Grundlegung zu einer Strukturtheorie des Rechts
In: Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse / Akademie der Wissenschaften und der Literatur 1961,2
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In: Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse / Akademie der Wissenschaften und der Literatur 1961,2
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 92, Heft 2, S. 277-283
ISSN: 2363-5614
In: Grundlagen der Rechtswissenschaft 1
Die Allgemeine Rechtslehre des ausgehenden 19. Jahrhunderts verschrieb sich der Suche nach einheitlichen rechtlichen Grundbegriffen. Ihr Ziel war eine universale juristische Technik zur Handhabung des Rechtsstoffes. Vor allem die Juristische Prinzipienlehre von Ernst Rudolf Bierling und die Juristische Grundlehre von Felix Somló entfalten in der Durchführung dieses Programms das, was gegenwärtig am ehesten als Strukturtheorie des Rechts bezeichnet werden kann: eine Theorie des Rechts, die einen logischen Apparat zur Analyse eines jeden Rechtssystems entwickelt und den Aufbau einer Rechtsordnung untersucht. Andreas Funke grenzt die Aufgabenstellung einer so verstandenen Allgemeinen Rechtslehre von Disziplinen wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie ab und bestimmt ihren rechtsdogmatischen Auftrag. Er analysiert die methodischen und erkenntnistheoretischen Prämissen der Allgemeinen Rechtslehre, die darüber entscheiden, ob sie wissenschaftlich überhaupt möglich ist. Schließlich würdigt er kritisch die inhaltlichen Kernaussagen der Allgemeinen Rechtslehre. Im Mittelpunkt stehen dabei das Konzept der juristischen Geltung von Rechtsnormen sowie die Figur des Rechtsverhältnisses, das durch eine Rechtsnorm ausgedrückt wird.
In: Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, S. 4099-4107
"Der Vortrag versucht, drei Themenkomplexe miteinander zu verbinden: 1. Die theoretische Phasenentwicklung, die Lévi-Strauss zum Gegenstand Musik geführt hat, entlang der Hauptbereiche: Verwandtschaftssysteme, Zeichenkommunikation bzw. das dialektische Verhältnis von Sprache und Kultur, Denksysteme schriftloser Völker und Mythen. 2. Die sukzessive Zuspitzung einer materialen Theorie des Geistes als leitende Dimension dieser Entwicklung und Hauptgebiet des strukturalistischen Denkens. Die zentrale Bedeutung von Musik für dieses Denken durch ihre Verklammerung von Geist und Natur. 3. Die innere Spannung von Romantik und Szientismus im Denken von Lévi-Strauss und ihre Folgen für seinen strukturalen Begriff von Musik." (Autorenreferat)
In: Grundlagen der Rechtswissenschaft 1
Intro -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- A. Die Strukturtheorie des Rechts -- B. Der Begriff der Allgemeinen Rechtslehre -- I. Philosophische Allgemeine Rechtslehre -- II. Strukturale Allgemeine Rechtslehre -- III. Komparative Allgemeine Rechtslehre -- IV. Integrative Allgemeine Rechtslehre -- V. Positiv-rechtliche Allgemeine Rechtslehre -- VI. Didaktische Allgemeine Rechtslehre -- C. Untersuchungsprogramm, Vorgehen, Methodisches -- D. Eine Bestandsaufnahme der Allgemeinen Rechtslehre um 1900 -- I. Das Zentrum der Allgemeinen Rechtslehre -- 1. AdolfMerkel: Enzyklopädie und Allgemeiner Teil der Rechtswissenschaft -- 2. Karl Bergbohm: Wider das Naturrecht -- 3. Ernst RudolfBierling: Strukturtheorie als Juristische Prinzipienlehre -- 4. Felix Somló: Strukturtheorie als Juristische Grundlehre -- II. Die Peripherie -- 1. Karl Bindings "Die Normen und ihre Übertretung" -- 2. August Thons "Untersuchungen zur allgemeinen Rechtslehre" -- 3. Alexander Nicol-Speyers "Allgemeine Rechtslehre" -- 4. Hans Kelsens "Reine Rechtslehre" -- 5. Ignatz Kornfelds "Allgemeine Rechtslehre" -- 6. Bernhard Starks "Analyse des Rechts" -- 7. N. M. Korkunovs "Allgemeine Theorie des Rechts" -- 8. Theodor Sternbergs "Allgemeine Rechtslehre" -- 9. Rudolf Stammlers "Theorie der Rechtswissenschaft" -- 10. AdolfReinachs "apriorische Grundlagen" des Rechts -- III. Zusammenfassung -- 1. Teil: Genese und Inhalt der strukturtheoretischen Fragestellung -- A. Strukturtheoretische und rechtsphilosophische Fragestellung -- I. Der Positivismus der Allgemeinen Rechtslehre als Chiffre für eine nicht-metaphysische Grundhaltung -- 1. Das Leitmotiv der Allgemeinen Rechtslehre: Erklärung statt Rechtfertigung -- 2. Kein idealer Gegenstand: Positivität des Rechts -- 3. Keine spekulative Methode -- II. Recht und Moral.
In: Grundlagen der Rechtswissenschaft 1
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie
In: Beiheft [N.F.], 20
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 123, Heft 1, S. 655-658
ISSN: 2304-4861
In: Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft 36
Die »Seele« wurde seit jeher als Kampfplatz von diversen entgegengesetzten Kräften betrachtet und in unterschiedliche Elemente gespalten. Entgegen geläufiger Missverständnisse, zu denen Freud selbst Anlass gab, ist doch für ihn der seelische Apparat nicht für immer als fixiert zu betrachten. Wenn psychische Strukturbildungen als historische untersucht werden, dann stehen wir durchaus in der politischen Dimension der Psychoanalyse. Die Konzepte (I, E, Ü) stellen ein dialektisch strukturiertes System dar, begrifflich nicht trennbar und nicht anders zu verstehen als Werkzeuge zur Analyse psychischer Konflikte, die in historisch spezifischer Weise bei vergesellschaftlichten Individuen vorkommen. Strukturen entstehen aus Verinnerlichungen von Objektbeziehungen. Am umstrittensten bleibt nach wie vor seine Todestriebhypothese.
BASE
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 34, Heft 8, S. 487-494
ISSN: 0342-300X
"Durch die regelmäßige Strukturberichterstattung wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitue sollen strukturtheoretische Defizite möglichst rasch abgebaut werden. Die dazu bisher erkennbaren Ansätze folgen einer Doppelstrategie, die sowohl die Suche nach neuen Theorien des Strukturwandels als auch die Überprüfung vorhandener Theorien umfaßt. Die Versuche zur Entwicklung neuer Strukturtheorien leiden gegenwärtig noch darunter, daß strukturbestimmende Variablen unzureichend präzisiert werden, daß die Gefahr einer zirkulären und damit inhaltsleeren Argumentation besteht und daß zentrale strukturtheoretische Begriffe noch nicht hinreichend operationalisiert und valide sind. Die Prüfung vorhandener Strukturtheorien konzentriert sich auf Sektortheorien und ergibt eine relativ gute Bestätigung der Drei-Sektoren-Hypothese, vernachlässigt dabei allerdings intrasektoral abweichende Wandlungsmuster. Strukturtheoretische Verbesserungen dürften in Zukunft um so eher realisierbar sein, je mehr die Forschung aus der Perspektive der Theorienkonkurrenz heraus betrieben wird. Neben dem gesamten Spektrum prozeßorientierter Strukturtheorien müßten deshalb auch die Rahmenbedingungen unter denen sich Strukturwandel vollzieht, stärker als bisher in die Strukturberichte einbezogen werden." (Autorenreferat)
In: Structural analysis in the social sciences [13]