RUANDA: MIT DORFRICHTERN GEGEN VöLKERMöRDER
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 12, S. 8-9
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
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In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 12, S. 8-9
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Política exterior: revista bimestral, Band 8, Heft 39, S. 3-4
ISSN: 0213-6856
In: Österreichische militärische Zeitschrift: ÖMZ, Band 32, Heft 4, S. 405
ISSN: 0048-1440
In: Österreichische militärische Zeitschrift: ÖMZ, Band 32, Heft 5, S. 523
ISSN: 0048-1440
In: Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha/Tansania
In: Courrier hebdomadaire du CRISP, Band 51, Heft 5, S. 1-23
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 54, Heft 11, S. 340
ISSN: 0341-3977
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 53, Heft 5, S. 22-24
ISSN: 0006-4416
World Affairs Online
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 50, Heft 2, S. 340
ISSN: 0028-3320
In: Jahrbuch Menschenrechte, Band 2005, Heft jg
ISSN: 2310-886X
In: Rotbuch-Taschenbuch 1020
In: Rotbuch-Sachbuch
Als Gründer der Hilfsorganisation "Médicins sans frontières" weiß Brauman, wie humanitäre Hilfsaktionen die politischen Hintergründe von Krisensituationen wie in Ruanda überdecken können. Im öffentlichen Gedächtnis bleiben nur die Leiden der Opfer. Rechtzeitiges internationales Eingreifen, so seine These, hätte aber den systematisch vorbereiteten Genozid an der Tutsi-Bevölkerung verhindern können. Seine bittere Abrechnung mit der internationalen Politik wird überzeugend vorgetragen und ist übertragbar z.B. auf Bosnien. Die aktuelle Diskussion über Sinn und Möglichkeiten internationaler Interventionen erhält hier Stoff. Zugleich eine Aufarbeitung des Geschehens in Ruanda (mit einer Chronik der Ereignisse) und eine gute Ergänzung zu C. Muyombano (BA 11/95). - Auch für den aktuellen Taschenbuchständer. (2) (Reinhild Khan)
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 2, Heft 1, S. 64-90
ISSN: 1864-6492
Der Verfasser erörtert das Problem "innerer Einmischung" anhand der Einschränkungen politischer Freiheit auf dem afrikanischen Kontinent, wobei eine Analyse des post-genozidalen Ruanda und insbesondere des Umgangs mit dem Menschenrecht auf politische Freiheit im Vordergrund steht. Die internationale donor community hat das Verbot von Oppositionsparteien in weiten Teilen als Verstoß gegen einen universellen Anspruch auf freie Wahlen interpretiert und sich entschieden, die dennoch stattfindenden Wahlen deshalb nicht zu finanzieren. Aus der "Innenperspektive" der ruandischen Gesellschaft stellt sich das Problem jedoch ganz anders dar: In Ruanda wird für das Verbot von Parteien ein Argument ins Feld geführt, das eine Wesensverwandtschaft mit dem Verbot der NSDAP im Verfassungsrecht der Bundesrepublik aufweist. Dieses, wie es der Autor nennt, "negativ-republikanische" Verständnis des Parteienverbots sieht in einer permanenten Ausschaltung der mit dem genozidalen Vorläuferregime assoziierten politischen Akteure eine Art "Rückfallsperre" in totalitäre Zustände. Anhand des Vergleichs zeigt er, dass sich die Funktion und die Begründung von Parteiverboten in demokratischen und autoritären Post-Genozid-Verhältnissen ähneln können. Es wird argumentiert, dass das abstrakte Modell der "intoleranten" Demokratie Vorteile in Bezug auf seine Sparsamkeit und die Allgemeinheit der normativen Begründung von Parteiverboten hat. Es kann anknüpfen an bereits ratifizierte Menschenrechtserklärungen und ist breit anwendbar gegen unspezifische Herausforderungen, die eines gemeinsam haben: das Bestreben, die Demokratie abzuschaffen. Die Untersuchung des ruandischen Beispielfalles regt, so der Autor, für die weitere Forschung über Parteiverbote die Erörterung von zwei Fragen an. Zunächst wäre dies die Frage nach dem Stellenwert von Parteiverboten in autokratischen Staaten, die die Literatur über streitbare Demokratie bisher weitgehend ausgeblendet hat. Die zweite Forschungsfrage richtet sich auf eine systematische demokratietheoretische Einordnung des Verbots ethnischer Parteien. (ICG2)