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In: Schriften zum Öffentlichen Recht v.1284
Das Bundesverfassungsgericht hat 1961 in seinem ersten Rundfunkurteil das Gebot der Staatsferne des Rundfunks aus dem Grundgesetz hergeleitet und in zahlreichen folgenden Urteilen bis in die Gegenwart weiterentwickelt. Aktuelle Entwicklungen wie etwa das Parlamentsfernsehen des Bundestags, der Auftritt staatlicher Hoheitsträger im Internet, die Rundfunkbeteiligungen politischer Parteien sowie das Engagement gemischtwirtschaftlicher Unternehmen im Rundfunkbereich bieten Anlass genug, dieses rundfunkrechtliche Strukturprinzip auch vor dem Hintergrund der Konvergenz der Medien neu zu untersuchen. -- Alexandra Rauchhaus zeigt anhand der genannten Entwicklungen die sich aus dem Gebot der Staatsferne ergebenden verfassungsrechtlichen Direktiven auf und nimmt dem technischen Fortschritt geschuldete Anpassungen der Grenzen des Gebots vor. Die Geltung des Gebots der Staatsferne an sich erachtet Alexandra Rauchhaus jedoch auch unter Zugrundelegung der veränderten Medienlandschaft weiterhin für notwendig. Inhaltsverzeichnis Einleitung -- 1. Die Veranstaltung von Rundfunk in Deutschland -- Die Anfänge während der Weimarer Republik - Das Rundfunkwesen während des Nationalsozialismus - Die Nachkriegsjahre - Die Gründung der ARD - Die Deutschland-Fernsehen-GmbH - Das erste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts - Die Gründung des ZDF - Die Entwicklung in den siebziger Jahren - Die Entwicklung in den achtziger Jahren - Die Entwicklung in den neunziger Jahren - Die Entwicklung im 21. Jahrhundert -- 2. Das Gebot der Staatsferne des Rundfunks -- Die Herleitung des Gebots der Staatsferne des Rundfunks - »Staat« im Sinne des Gebots der Staatsferne des Rundfunks - Die Ausprägung des Gebots der Staatsferne des Rundfunks -- 3. Das Parlament als Rundfunkveranstalter -- Das Parlament als Adressat des Gebots der Staatsferne des Rundfunks - Die Vereinbarkeit des
In: Handwörterbuch zur politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland, S. 434-438
In: Wissenschaftliche Schriftenreihe für Rundfunk und Fernsehen 1
In: Kunst und Kommunikation 1
In: Schriften zum Öffentlichen Recht 1284
Das Bundesverfassungsgericht hat 1961 in seinem ersten Rundfunkurteil das Gebot der Staatsferne des Rundfunks aus dem Grundgesetz hergeleitet und in zahlreichen folgenden Urteilen bis in die Gegenwart weiterentwickelt. Aktuelle Entwicklungen wie etwa das Parlamentsfernsehen des Bundestags, der Auftritt staatlicher Hoheitsträger im Internet, die Rundfunkbeteiligungen politischer Parteien sowie das Engagement gemischtwirtschaftlicher Unternehmen im Rundfunkbereich bieten Anlass genug, dieses rundfunkrechtliche Strukturprinzip auch vor dem Hintergrund der Konvergenz der Medien neu zu untersuchen. Alexandra Rauchhaus zeigt anhand der genannten Entwicklungen die sich aus dem Gebot der Staatsferne ergebenden verfassungsrechtlichen Direktiven auf und nimmt dem technischen Fortschritt geschuldete Anpassungen der Grenzen des Gebots vor. Die Geltung des Gebots der Staatsferne an sich erachtet sie jedoch auch unter Zugrundelegung der veränderten Medienlandschaft weiterhin für notwendig
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1284
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Das Bundesverfassungsgericht hat 1961 in seinem ersten Rundfunkurteil das Gebot der Staatsferne des Rundfunks aus dem Grundgesetz hergeleitet und in zahlreichen folgenden Urteilen bis in die Gegenwart weiterentwickelt. Aktuelle Entwicklungen wie etwa das Parlamentsfernsehen des Bundestags, der Auftritt staatlicher Hoheitsträger im Internet, die Rundfunkbeteiligungen politischer Parteien sowie das Engagement gemischtwirtschaftlicher Unternehmen im Rundfunkbereich bieten Anlass genug, dieses rundfunkrechtliche Strukturprinzip auch vor dem Hintergrund der Konvergenz der Medien neu zu untersuchen. -- Alexandra Rauchhaus zeigt anhand der genannten Entwicklungen die sich aus dem Gebot der Staatsferne ergebenden verfassungsrechtlichen Direktiven auf und nimmt dem technischen Fortschritt geschuldete Anpassungen der Grenzen des Gebots vor. Die Geltung des Gebots der Staatsferne an sich erachtet Alexandra Rauchhaus jedoch auch unter Zugrundelegung der veränderten Medienlandschaft weiterhin für notwendig.
In: Schriften zum öffentlichen Recht 1284