Die Verfassungsorgane
In: Bundesrepublik Deutschland, S. 173-232
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In: Bundesrepublik Deutschland, S. 173-232
In: United States Supreme Court und Bundesverfassungsgericht; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 317-337
Ein Verfassungsstaat wirkt durch seine Verfassungsorgane. Das Buch untersucht die Verfassungsorgane des Grundgesetzes aus rechtswissenschaftlicher Sicht: Die Bildung und das Funktionieren von Verfassungsorganen werden als Organzuständigkeiten behandelt. Es berücksichtigt aber auch die Geschichte, die faktisch-institutionellen Machtstrukturen und das tatsächliche Mitwirken der Verfassungsorgane am ›Verfassungsleben‹. Weiterhin werden der Bundestag, der Bundesrat, der Gemeinsamen Ausschuss, der Bundespräsident, die Bundesversammlung, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht behandelt. Der Vergleich der Zuständigkeitsnormen zu den einzelnen Verfassungsorganen führt zu allgemeinen Lehren, gewissermaßen zu einem Allgemeinen Teil des Rechts der Verfassungsorgane im Grundgesetz. / »Constitutional Institutions in the German Federal Constitution«: The book provides a study of the constitutional provisions and doctrines governing the constitutional bodies (branches of government) in the German Grundgesetz. At its core, it investigates and compares the powers of the several constitutional bodies installed by the Grundgesetz such as the federal parliament Bundestag, the federal council Bundesrat, the federal government Bundesregierung, the president Bundespräsident, the federal constitutional court Bundesverfassungsgericht and others.
In: Handbuch Parteienforschung, S. 295-318
In: Handbuch Parteienforschung, S. 295-318
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 109, Heft 17, S. 1022
ISSN: 0012-1363
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 64, Heft 1, S. 1
ISSN: 2569-4103
In: Legislative, Exekutive, Rechtsprechung [1]
In: Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung Band 830
In: Grundrisse des Rechts
In: Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft; Österreichisches Verfassungsrecht, S. 270-304
In: Osteuropa, Band 61, Heft 5/6, S. 215-220
ISSN: 0030-6428
"Die Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union hat weitreichende Folgen für das Zusammenspiel der staatlichen Verfassungsorgane. Die Regierung wird gestärkt, das Parlament geschwächt. Damit geht allerdings ein Legitimitätsverlust einher, dem durch eine Beteiligung von Sejm und Senat an der Europapolitik entgegengewirkt werden soll. Der Erfolg ist mäßig. Dies gilt auch für den Versuch, die Europapolitik der Fachministerien besser zu koordinieren. Die institutionalisierte innenpolitische Ressortlogik steht einem notwendigen europäischen Querschnittsdenken im Wege. Bleibt das Verfassungsgericht, das sich zum Hüter der Restsouveränität aufgeschwungen hat." (Autorenreferat)
In: Grundrisse des Rechts