Peaceful change - ein Völkerrechtsprinzip?
In: Forschungsergebnisse der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht 25
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In: Forschungsergebnisse der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht 25
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In: Augsburger Schriften zum Staats- und Völkerrecht Bd. 4
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In: Acta Universitatis Carolinae
In: Iuridica 1998,3/4
In: Spisy Právnické Fakulty Masarykovy Univerzity v Brně 178
In: Řada teoretická
In: Spisy Právnické Fakulty Masarykovy Univerzity v Brně 178
In: Řada teoretićka
In: Spisy Právnické Fakulty Masarykovy Univerzity 168
In: Acta Universitatis Carolinae
In: Iuridica 2009,4
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In: Studie Národohospodářského Ústavu Josefa Hlávky 2022, 1
In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 15, Heft 89, S. 53-57
ISSN: 0862-691X
Der Autor polemisiert gegen die vorherrschende westliche Prämisse, wonach dem Kosovo eine breite Autonomie, nicht jedoch die Unabhängigkeit von Serbien gewährt werden müsse. Er zieht vökerrechtliche und historische Argumente ins Feld, um zu begründen, dass vor allem aus der Perspektive einer langfristigen Lösung für den Balkan nur die Unabhängigkeit für Kosovo anzustreben sei. Die aktuelle Lösung sieht er im Abschluß eines Abkommens, in dem eine lange Periode der Autonomie mit der Option des Selbstbestimmungsrechts der Kosovo-Albaner enthalten wäre. In ein solches Abkommen müßte eine Bedingtheit eingebaut werden: um sich für die Selbständigkeit zu qualifizieren, wären zwei Schlüßelbedingungen zu erfüllen - Respektierung der Rechte der serbischen Minderheit, und Aufgabe jeglicher Gebietsambitionen außerhalb bestehender Kosovo-Grenzen. Die nachhaltige Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts der Kosovo-Albaner würde dagegen unweigerlich weitere Probleme nicht nur im Bereich des ehemaligen Jugoslawiens, sondern auf dem ganzen Balkan aufwerfen. (BIOst-Hrs)
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In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 12, Heft 63, S. 77-87
ISSN: 0862-691X
Der Verfasser hält die sogen. Benes-Dekrete nur deswegen für legitim, weil es der tschechoslowakischen politischen Repräsentation gelang, sich bereits während des Krieges wie auch danach international voll durchzusetzen. Aus der nachfolgenden Untersuchung einiger einschlägiger Dekrete zieht er u.a. den Schluß, daß sie auf dem unhaltbaren Prinzip der Kollektivschuld der Deutschen basieren, "nazistisch" und "deutsch" begrifflich kaum unterscheiden und Deutsche, Verräter und Feinde explizit in einen Topf werfen. Dahinter verberge sich die Ideologie der ewigen Feindschaft zwischen Tschechen und Deutschen, die heutzutage geradezu "diluvial" erscheint. (BIOst-Hrs)
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