Theorien der Verfassungsreform
In: Jahrbuch für Handlungs- u. Entscheidungstheorie 5
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In: Aktuelle Analysen / BIOst, Band 48/1998
Die russische Verfassung kann auf zweifache Weise geändert werden: durch qualifizierte Mehrheiten im Föderationsrat (drei Viertel der Mitglieder) sowie in der Staatsduma (zwei Drittel der Abgeordneten) und unter Zustimmung von zwei Dritteln der Gesetzgebungsorgane der Regionen. Die in den ersten beiden und im letzten Kapitel niedergelegten Essentials der Verfassung (Rußland als demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform, Gewaltenteilung, Parteien- pluralismus, unveräußerlichen Menschenrechten, die der Staat zu schützen hat) sind nicht revidierbar. Wer sie ändern will, muß eine neue Verfassung wollen. Von den sieben vorliegenden Ände- rungsgesetzen hat die Staatsduma am 14.Oktober1998 die fünf chancenreichsten in erster Lesung behandelt, ohne daß sie im Parlament die erforderliche Mehrheit bekommen haben: Zustimmung des Föderationsrats zum Einsatz der Streitkräfte im Inland, Erweiterung des Zeitraums für die Behandlung föderaler Gesetze im Föderationsrat, Bildung von Untersuchungsausschüssen in beiden Parlamentskammern mit besonderen Rechten, Zustimmung der Staatsduma zu Ministerernennungen, Mißtrauenserklärung der Staatsduma gegenüber einzelnen Ministern. (BIOst-Dok)
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 66, Heft 1, S. 565
ISSN: 2569-4103
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 37, Heft 1, S. 133-141
ISSN: 0506-7286
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 36, Heft 2, S. 206-227
ISSN: 0506-7286
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 16, Heft 2-3, S. 167-169
ISSN: 2307-289X
Am 4. Dezember 2016 war das italienische Volk gerufen, in einem Referendum über eine breite Verfassungsreform zu wählen. Die Reform wurde vor der Regierung ins Parlament nach den politischen Wahlen 2013 eingeführt und die parlamentarische Debatte dauerte genau zwei Jahren, seit April 2014 bis April 2016. Das Ergebnis war negativ und die Reform wurde mit sechzig Prozent von negativen Stimmen zurückgewiesen. Der Präsident des Ministerrates demissionierte, eine neue Regierung wurde gebildet und neue politische Wahlen sind vor der Tür. Italien hat seine Brexit kennengelernt.
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BiH steht vor der großen Hürde, die lang geplante Verfassungsreform durchzuführen. Dieses Vorhaben gestaltet sich insofern schwer, indem die politischen Parteien des Landes seit Jahren kein Konsens erzielen können. Zunächst wird in der vorliegenden Arbeit auf das derzeitige politische System eingegangen, welches ein Ergebnis des Dayton-Friedensvertrages ist. Die Dayton-Verfassung sieht eine Teilung BiHs in zwei Entitäten, die FBiH und die RS, einen Staat mit sehr schwachen Kompetenzen und einen ethnischen Proporz zugunsten der drei ?konstitutiven Völker? (Bosniaken, Kroaten und Serben) in der Legislative und Exekutive vor. Der politische Kompromiss der Machtteilung nach dem Modell der Konsensdemokratie führt dazu, dass alle anderen, darunter nationale Minderheiten, aus der Ausübung politischer Funktionen ausgeschlossen werden. Dieses diskriminierende Verhalten verurteilte der EGMR Ende 2009. In weiterer Folge wird ein Blick auf die bisherigen Verfassungsänderungen geworfen, wobei besonders auf den Hohen Repräsentanten und dessen Vollmachten eingegangen wird. Es gilt Ursachen, die zum Scheitern der Reform in den letzten Jahren geführt haben sowie Programme politischer Parteien und deren Vorstellungen zu analysieren. Das letzte Kapitel bietet einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen, die zum Abschluss des SAA mit der EU sowie der Aufhebung der Visumspflicht für die Bürger BiHs geführt haben. ; BiH faces the major hurdle to carry out the long planned constitutional reforms. This project has not been successful, because of ongoing disagreement between political parties. The first part of this thesis will focus on current political system, which stems from Dayton Peace Agreement. The Dayton Constitution offered a division of BiH into two entities, FBiH and the RS, a state with very tenuous capacity, proportional representation of the three ethnic groups (Bosniaks, Croats and Serbs) for the legislative and executive. The political power-sharing follows the model of consociational democracy and leads that everyone else, including national minorities, is excluded from the exercise of political functions. This discriminatory behavior was condemned by the ECHR in late 2009. The second part will explore resent political reforms with particular attention to the High Representative and his authority. Reasons why reforms have failed so far and programs and objectives of political parties will be explore and analyze. This will be followed by a brief overview of the conditions that led to the conclusion of the SAA with the EU and the abolition of visa requirements of BiH citizens. ; eingereicht von Razija Selman ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)217524
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In: Comparative Southeast European Studies, Band 11, Heft 11-12, S. 139-144
ISSN: 2701-8202
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 43, Heft 2, S. 192-207
ISSN: 0506-7286
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 16, Heft 2, S. 77-84
ISSN: 1613-754X
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Journal of public law, Band 62, Heft 3, S. 439-463
ISSN: 1613-7663
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 15, Heft 2, S. 63-67
ISSN: 1613-754X
Nach einer Dekade stetiger Wahlerfolge erlitt Hugo Chávez am 2. Dezember bei dem Referendum über sein Verfassungsprojekt seine erste Niederlage. Das Wahlergebnis war knapp, es reichte jedoch, um seine Reformpläne zu stoppen. Diese hätten zu einem erheblichen Zuwachs an Macht für den Präsidenten, zu einer weiteren Aushöhlung der Demokratie und zum Aufbau einer staatszentrischen Wirtschaft geführt. Nun steht die siegreiche Opposition vor der Herausforderung, auf der Basis dieses Erfolgs eine konstruktive und programmatische Alternative zum »Sozialismus des 21. Jahrhunderts« zu entwickeln. Der geringe Zusammenhalt in ihren Reihen und das Fehlen einer Integrationsfigur werden es ihr allerdings schwer machen, diese Aufgabe zu erfüllen. (SWP-aktuell / SWP)
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In: Verfassungsreform im Einheitsstaat, S. 241-255