbereich die oben genannten Bereich umfasst. In den letzten Jahren häufte sich jedoch die Kritik an den Bestimmungen der Verordnung. Der Kommissionsvorschlag zur Neueinführung der Brüssel IIa-VO vom 30.6.2016 nimmt sich den geäußerten Problemen an, indem es zu zahlreichen Neuerungen vor allem betreffend Verfahren der elterlichen Verantwortung kommt. Ziel des Entwurfes ist es, Rechte der Kinder zu stärken, einfachere Verfahren einzuführen und den freien Verkehr von Entscheidungen zwischen den Mitgliedsstaaten effizienter zu gestalten. Die Kommission hat es sich daher im Verordnungsvorschlag unter anderem zur Aufgabe gemacht, eine Beschleunigung bei der Vollstreckung von Entscheidungen herbeizuführen, indem sie das Exequaturverfahren für alle Bereiche der elterlichen Verantwortung abschafft und somit die unmittelbare Vollstreckung von Entscheidungen in anderen Mitgliedsstaaten garantiert. Weiters werden Verfahren in Fällen der Kindesrückgabe effizienter gestaltet, indem der Verordnungsentwurf den zuständigen Behörden und Zentralen Behörden der Mitgliedsstaaten eine endgültige Frist auferlegt, in der Entscheidungen zu erlassen sind. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten spielt weiterhin eine wichtige Rolle. Hierfür konkretisiert der Revisionsentwurf die Aufgaben der Zentralen Behörden der Mitgliedsstaaten und führt ein Zustimmungsverfahren im Fall der Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedsstaat ein. ; International marriages and families are becoming increasingly important in the European Union. With the rising number of divorces and parental responsibility cases, it is important to establish EU law provisions to facilitate cross-border lifestyles. The Brussels IIa Regulation is one such instrument of the Union, which covers the above-mentioned area. Criticism of the provisions of the regulation has accumulated in recent years. The Commissions proposal for the reintroduction of the Brussels IIa Regulation of 30.6.2016 addresses the problems that have been raised, with numerous innovations, concerning parental responsibility procedures. The aim of the draft is to strengthen children's rights, to introduce simpler procedures and to make the free circulation of decisions between Member States more efficient. One of the tasks of the Commission in the proposal for a regulation is to accelerate the enforcement of decisions by abolishing the requirement of exequatur for all areas of parental responsibility, thereby guaranteeing the direct enforcement of decisions in other Member States. In addition, procedures in cases of child returns are made more efficient trough the draft regulation, by setting a time limit, by which the proper authorities and central authorities of the Member States must adopt the decision. Cooperation between Member States also continues to play an important role. To this end, the draft revision specifies the tasks of the Central Authorities of the Member States and introduces a consent procedure in the case of the accommodation of a child in another Member State. ; vorgelegt von Vera Benedikt ; Zusammenfassungen in Deutsch und Englisch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2018 ; (VLID)2845665
BASE
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 29, Heft 9, S. 349-354
ISSN: 0514-6496
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Konfliktmanagement: Konfliktmanagement, Mediation, Verhandeln ; ZKM, Band 25, Heft 2, S. 66-71
ISSN: 2194-4210
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 41, Heft 12, S. 298-304
ISSN: 0038-609X
Der Beitrag beschreibt mittel- und langfristige Anforderungen an ein Konzept des Arbeitsförderungsgesetzes aus der Sicht der Gewerkschaften. Daran schließen sich kurzfristige Anforderungen zur Verbesserung des AFG an. Ausgangspunkt der Überlegungen sind bisher nicht eingelöste AFG-Ziele. (IAB)
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 125, Heft 24, S. 1540-1547
ISSN: 0012-1363
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 48, Heft 6, S. 384-396
ISSN: 0342-300X
"Der Beitrag analysiert die Eckpunkte der von Bundesgesundheitsminister Seehofer vorgelegten Reform des Bundessozialhilfegesetzes im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach einem Überblick über das Leistungssystem der Sozialhilfe sowie die Entwicklung von Empfängerzahlen und Ausgaben skizziert der Aufsatz zunächst unterschiedliche Erklärungsmodelle für die Expansion der Sozialhilfe und den daraus jeweils abgeleiteten Reformbedarf. Vor diesem Hintergrund werden zentrale Bausteine der Seehofer-Reform vorgestellt und kritisch gewürdigt. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß - trotz mancher positiv zu bewertenden Veränderungen im Detail - die Eckpunkte insgesamt Anlaß zu einer kritischen Bilanz bieten. Vor allem die vorgesehenen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration für arbeitslose Sozialhilfeempfänger, aber auch die geplanten Neuregelungen des Abstandsgebots zwischen Sozialhilfeniveau und Erwerbseinkommen tragen kaum dazu bei, das Problem der arbeitsmarktbedingten Sozialhilfebedürftigkeit zu überwinden. Da die derzeitige 'Überforderung' der Sozialhilfe primär auf das Versagen vorgelagerter Sicherungssysteme zurückzuführen ist, muß eine bedarfsgerechte Reform der Sozialhilfe mit Reformen in den vorrangig zuständigen Sicherungszweigen einhergehen. Gefordert ist zum einen der Ausbau arbeitsmarktpolitischer Integrationsangebote im Bereich des Arbeitsförderungsgesetzes; zum anderen bietet das Konzept der bedarfsorientierten Grundsicherung die Chance für einen integrierten Reformansatz, der einen parallelen Ausbau des sozialstaatlichen Schutzstandards auf der vorgelagerten wie auf der Sozialhilfeebene ermöglicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Sozialpolitik kompakt, S. 127-157