Management des gesamten Lebenszyklus der gesamten schweizerischen Forschungsdaten. Kontext: in 10 Millionen schweres, vom SUK-Programm 2013-2016 P-2 «Wissenschaftliche Information: Zugang, Verarbeitung und Speicherung» finanziertes, drei Jahre-dauerndes Projekt. Hintergrund: Formulierungen wie "Entwicklungen wie der Open Research Data Pilot von Horizon 2020 zeigen, dass es auch für die Schweiz an der Zeit ist, den Rückstand im Bereich Forschungsdatenmanagement aufzuholen." Offene Fragen: Warum ist genau dieses Beispiel der Europäischen Kommission das Aushängeschild? Mit wem und was vergleicht sich die Schweiz, wenn sie behauptet im Rückstand zu sein? Und worin besteht eigentlich dieser Rückstand genau?
Im Zuge der kantonalen Kodifikationsbestrebungen im 19. Jhd. ging auch die rechtshistorische Forschung in der Schweiz daran, die althergebrachten lokalen Rechtsquellen zu erfassen. Noch heute fokussiert die Forschung stark auf das materielle Recht, was mit der besonderen Bedeutung des Legalitätsprinzips in einer stark direktdemokratisch geprägten Rechtsordnung zusammenhängt. Schwerpunkte der Forschung bilden die Geschichte der Kodifikationen sowie die Strafrechtsgeschichte, zuletzt auch die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Institutionengeschichte. Übersichtswerke fehlen fast vollständig; im Bereich der Justizgeschichte sowie der Geschichte der aussergerichtlichen Konfliktlösung befasst sich die Forschung vor allem mit Einzelfragen sowie der Untersuchung von einzelnen kantonalen Rechtsordnungen, was der äußerst späten und - im Bereich der Gerichtsorganisation und des Verwaltungsrechts - auch bis heute nur unvollständigen Rechtsvereinheitlichung in der Schweiz geschuldet ist.
Mit einer Meinungsumfrage bei 17-Jährigen aller drei Sprachregionen der Schweiz sollen deren Einstellung und Anliegen zu einem möglichst breiten Themenspektrum erfasst werden. Neben der politischen Partizipation gehören dazu Themen wie der Stellenwert von Ausbildung und Arbeit, Identität, Migration, Chancengleichheit und Mobilität etc. ; L'enquête d'opinion vise tout d'abord à saisir la perspective et les attentes des jeunes de 17 ans des trois régions linguistiques de la Suisse sur un large éventail de sujets. Outre le thème de la participation politique, l'enquête portera sur l'importance de la formation et du travail, sur l'identité, la migration et l'égalité des chances ou encore la mobilité.
Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten anderseits über die Freizügigkeit zählt zu den sieben bilateralen, sektoriellen Abkommen der Bilaterale I. Die Vertragsparteien schlossen dieses Vertragspaket im Jahre 1999, da der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum im Jahre 1992 durch das Schweizer Stimmvolk abgelehnt worden war. Das gegenständliche Freizügigkeitsabkommen ist mit den übrigen sechs Abkommen durch die sogenannte Guillotine Klausel rechtlich verbunden und stellt einen wesentlichen Bestandteil des dichtesten bilateralen Netzwerkes, das die EU mit einem Drittstaat aufgebaut hat, dar. Als gemischtes Abkommen infolge des geteilten Kompetenzbereiches zwischen EU und ihren Mitgliedstaaten unterliegt es einem besonderen Ratifikationsverfahren und verlangte nach einem Abschluss von Erweiterungsprotokollen im Zuge der EU-Osterweiterung.Das erste Kapitel stellt den Schwerpunkt der Arbeit dar und bespricht die Europäisierung der Schweizer Rechtsordnung, das Freizügigkeitsabkommen als völkerrechtlichen Vertrag in seiner Entstehung, die Rechtswirkungen dieses gemischten Abkommens in den einzelnen Rechtsordnungen der drei Vertragsparteien und den Inhalt als Liberalisierungsabkommen, wobei der zentrale Anhang I ?Freizügigkeit? detailliert dargelegt wird. Die einschlägige Judikatur des Schweizerischen Bundesgerichts und des Gerichtshofs der Europäischen Union unterstreichen das Spannungsverhältnis des statischen Abkommens mit dem dynamischen Unionsrecht. Das punktuelle Abkommen beruht großteils auf dem Acquis unionaire zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung.Das zweite Kapitel geht auf den aktuellen Streit um eine institutionelle Reform und die Idee der EU nach einer Dynamisierung der Übernahme des Rechts ein. Die besprochenen Zukunftsszenarien sind: Alleingang, Weiterführung des bilateralen Weges, Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum, Rahmenabkommen und zuletzt der EU-Beitritt. ; The agreement between the Swiss Confederation on the one hand and the European Community and its Member States on the other on the Free Movement of Persons is one of the seven bilateral, sectoral agreements known as Bilateral Agreements I. The contracting parties adopted these agreements as a single package in 1999 because the Swiss electorate had rejected accession to the European Economic Area in 1992. The Agreement on the Free Movement of Persons is linked in legal terms to the other six agreements by a so-called ?guillotine clause? and constitutes an integral part of the densest bilateral network the EU has established with a non-member country. Due to the shared jurisdiction between the EU and its Member States, this agreement is a mixed agreement and thus subject to a special ratification process. It required the signing of Enlargement Protocols in the course of the eastward enlargement of the EU. The first, central chapter of this thesis discusses the Europeanization of the Swiss legal system, the formation of the Agreement on the Free Movement of Persons as international treaty, the legal effects of this mixed agreement on the respective legal orders of the three contracting parties and the content of the Liberalization Agreement with a special focus on the pivotal Annex I ?Free Movement of Persons?. Comparing the different judicatures of the Federal Supreme Court of Switzerland and the Court of Justice of the EU reveals the tension between a static agreement and dynamic union law. The punctual agreement is largely based on the acquis unionaire at the time of its signing. The second chapter treats the current debate about an institutional reform and the EU?s vision of a more dynamic adoption of EU-law. The following future scenarios will be discussed: a solo effort of Switzerland, the continuation of the bilateral way, the accession to the European Economic Area, a framework agreement and, finally, the accession to the EU. ; vorgelegt von Andreas Lopatka ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)217370
Viele Länder verankern die Versorgungs- oder Ernährungssicherheit als staatspolitisches Ziel in ihrem Grundgesetz. Neuerdings wird auch das Recht auf Nahrung und auf die Erfüllung weiterer Grundbedürfnisse aufgeführt. Das Schweizer Parlament hat darüber hinaus sogar den Grundsatz der Ernährungssouveränität im Landwirtschaftsgesetz verankert. Die zur Förderung dieser Ziele genannten Aufgaben und Eingriffsrechte des Staates sind jeweils unterschiedlich und unterschiedlich präzise formuliert. Dabei gibt es für jedes Land eigentlich nur zwei Möglichkeiten zur Ernährung: Inlandproduktion und Einfuhr. Eine zusätzliche Option ist die Bildung von Nahrungsmittelreserven zur Überbrückung von Versorgungsengpässen. Die Schweiz benützt und fördert alle drei Möglichkeiten zu ihrer Ernährungssicherheit, im Wesentlichen mit vier Politiken: Versorgungs-, Aussenwirtschafts-, Agrar- und Entwicklungspolitik. Bei Störungen sollen die durch Grenzabgaben finanzierten Pflichtlager während rund sechs Monaten die Inlandnachfrage sichern. Die Optimierung und die Abstimmung unter den verschiedenen Sektorpolitiken, welche unter Berücksichtigung der internationalen Rahmenbedingungen eine grösstmögliche Ernährungssicherheit herbeiführen, gehört zu den Kernaufgaben jedes Staates. Die Umsetzung der genannten Sektorpolitiken ist jedoch in der Praxis nicht immer kohärent, geschweige denn konfliktfrei. Dieser Artikel beschreibt zunächst die internationalen rechtlichen und ökonomischen Parameter für die Schweizer Versorgungspolitik und ihre Beziehung zur Wirtschaftsfreiheit im Allgemeinen, und speziell auf ihre Zweckmässigkeit hinsichtlich der Ernährungssicherheit. Die Analyse der Wechselwirkungen und der Konflikte bei der Umsetzung zeigt, dass die Schweizer Ernährungssicherheitspolitik (food security) in Wirklichkeit eine Politik zur einheimischen Produzentensicherheit ist (farm security). Den Abschluss bilden einige Vorschläge zur Minderung der sektorpolitischen Inkohärenzen und der festgestellten negativen Auswirkungen der Agrarpolitik auf die Schweizer und globale Ernährungssicherheit. ; Food security is the first of three objectives enshrined in Article 104 of the Swiss Federal Constitution to which agricultural policy is expected to make a substantial contribution. A review of the instruments – high border protection, large domestic and a few export subsidies – shows, however, that the real objective of the present agricultural policy is in fact (Swiss) farm security. By the same token it impairs the contribution to Swiss food security of three related instruments i.e. trade, supply and development policies. The focus on family farm structures and landscape management even reduces the food production potential of Swiss farmers. The findings suggest (i) optimisation of food stockpile management by taxpayer contributions (instead of by consumers), (ii) a participation in virtual food security schemes (in analogy to the International Energy Agency), and (iii) efficiency improvements of Swiss farms through gradually increasing international competition. However, in the long run the WTO Green Box has the only legal, unlimited and effective tools to genuinely promote both Swiss agriculture and food security without a deleterious impact on food security in developing countries.
Zwei monumentale Wandgemälde stellen die Schweiz im Ersten Weltkrieg dar: das Votivbild in der Unteren Ranft- kapelle in Flüeli-Ranft von Robert Durrer (1867–1934), Albert Hinter (1876–1957) und Hans von Matt (1899–1985) von 1920/21 sowie der Mobilmachungszyklus von Charles L'Eplattenier (1874–1946) im Rittersaal des Schlosses Colombier von 1915–1919.2 Sie erzählen detailreich, wie verschieden Künstler hierzulande den Krieg von 1914–1918 sehen konnten. Beide wurden in Baudenk- mäler hineinkomponiert, die um 1500 erbaut worden waren.3 Sie unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrer Form, und erfüllten zum Zeitpunkt ihrer Ausführung eine ganz verschiedene Funktion.
I. Das Verhältnis der Schweiz zur UNO vor dem Beitritt II. Was hat sich im Wesentlichen mit unserm Beitritt zu den Vereinten Nationen verändert? III. Thematische Schwerpunkte IV. Die Kritik zu den ersten Monaten in der UNO Beilagen
Die Schweiz unterliegt seit zwei Jahrzehnten starken Urbanisierungstendenzen, die sich vor allem zwischen den großen Kernstädten abspielen. Um Herausforderungen des gesteigerten Flächenverbrauchs wie der Zersiedelung zu begegnen, ist eine Analyse der heutigen kommunalen Entscheidungsprozesse und -logiken überfällig. Lineo Umberto Devecchi thematisiert Fragen hinsichtlich der kommunalen Steuerung raumwirksamer Prozesse und deren Auswirkungen auf die Gestaltung des suburbanen Raums. Die theoretisch abgestützten Erklärungen sowie die nachvollziehbaren Fallstudien sind nicht nur für ein interdisziplinäres akademisches Publikum, sondern auch für Praktiker_innen aus Planung und Architektur von Interesse.
Fremdenfeindlichkeit ist ein zentrales Thema der heutigen Einwanderungsgesellschaften. Seit dem Wandel der Schweiz zu einem Einwanderungsland wurden die Migrantinnen und Migranten zum festen Bestandteil der Diskussionen. Die Begrenzung der Zuwanderung war immer wieder ein geäussertes Ziel von vielen Initiativen, welche die Fremdenfeindlichkeit unter dem Deckmantel des Schutzes der eigenen Identität in der Bevölkerung verbreiteten. Was bedeutet aber Fremdenfeindlichkeit, und wie entsteht sie? Wie kann Fremdenfeindlichkeit erklärt werden? Diese Arbeit hat das Ziel, diese Fragen zu beantworten. Die Arbeit setzt sich mit den theoretischen Erklärungen zur Fremdenfeindlichkeit in der Schweiz auseinander. Es wird aufgezeigt, welche gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen die Fremdenfeindlichkeit veranlassen und wie die Fremdenfeindlichkeit sich auf die Betroffenen und auf das Zusammenleben in der Gesellschaft auswirkt. Dabei verwenden die Autorinnen verschiedene Erklärungsmuster wie Anomie, Patriotismus sowie relative Deprivation und zeigen damit, dass es keine einheitliche Erklärung von Fremdenfeindlichkeit gibt. Die Problembestimmungen in Bezug auf die Individuen, Gruppen und gesellschaftlichen Strukturen basieren auf der Erkenntnis, dass die fremdenfeindlichen Einstellungen ihren Niederschlag in Diskriminierungen finden. Daraus ableitend lassen sich zum Schluss die Handlungsansätze der Sozialen Arbeit formulieren und berufsrelevante Erkenntnisse definieren. ; + Code Diss LU: hslusa basa 2014 + Fussnote: Bachelor-Arbeit, Hochschule Luzern - Soziale Arbeit, Ausbildungsgang Sozialarbeit, 2014
Die Schweiz unterliegt seit zwei Jahrzehnten starken Urbanisierungstendenzen, die sich vor allem zwischen den großen Kernstädten abspielen. Um Herausforderungen des gesteigerten Flächenverbrauchs wie der Zersiedelung zu begegnen, ist eine Analyse der heutigen kommunalen Entscheidungsprozesse und -logiken überfällig. Lineo Umberto Devecchi thematisiert Fragen hinsichtlich der kommunalen Steuerung raumwirksamer Prozesse und deren Auswirkungen auf die Gestaltung des suburbanen Raums. Die theoretisch abgestützten Erklärungen sowie die nachvollziehbaren Fallstudien sind nicht nur für ein interdisziplinäres akademisches Publikum, sondern auch für Praktiker_innen aus Planung und Architektur von Interesse. ; This volume analyses the communal decision-making processes behind the current spatial development in an urbanising Switzerland.
Die Neutralitätspolitik der Schweiz ist im Wandel begriffen. Dass darunter nicht zuletzt die Guten Dienste leiden könnten, muss nichts Schlimmes sein. ; Cite as: Ammann, Amando (2022): Die Schweiz – neutral, aber nicht wertfrei, in: Zeit: Zugänge, Praktiken, Kulturen (Bulletin der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften 28,1), S. 19–21. https://doi.org/10.5281/zenodo.6347042
Julian Kamasa and Jan Thiel's contribution to the Bulletin 2020 deals with Switzerland in the context of the European crisis management. The authors argue that, as an economically and socially strongly interconnected state, Switzerland cannot be isolated, but can only be placed in a European context. In particular, the authors examine the Schengen association and the resulting border management as well as Switzerland's cooperation with EU institutions for disease and civil protection. Kamasa and Thiel note that for a country like Switzerland, access to regional crisis management is essential – and could not be granted in a next crisis without association. ; Julian Kamasas und Jan Thiels Beitrag zum Bulletin 2020 beschäftigt sich mit der Schweiz im Kontext des europäischen Krisenmanagements. Als ökonomisch und gesellschaftlich stark vernetzter Staat kann die Schweiz nicht isoliert, sondern nur im europäischen Kontext verortet werden, argumentieren die Autoren. Kamasa und Thiel untersuchen insbesondere die Schengen-Assoziierung und die damit verbundene Grenzverwaltung sowie die Zusammenarbeit der Schweiz mit EU-Institutionen zum Seuchen- und Bevölkerungsschutz. Sie stellen fest, dass für ein Land wie die Schweiz der Zugang zu regionalem Krisenmanagement wesentlich ist – und in einer nächsten Krise ohne Assoziierung nicht gegeben sein könnte. ; ISSN:1024-0608
Immer mehr hochqualifizierte deutsche Staatsbürger arbeiten im Ausland. Dabei hat die Schweiz die USA als Hauptzielland abgelöst. Da der Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft steigt, erhält die Abwanderung Hochqualifizierter zunehmende Aufmerksamkeit in der Politik. Dieser Beitrag quantifiziert die Wanderungsbewegungen in die Schweiz und zeigt, in welchen Bereichen und mit welchen Qualifi kationsniveaus die Deutschen dort beschäftigt sind.
Nach der negativ ausgefallenen Referendumsabstimmung über einen Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Ende 1992 entschied sich die Bundesregierung, die Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union auf bilateraler Ebene weiterzuführen.