Völkermord
In: Kleine Weltgeschichte des demokratischen Zeitalters, S. 483-511
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In: Kleine Weltgeschichte des demokratischen Zeitalters, S. 483-511
In: Friedens- und Konfliktforschung: eine Einführung, S. 249-272
Im April 1994 ist der Krisenherd Burundi und Ruanda mit den Bildern vom Genozid in den Vordergrund internationaler Aufmerksamkeit getreten. Zwei Konfliktgegenstände bestimmten die letzte Eskalationsphase. Erstens: Sowohl in Burundi als auch in Ruanda ging es um eine Neuverteilung von Macht. Die Verhinderung von Demokratie führte in beiden Staaten in die verheerende Eskalation eines Konflikts, der als antagonistischer Überlebenskampf verstanden wird. Zweitens: In Ruanda ging es zusätzlich um die bewaffnete Rückkehr von Tutsi-Flüchtlingen der zweiten Generation aus zurückliegenden Eskalationsphasen. In der Postgenozidphase ist wiederum die z.T. bewaffnete Rückkehr von Hutu-Flüchtlingen zentraler Konfliktgegenstand. Mit großer Wahrscheinlichkeit bleibt die Region der Großen Seen in Afrika auf absehbare Zeit eine Krisenzone. Die letzte Runde der Vertreibungen 1994 erzeugt auch für künftige Generationen ein erhebliches Konfliktpotential. (GB)
In: Friedens- und Konfliktforschung, S. 249-272
In: Friedens- und Konfliktforschung, S. 251-274
In: Friedens- und Konfliktforschung, S. 249-272
In: Vorurteil und Genozid: ideologische Prämissen des Völkermords, S. 241-273
Die Verfasserin gibt einen detaillierten Überblick über den Darfur-Konflikt. In Darfur, der Westprovinz des Sudan, werden seit Jahrzehnten Konflikte aus ethnischen und religiösen, politischen und ökonomischen Gründen von unterschiedlichen Interessenten instrumentalisiert. Dürrekatastrophen und Hungersnöte bilden den Hintergrund von Massengewalt in Form eines Bürgerkrieges mit genozidalen Zügen. Der Dauerkonflikt forderte Todesopfer in unbekannter Dimension. Die Schätzungen reichen von 70000 bis zu einer halben Million; die Ursachen - Krankheiten, Hunger, Gewalt - sind nicht mit Sicherheit voneinander zu trennen. US-amerikanische Organisationen starteten eine Kampagne "Save Darfur", die von der Tatsache eines Völkermords ausgeht und dem moralischen Postulat folgt, die Indolenz der Weltöffentlichkeit, wie sie beim Genozid in Ruanda zu beklagen war, dürfe sich unter keinen Umständen wiederholen. Die Kampagne nahm 2005 ihren Ausgang von einer Veranstaltung des US Holocaust Memorial Museums und hat damit eine ethische Position, die kaum Widerspruch zulässt und hohe Medienpräsenz garantiert. Ein beträchtlicher Teil der Darfurflüchtlinge leben als Binnenflüchtlinge in Lagern in Darfur. Der Konflikt dauert bis heute an. (ICE2)
In: Genozid und Moderne: Bd. 1: Strukturen kollektiver Gewalt im 20. Jahrhundert, S. 347-407
Das moderne Völkerrecht entwirft die Perspektive einer friedlichen, humanen Weltgesellschaft, und das heißt: unter der Herrschaft des modernen Völkerrechts ist Völkermord in allen Spielarten verboten. Der Beitrag verdeutlicht die Probleme bei der Durchsetzung dieser Normen im Zusammenhang mit der Konkurrenz von Internationalem Recht und nationaler Politik. In systematischer hinsicht entfaltet sich die Bekämpfung von Völkermord mit den Mitteln des Völkerrechts in drei Dimensionen: (1) Im Vorbeugen; (2) im Unterbinden unmittelbar bevorstehender oder bereits laufender Völkermord-Aktionen und (3) in Sanktionen gegen verübten Völkermord. Der Beitrag diskutiert abschließend die Wirkungsintensität der Sanktionen des völkerrechtlichen Instrumentariums zur Bekämpfung von kollektiven Menschenrechtsverletzungen. (pre)
In: Kollektive Verantwortung und internationale Beziehungen, S. 372-389
Die Verfasserin erörtert zunächst die konstitutiven Elemente des Genozids und die Frage, worin er sich von der allgemeinen Kategorie der Verbrechen gegen die Menschlichkeit spezifisch unterscheidet. Gefragt wird, ob es überzeugende moralische Gründe für diese Unterscheidung gibt. Aufgrund einer Analyse der Systematizität des Völkermord-Verbrechens zeigt die Verfasserin, dass die kategoriale Unterscheidung zwischen diesem und dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit weder logisch noch moralisch fundiert ist. Gestützt auf die Untersuchung des Völkermords in Ruanda kommt sie zu dem Schluss, dass es nicht einmal im Interesse der internationalen Gemeinschaft liegt, die beiden Verbrechenstypen als zu verschiedenen Rechtskategorien gehörig zu behandeln. (ICE2)
In: Genozid und Moderne: Bd. 1: Strukturen kollektiver Gewalt im 20. Jahrhundert, S. 152-205
Der Beitrag beschränkt sich zur Erklärung des Völkermords an den Armeniern 1915/16 durch die Türken auf die Entstehung und Rolle des jungtürkischen visionären Staatskonzepts als dem ideologischen Diskursfeld, das den entscheidenden Hintergrund für die physische Vernichtung der Armenier abgibt. Der Genozid an den Armeniern war jedoch nicht nur ein spezifischer Teilprozeß der Entwicklung des Osmanischen Reichs zum modernen türkischen Nationalstaat. Der Völkermord muß als eigener, in sich geschlossener Transformationsprozeß begriffen werden. Er ist die paradoxe Folge einer gesellschaftlichen Transformation, an deren Ausgangspunkt die bürgerlichen Visionen von Gleichheit, Freiheit, Partizipation und Fortschritt standen. Der Autor prägt für dieses Phänomen den Begriff "modernisierender Völkermord". (pre)
In: Vorurteil und Genozid: ideologische Prämissen des Völkermords, S. 119-138
Der Völkermord an den Juden und derjenige an den Sinti und Roma fanden in Deutschland und Österreich ein ganz unterschiedliches Echo. Der Völkermord an den Sinti und Roma entwickelte sich in unterschiedlichen Eskalationsphasen bis zu den reichsweiten Deportationen des Jahres 1943. Innerhalb der Grenzen des Großdeutschen Reiches hatte die Verfolgung systematischen Charakter. Sie entwickelte sich innerhalb einer komplexen Konstellation von Staats- und Parteiinstanzen, die mit ihren je eigenen Zielen untereinander konkurrierten. Neben der Orientierung an einer "Kriegslogik" und dem rassenhygienischen Gesellschaftskonzept war das traditionelle Feindbild vom kriminellen Zigeuner eine dritte ideologische Voraussetzung der nationalsozialistischen Politik gegenüber Sinti und Roma. (ICE2)
In: Genozid und Moderne, S. 152-205
In: Genozid und Moderne, S. 347-407
In: „Schmerzliche Erfahrungen der Vergangenheit“ und der Prozess der Konstitutionalisierung Europas, S. 299-307
In: Völkermord, Kriegsverbrechen und der Westen, S. 383-404
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, wie Nationen im Prozess der Demokratisierung den Umgang mit ihrer von Gewalt geprägten Vergangenheit gestaltet haben. In einem ersten, theoretischen Teil wird der normative Unterbau von strafender und wiederherstellender Gerechtigkeit, von Gerichtshöfen und Wahrheitskommissionen untersucht: Wie werden Täter zur Rechenschaft gezogen und Bedürfnisse der Opfer berücksichtigt? Wie viel Gewicht wird auf die genaue Dokumentation der begangenen Verbrechen gelegt? Welchen Beitrag leisten die einzelnen Modelle zu Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung und Versöhnung? Im zweiten, empirischen Teil wird nach Gebrauchswert und Realisierbarkeit von Gerichtshöfen und Wahrheitskommissionen gefragt. Dabei werden folgende Faktoren erörtert: (1) Grad der Institutionalisierung und Legitimität des vorherigen Regimes; (2) Unabhängigkeit und Fairness der Justiz; (3) Größe der Täterbevölkerung; (4) Übergangsmodalitäten; (5) materielle, finanzielle und personelle Ressourcen; (6) Bedeutung gesellschaftlicher, kultureller, politischer und religiöser Diskurse, die zur Förderung von Gerechtigkeit und Versöhnung einsetzbar sind; (7) Möglichkeit künftiger gesellschaftlicher Unruhen durch den Einsatz von Wahrheitskommissionen und Gerichtsverfahren. (ICE2)