Spannungsfeld Strommarkt: Liberalisierung vs. Versorgungssicherheit: eine Analyse des Schweizer Strommarktes
In: FWR-Publikationen 45
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In: FWR-Publikationen 45
In: Ukraine-Analysen, Heft 177, S. 9-12
Die Reform des Strommarktes der Ukraine besteht aus zwei Teilen: (a) Einführung eines Marktmodells basierend auf Angebot und Nachfrage ohne staatliche Einmischung, und (b) Schaffung einer finanziell und politisch unabhängigen Regulierungsbehörde. Der zweite Teil der Reform ist fast abgeschlossen, da das entsprechende Gesetzt bereits am 26. November 2016 in Kraft getreten ist. Der ebenfalls notwendige Gesetzentwurf »Über den Strommarkt« befindet sich im Entscheidungsprozess. Bis zur Einführung des neuen Strommarktmodells dürfte es noch eine Übergangsphase von etwa zwei bis drei Jahren geben, in der viele vorbereitende und organisatorische Maßnahmen und Umsetzungsvorschriften erforderlich sind.
In: Technik
In der Zeit des monopolistischen Strommarktes gestaltete sich die Beziehung zwischen Energieversorger und Endkunde sehr einfach. Zur Regelung aller notwendigen Rechte und Pflichten war ein Vertrag geschlossen zwischen beiden Parteien vollkommen ausreichend. Eine Segmentierung der Kunden durch den Energieversorger zu dieser Zeit fand praktisch ohne Berücksichtigung der Interessen des Kunden statt. Alle Bereiche eines Energieversorgers arbeiteten mit denselben Einteilungen der Kunden in Kundengruppen. Diese Einteilung basierte weitgehend auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen. Die Liberalisierung des Strommarktes fordert laut europäischer Binnenmarktrichtlinie Elektrizität das Unbundling der Energieversorgungsunternehmen. Dies bedeutet eine mindestens kostenrechnerische Trennung in die Bereiche Erzeugung, Übertragung und Verteilung. Diese Trennung spiegelt sich auch in den notwendigen Verträgen nieder, die für jeden Kunden abgeschlossen werden müssen. Allein der Endkunde muss formal 3 Verträge abschließen, um die Belieferung mit Strom sicherzustellen. Jeder der eigenständigen Bereiche eines Energieversorgers nimmt eine Segmentierung der Kunden in nach seinen Fragestellungen primäre Kriterien vor. Die beiden wesentlich mit Endkunden befassten Marktpartner sind der Netzbetreiber, auf der Seite des Netzanschlusses des Kunden und der Lieferant, auf der Seite des Stromlieferanten für den Kunden. Der Netzbetreiber unterliegt trotz Liberalisierung dem Schutz des Gebietsmonopols und richtet seine Kundensegmentierung aus diesem Grund nicht nach den spezifischen Bedürfnissen des Kunden aus, sondern nach den für ihn relevanten gesetzlichen Regelungen. Der Stromlieferant hingegen steht im freien Wettbewerb mit anderen Marktpartnern. Daher muss er zum Zwecke einer optimalen Kundenbetreuung die Bedürfnisse des Kunden als primäres Kriterium seiner Kategorisierung heranziehen. Aufgrund der unterschiedlichen Kriterien des Netzbetreibers und des Stromlieferanten entstehen auf beiden Seiten Kundensegmente, die nicht miteinander harmonieren. Das primäre Kriterium für den Netzbetreiber ist die Aufteilung in die in der Verbändevereinbarung definierte Kundengruppen der Fahrplankunden sowie der Standardlastprofil Kunden (SLP-Kunden). Betrachtet man die in Deutschland für die Liberalisierung vorgesehene Zählertechnik, so richtet sich diese vollkommen nach den für die Verbrauchsermittlung zuständigen Netzbetreibern bzw. den Vorgaben durch die Verbändevereinbarung (VV) und den die VV konkretisierenden MeteringCode. Im Einzelnen bedeutet dies eine registrierende ¼-Stundmessung für Fahrplankunden bzw. einen Wirkverbrauchszähler für SLP-Kunden. Abhängig von diesem Kriterium muss der Lieferant seine Stromlieferung für den Kunden beim Netzbetreiber anmelden. Leistungsgemessene Kunden benötigen eine ¼-stundengenaue Prognose des Strombedarfs, Kunden mit Tarifzähler müssen lediglich einmal im Jahr mit ihrem Gesamtbedarf abgeschätzt werden. Beim Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant kann ein Kundensegment als zusätzliche Information demnach hilfreich oder sogar notwendig sein. Das Kundensegment des Netzbetreibers ist für den Stromlieferanten relevant. Umgekehrt benötigt der Netzbetreiber nicht die Kundeneinteilung durch den Stromlieferanten. Die für die Kundensegmente der Fahrplan- bzw. SLP-Kunden notwendigen Zähler waren grundsätzlich bereits vor der Liberalisierung in unterschiedlichen Kundengruppen vorhanden. Allerdings kann es aufgrund der neuen Einteilung der Kundensegmente zu notwendigen Zählerumrüstungen kommen, da die Segmentierungskriterien vor und seit der Liberalisierung nicht deckungsgleich sind. Insgesamt gesehen ist das Marktpotential für durch die Liberalisierung notwendig gewordene Zählerumrüstungen als gering einzuschätzen. Betroffen sind lediglich Kunden mit einem Gesamtstrombedarf von ca. 30.000 kWh bis 100.000 kWh. Dies ist das typische Kundensegment des Gewerbebetriebes oder eines landwirtschaftlichen Betriebes. Ein Blick auf den europäischen Strommarkt zeigt ein uneinheitliches Bild beim Stand der Liberalisierung. Auf der einen Seite stehen Länder wie Schweden, Norwegen, Finnland und Großbritannien die bereits vor Deutschland den Strommarkt bis hin zum Privathaushalt liberalisiert haben. Auf der anderen Seite stehen Länder wie Frankreich, die eine sehr langsame Liberalisierung bevorzugen. Ebenso unterschiedlich sind europaweit die Kundensegmente der Netzbetreiber bei den bereits liberalisierten Märkten. Die einzige Gemeinsamkeit ist die Voraussetzung einer registrierenden Leistungsmessung für definierte Kundengruppen für die Wahl eines freien Stromlieferanten. Nicht einheitlich ist bei der registrierenden Leistungsmessung bereits die Wahl des Messintervalls für die bezogene Leistung. Deutschland setzt ein Intervall von 15 Minuten für die gemessene Leistung voraus, die Länder Schweden, Norwegen und Finnland jeweils 1 Stunde. Finnland verzichtet völlig auf eine vereinfachte Abrechnung für Kleinkunden und setzt selbst für diese Kundengruppe eine registrierende Leistungsmessung voraus. Der Strommarkt in Europa entwickelt sich sehr unterschiedlich und weitgehend ohne Steuerung aus Brüssel. Selbst der Termin zur einhundertprozentigen Freigabe aller Endkunden zum 1. Januar 2005 laut einem Revisionsvorschlag zur europäischen Binnenmarktrichtlinie Elektrizität steht noch nicht fest. In Deutschland ist es weiterhin den Verbänden der Marktpartner überlassen, die Regeln für den Netzzugang zu vereinbaren. Die Wahl des verhandelten Netzzugangs durch den deutschen Gesetzgeber ist europaweit einmalig. Alle anderen Länder entschieden sich für einen regulierten Netzzugang und damit eine Regulierungsbehörde. Die in der Verbändevereinbarung zugelassenen Spielräume für Netzbetreiber tragen weiter zur Heterogenität der Kundensegmente in Deutschland bei. Eine Regulierungsbehörde könnte hier Abhilfe schaffen, indem die Kriterien für leistungsgemessene Kunden bundesweit vereinheitlicht werden. Weiter wäre die Durchsetzung der Interessen der Stromlieferanten gegenüber den Netzbetreibern durch eine Regulierungsbehörde schneller möglich als mit Hilfe der Kartellbehörden. 2003 soll laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Wirksamkeit der durch die Verbändevereinbarung erreichte Marktöffnung überprüft und bei Bedarf durch eine Regulierungsbehörde ersetzt werden. Die in der Arbeit zusammengestellten Fakten haben unterschiedliche Auswirkungen auf den Endkunden. Die Vertragswelt für diesen ist aufgrund der unterschiedlichen neuen Vertragsbeziehungen komplizierter geworden. Dies soll durch die neue AVBElt-Vertrieb und AVBEltNetz vereinfacht und harmonisiert werden. Die unterschiedlichen Kundensegmente des Netzbetreibers und der Stromlieferanten haben für den Kunden selbst keine unmittelbaren Auswirkungen. Lediglich die Betreuung durch die Marktpartner wird durch Kommunikationsprobleme zwischen diesen schwieriger. Hier haben sich die neuen Standards der EDIFACT-Kommunikation noch nicht etabliert. Ein Kunde hat seit der Liberalisierung mit mindestens zwei unterschiedlichen Marktpartnern eine vertragliche Beziehungen. Schließt ein Endkunde einen neuen Stromliefervertrag ab, tritt er zu diesem Zweck mit einem Stromlieferanten in Kontakt. Zur turnusmäßigen Ablesung des Stromzählers erscheint beim Kunden der Bevollmächtigte des Netzbetreibers. Mittelfristig wird eine Beruhigung der Situation auftreten. Anders als andere europäische Länder hat Deutschland quasi über Nacht seinen Strommarkt zu 100 % liberalisiert, was sehr zu Verunsicherungen auf Seiten der Marktpartner geführt hat. Mittlerweile liegt die Liberalisierung in Deutschland gut 4 Jahre zurück. Eine wesentliche Konzentration der ehemaligen Energieversorger ist nur in einigen Bereichen eingetreten. Vielfach wurden Vertriebspartnerschaften zwischen benachbarten oder anderweitig verbundenen Unternehmen gegründet. Die Entspannung der Situation wird sich sowohl auf die noch im Umbruch befindlichen gesetzlichen Regelungen und Vereinbarungen sowohl zum Netzzugang als auch zu den technischen Regularien beziehen. Weitere Fusionen im Inland werden sich abschwächen und der Auslandsmarkt eine steigende Bedeutung erlangen. Für den Kunden bedeutet dies stagnierende oder leicht steigende Preise aufgrund eines sich beruhigenden Verteilungskampfes der Stromlieferanten.
In: Wirtschaft
Aus der Einleitung: Die Versorgung mit Elektrizität an jedem Ort, zu jeder Zeit in der gewünschten Menge und Qualität ist mittlerweile zu einer Selbstverständlichkeit in Europa geworden. Um den Aufbau dieser Infrastruktur der Elektrizitätsversorgung zu erreichen, waren in der Vergangenheit größte finanzielle, personelle und logistische Anstrengungen zu bewältigen. Die europäische Elektrizitätswirtschaft (EltWir) steht an der Schwelle zum dritten Jahrtausend jedoch vor neuen großen Herausforderungen. Zum einen wird die Konzeption einer umweltverträglichen Energieversorgung immer mehr an Bedeutung gewinnen. In dieser Hinsicht besteht schon ein großes Engagement seitens der EltWir, das sich in der Zukunft noch weiter ausdehnen wird. Die andere große Herausforderung, der sich die EltWir stellen muß und das Thema der vorliegende Arbeit ist, stellt die Liberalisierung des bestehenden Ordnungsrahmens dar. Gang der Untersuchung: Zu Beginn erfolgt eine exemplarische Einführung in die Struktur der europäischen EltWir anhand von Deutschland, Großbritannien und Frankreich, in der die wesentlichen Unterschiede des gesetzlichen Ordnungsrahmen, der wirtschaftlichen Struktur, der Stromerzeugung und -abgabe aufgezeigt werden. Darauf aufbauend werden die Gründe für eine Liberalisierung anhand der historischen Entwicklung und derzeitigen Situation der deutschen EltWir dargestellt. Die Liberalisierung des europäischen und deutschen Strommarktes findet ihren Niederschlag in der Richtlinie für Strom der Europäischen Union (EU) und der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Deutschland. Um einen Eindruck von den Schwierigkeiten zu bekommen, die die Liberalisierung des Ordnungsrahmens verursachte, werden neben den neuen Regelungen auch die bisherigen und noch andauernden Verhandlungen beschrieben. Kernpunkt dieser Arbeit stellt die Untersuchung der Auswirkungen der Liberalisierung auf die deutsche EltWir dar. Im Rahmen dieser Untersuchung werden bisherige Erfahrungen mit Wettbewerbselementen in der englisch-walisischen und amerikanischen EltWir genutzt, um daraus Schlußfolgerungen für Deutschland abzuleiten. Die Beschreibung der möglichen Auswirkungen auf die deutsche EltWir unterteilt sich in Erzeugung, Übertragung, Durchleitung, Preise und Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU). Für den Bereich der Erzeugung werden Veränderungen hinsichtlich der Marktteilnehmer, der Kraftwerkskapazitäten und -struktur sowie des Primärenergieträgereinsatzes behandelt. Der Übertragungsbereich wird hinsichtlich seiner technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für einen internationalen Stromwettbewerb dargestellt. Das Kapitel Durchleitung zeigt die umfangreichen Schwierigkeiten in der Organisation des Netzzuganges und dessen zentrale Bedeutung für die Liberalisierung auf. Daran anschließend wird die Wirkung auf die Preise, durch die Veränderungen in den Bereichen Erzeugung, Übertragung und Durchleitung beurteilt. Abschließend werden die Auswirkungen der Reformen auf die EltVU unter dem Aspekt der Organisation, Kundenorientierung und unternehmensübergreifende Aktivitäten erörtert. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1.EINLEITUNG1 2.DIE STRUKTUR DER ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFT IN DER EUROPÄISCHEN UNION2 2.1Deutschland2 2.1.1Gesetzliche Rahmenbedingungen2 2.1.2Wirtschaftliche Struktur3 2.2Großbritannien4 2.2.1Gesetzliche Rahmenbedingungen4 2.2.2Wirtschaftliche Struktur6 2.3Frankreich8 2.3.1Gesetzliche Rahmenbedingungen8 2.3.2Wirtschaftliche Struktur8 2.4Vergleich von Deutschland, Großbritannien und Frankreich9 3.GRÜNDE FÜR EINE LIBERALISIERUNG11 3.1Historische Entwicklung11 3.2Derzeitige Situation12 3.2.1Nachfrage12 3.2.2Angebot13 3.2.3Preise13 3.3Liberalisierung15 4.DIE EU-RICHTLINIE FÜR STROM17 4.1Verhandlungen17 4.2Inhalt19 4.2.1Verhandelbarer Netzzugang20 4.2.2Alleinabnehmersystem21 5.DIE REFORM DES ENWG IN DEUTSCHLAND22 5.1Inhalt des Gesetzes22 5.2Positionen der Parteien und Verbände24 6.AUSWIRKUNGEN28 6.1Erzeugung28 6.1.1Veränderungen in England28 6.1.1.1Marktteilnehmer28 6.1.1.2Kraftwerkskapazitäten und -struktur30 6.1.1.3Primärenergieträgereinsatz31 6.1.1.4GuD-Kraftwerke32 6.1.2Veränderungen in den USA33 6.1.2.1Marktteilnehmer33 6.1.2.2Kraftwerkskapazitäten und -struktur34 6.1.2.3Primärenergieträgereinsatz36 6.1.3Schlußfolgerungen für Deutschland37 6.1.3.1Marktteilnehmer37 6.1.3.2Kraftwerkskapazitäten und -struktur38 6.1.3.3Primärenergieträgereinsatz39 6.2Übertragung und Durchleitung40 6.2.1Übertragung40 6.2.1.1Technisch-physikalische Aspekte40 6.2.1.2Wirtschaftlich-organisatorische Aspekte41 6.2.1.3Ausblick42 6.2.2Durchleitung43 6.2.2.1Erfahrungen aus England43 6.2.2.2Erfahrungen aus den USA44 6.2.2.3Schlußfolgerungen für Deutschland45 6.3Preise48 6.3.1Preisentwicklung in England48 6.3.2Schlußfolgerungen für Deutschland50 6.3.2.1Abnehmergruppen51 6.3.2.2Tarifgleichheit52 6.4Elektrizitätsversorgungsunternehmen53 6.4.1Organisation53 6.4.2Kunden54 6.4.3Fusionen, Beteiligungen und Allianzen55 6.5Zusammenfassung58 7.FAZIT59 LITERATURVERZEICHNIS60
In: Schriften des Energiewirtschaftlichen Instituts 40
In: Ukraine-Analysen, Heft 177, S. 9-12
ISSN: 1862-555X
World Affairs Online
In: DIW-Wochenbericht, Band 67, Heft 25, S. 389-394
World Affairs Online
In: IW-Positionen 17
Stromsteuer, der Emissionshandel sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz: Umweltpolitisch motivierte Gesetze bürden den Stromverbrauchern nicht unerhebliche Kosten auf. Dieser Beitrag greift die wichtigsten Diskussionen über Regulierungen der Stromwirtschaft auf. Dazu werden die Hauptmerkmale der einzelnen Primärenergiequellen und daraus resultierende ordnungspolitische Fragestellungen analysiert. Und es werden Wettbewerbsfragen aufgegriffen, die innerhalb der Stromwirtschaft relevant sind. Dabei geht es vor allem um die von der Europäischen Kommission forcierte Liberalisierung des Strommarktes, die mit der Einsetzung einer Regulierungsbehörde in Deutschland 2005 in eine neue Phase eingetreten ist. Dass bei der Liberalisierung des Strommarktes ganz unterschiedliche Wege gegangen werden, zeigt der Blick auf einige europäische Beispiele.
World Affairs Online
In: Energierecht 31
In: Mohr Siebeck Rechtswissenschaft
Der freien Preisbildung kommt im Strommarkt eine Schlüsselrolle zu: Die für eine sichere Stromversorgung notwendigen Erzeugungskapazitäten sollen sich über den Markt refinanzieren. Inwieweit ist eine freie Preisbildung im Strommarkt angesichts regulatorischer Eingriffe in den Strommarkt, der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und der REMIT-VO überhaupt möglich? Kim Sylvia Ellenrieder kommt zu dem Ergebnis, dass die freie Preisbildung auf den Stromgroßhandelsmärkten grundsätzlich funktioniert. Ihre Wirkung als Steuerungsinstrument kann sie jedoch aufgrund von Eingriffen in den Strommarkt (z.B. EEG, Atom- und Kohleausstieg) nicht voll entfalten. Der mit der freien Preisbildung verfolgte Zweck einer möglichst sicheren, effizienten, kostengünstigen und damit auch verbraucherfreundlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität wird derzeit verfehlt.
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 57, Heft 1, S. 77-89
ISSN: 2196-1654
"Da das Stromnetz Eigenschaften aufweist, die eine Bereitstellung durch einen einzigen Anbieter günstiger erscheinen lässt, wurde der gesamte Strommarkt durch das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 vom Wettbewerb ausgenommen. Es lässt sich jedoch zeigen, dass Wettbewerb auf großen Teilen des Strommarktes möglich ist, wenn der Netzzugang für alle Wettbewerber sichergestellt ist. Dem folgt auch die EU bei der Liberalisierung des europäischen Strommarktes. Der Beitrag zeigt, weshalb der Erfolg der Liberalisierung wegen oligopolistischer Marktstrukturen und Verflechtungen bisher gering ist, woraus wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf folgt." (Autorenreferat)
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 57, Heft 1, S. 77-90
ISSN: 1619-6910, 0016-5875
Der Wettbewerb auf dem Strommarkt in Deutschland und einigen anderen EU-Ländern lässt immer noch zu wünschen übrig. Brüssel drängt heute vor allem Deutschland und Frankreich, mehr Wettbewerb zuzulassen. Deutschland öffnete den Strommarkt zwar im Jahr 1998 und ließ zu, dass die Verbraucher den Anbieter frei wählen können. Das Land hat seit dieser Zeit jedoch nicht wirklich Wettbewerbspolitik betrieben. Der Wunsch Brüssels, die Netze strikt von der Energieproduktion zu trennen, wird von Deutschland nicht unterstützt. Dennoch bekommt die Entwicklung neuen Schwung: Nach der Bekanntgabe von Eon, die Netze zu veräußern, nimmt der Druck auf die restlichen Energieversorger zu, diesem Beispiel zu folgen. Ausschlaggebend für mehr Wettbewerb sind allerdings der Ausbau der Netze in Europa, die Vermeidung von Marktmissbrauch, ein Marktmonitoring seitens einer EU-Regulierungsbehörde und eine einheitliche EU-Strömbörse.
BASE
In: Marktstudien, Beschaffung