Parteien und soziale Bewegungen: begriffliche Abgrenzung - Volksparteien - neue soziale Bewegungen - DIE GRÜNEN
In: Neue soziale Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland, S. 277-302
Das Verhältnis von Parteien und sozialen Bewegungen wird am Beispiel der Bundesrepublik erläutert. Dabei stehen deren politisch-gesellschaftliche Funktionen im Vordergrund. Die Arbeit führt u. a. zu folgenden Erkenntnissen: (1) Parteien und soziale Bewegungen sind kollektive Akteure, deren Anliegen darin besteht, den historisch-politischen Prozeß zu verändern. (2) Parteien sind hochformalisierte Organisationen, während soziale Bewegungen zwar Institutionen, Gremien oder Parteien ausbilden können, insgesamt jedoch keine Organisationen sind, sondern Netzwerke sozialer Gruppen. (3) Parteien geht es in erster Linie um die Macht im Staat, soziale Bewegungen konzentrieren sich auf den grundlegenden gesellschaftlichen Prozeß. (4) Die Integration sozialer Gruppen, die Repräsentation spezifischer Interessen, Bedürfnisse und Anliegen, die Anpassungsfähigkeit an neue Problemlagen und die Bereitstellung von Partizipationschancen sind in der Bundesrepublik defizitäre Bereiche, die die Entwicklung der neuen sozialen Bewegungen gefördert haben. (5) Die Partei der GRÜNEN wird zunehmend zu einer parlamentarischen Konkurrenzpartei, parallel zum Nachlassen der politischen Aktivitäten der neuen sozialen Bewegungen. (HA)