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Tätigkeit und Kommunikation
In: Sowjetwissenschaft: Zeitschrift der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge, Heft Bd. 1, S. 522-535
ISSN: 0038-6006
Eingangs wird die Stellung der Kategorien "Tätigkeit" und "Kommunikation" in der von A.N. Leontjew begründeten psychologischen Tätigkeitstheorie dargestellt. Der Begriff der Kommunikation im Verständnis der Klassiker des Marxismus-Leninismus wird diskutiert. Wie sieht die soziale Natur der Tätigkeit aus, wie erfolgt diese soziale Determination? Die Frage, ob die Kommunikation als Tätigkeit aufgefaßt werden kann, wird behandelt; ebenso die Kommunikationsarten und das Problem des Kommunikationssubjekts, der Unterschied zwischen Wechselwirkung und Kommunikation und die Begriffe sachbezogene vs. reine Kommunikation. Abschließend geht der Autor auf die Wurzeln der Meinungsverschiedenheiten über den Begriff der Kommunikation ein. (CK)
"Produktive" Tätigkeiten
In: Die zweite Lebenshälfte: gesellschaftliche Lage und Partizipation im Spiegel des Alters-Survey, S. 277-317
Gegenstand der Untersuchung sind Tätigkeiten im Alter, bei denen nicht der Konsumaspekt im Vordergrund steht, sondern der Aspekt der Produktivität. Der Verfasser gibt anhand der Daten des Alters-Surveys 1996 einen Überblick über die Verbreitung solcher Tätigkeiten über die Altersgruppen hinweg, wobei geschlechtsspezifische Unterschiede sowie Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern sichtbar werden. Vor diesem Hintergrund werden einzelne Tätigkeitsarten im Detail beschrieben. Hierzu zählen die Erwerbstätigkeit nach dem Übergang in den Ruhestand, das Ehrenamt, die Kinderbetreuung (Enkel), Pflegetätigkeiten sowie informelle Unterstützungsleistungen. Abschließend werden Entwicklungsperspektiven der produktiven Tätigkeit im Alter abgeschätzt. (ICE)
Freiheit der Tätigkeit
In: "Über Freiheit": John Stuart Mill und die Politische Ökonomie des Liberalismus, S. 191-202
In dem Beitrag wird Mills Schrift "On Liberty" als ein Buch des Austarierens von Freiheiten und Regeln beschrieben, wobei die wichtigste Freiheit darin gesehen wird, sein eigenes Leben führen zu können. Es wird herausgearbeitet, daß dies heute im Bereich des Arbeitslebens nicht der Fall ist: Der Mensch ist in fest vorgegebene Zeitrahmen eingespannt und die Freiheit der Berufswahl verliert immer mehr an Gewicht. Deshalb wird für eine Freiheit der Tätigkeit plädiert, für das Recht auf Eigenarbeit, womit gemeint ist, daß Teilzeitarbeit, periodisch berufliche Arbeit und punktuelle Ausübung professioneller Funktionen nicht durch andere gesetzgeberische oder Verwaltungsnormen als durch Klienten- oder Verbraucherschutz oder daraus abgeleitete Normen behindert werden sollen. Es wird deutlich gemacht, daß diese Freiheit dazu beitragen kann, die Kluft zwischen Arbeit und Freiheit zu überwinden, daß eine solche Freizeit aber auch dazu führen kann, mehr Frauen eine realistische Gelegenheit zu geben, ihre Orginalität, Individualität, Gleichwertigkeit und Führungsfähigkeit zu beweisen. (RW)
Die Tätigkeit der Sammelstellen
In: Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission 28
Sammelstellen - dieses Wort erscheint heute im täglichen Leben in einem gänzlich anderen Zusammenhang und nur wenige können diesen Begriff der österreichischen Rückstellungsgesetzgebung zuordnen. Auch die zeitgeschichtliche Forschung hat dieses Thema bis zur Gründung der Historikerkommission der Republik Österreich 1998 nur in Ansätzen verfolgt. Eine Gesamtdarstellung, vor allem über die Praxis der Sammelstellen, fehlte bisher komplett und liegt nunmehr vor. Für jene Vermögenswerte, die nach 1945 nicht zurückgefordert werden konnten bzw. wurden oder die erbenlos geblieben waren, wurden 1957 - aber erst in Erfüllung der Verpflichtung aus Art. 26 Abs. 2 des Staatsvertrages von Wien - die Sammelstellen eingerichtet. Ihre Aufgabe bestand darin, die Rückstellungsansprüche bezüglich derartiger Vermögen geltend zu machen, die rückgeforderten Vermögen zu verwerten und den Erlös schließlich an Opfer des Nationalsozialismus in Österreich zu verteilen. Die Sammelstelle A war für die Erfassung jener Vermögen, deren Eigentümer am 31. Dezember 1937 Mitglied der israelitischen Religionsgemeinschaft gewesen war, und Sammelstelle B für das nicht beanspruchte Vermögen der übrigen Verfolgten zuständig. Die Sammelstellen konnten nur Rückstellungsansprüche nach den ersten drei, nicht jedoch nach dem vierten bis siebten Rückstellungsgesetz erheben. Insgesamt erzielten die Sammelstellen Einnahmen in der Höhe von öS 326.157.203,40. Damit übertraf der Wert des erblosen Vermögens um das mehr als Zehnfache jene öS 25 Mill., die das Bundesministerium für Finanzen noch am Anfang der 50er Jahre als Maximalwert angenommen hatte. Nicht zuletzt auf Grund dieser dramatischen Unterschätzung des erblosen Vermögens war der Israelitischen Kultusgemeinde 1950 nur ein Darlehen von öS 5 Mill., an Stelle der erforderlichen öS 25 Mill. gewährt worden. Der Bestand "Sammelstellen" konnte im Österreichischen Staatsarchiv unter der Überbezeichnung "Hilfsfonds" fast lückenlos erfasst werden. Georg Weis, der Geschäftsführer beider Sammelstellen, hatte nach Beendigung der Tätigkeit die Übergabe des gesamten Aktenmaterials inklusive aller Karteien an das Staatsarchiv verfügt, nachdem sich eine zunächst ins Auge gefasste Archivierung in der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien aus Platzgründen als undurchführbar erwiesen hatte
Die Tätigkeit des Kantonsarztes
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 91, Heft 15, S. 594-603
ISSN: 1424-4004
Tätigkeit des Sicherheitsrates
In: Außenpolitischer Bericht: Bericht des Bundesministers für Europäische und Internationale Angelegenheiten, S. 141-146
ISSN: 0258-5243
Offshore-Tätigkeiten
In: Zeitschrift für betriebliche Prävention und Unfallversicherung: BPUVZ, Heft 9
ISSN: 2193-3308