Die Einführung eines Verhaltenskodexes und das Whistleblowing
In: Nomos Universitätsschriften
In: Recht 675
1067 Ergebnisse
Sortierung:
In: Nomos Universitätsschriften
In: Recht 675
In: Antimilitarismus-Information: ami, Band 28, Heft 7, S. 27-34
ISSN: 0342-5789
World Affairs Online
In: Versicherungsmagazin, Band 65, Heft 11, S. 62-63
ISSN: 2192-8622
In: Versicherungsmagazin, Band 58, Heft 1, S. 3-3
ISSN: 2192-8622
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 85, Heft 16, S. 827-828
ISSN: 1424-4004
In: Versicherungsmagazin, Band 62, Heft 4, S. 60-62
ISSN: 2192-8622
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 52, Heft 10, S. 11-18
ISSN: 1430-175X
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 52, S. 11-18
ISSN: 1430-175X
Suggests establishing an international framework for the treatment of minorities which would guarantee equal rights and freedom under the laws of a given country as well as the right to maintain their own language and culture, the right of regional autonomy, and the right to representation in national life.
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 24, S. 3-16
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 35, Heft 24+25, S. 1-16
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1985, Heft B 24-25, S. 3-16
ISSN: 0479-611X
"Ein immer größer werdender Teil der Bevölkerung sieht im Abgeordneten nicht mehr den Repräsentanten gemeinwohlorientierter Interessen. Diese Einschätzung wurde nicht zuletzt durch die Parteispendenaffären der letzten Jahre ausgelöst. Es ist daher wichtig, sich mit Regelungen zu beschäftigen, die in westlichen Demokratien das Verhalten von Parlamentariern normierend 'ordnen'. Dabei scheint die Absicherung des Parlamentsmandats durch Inkompatibilitätsregelungen in bezug auf öffentliche Ämter und Mandate den meisten Gesetzgebern nicht hinreichend genug gewesen zu sein, was eine Ausdehnung der Unvereinbarkeit auf bestimmte private Berufe und Tätigkeiten nach sich zog. Es lassen sich dabei vier Inkompatibilitätsdimensionen in bezug auf private Tätigkeiten von Abgeordneten zusammenfassen: 1. Aufrechterhaltung der Trennungslinie zwischen Legislativ- und Exekutivorganen; 2. Inkompatibilitäten des Mandats mit Berufstätigkeiten in oder für Wirtschaftsunternehmen; 3. Absicherung der Legislativfunktion des Parlaments, wenn auf das Vorliegen finanzieller Interessen des Abgeordneten geschlossen werden kann; 4. Regelungen, die Werbung mit dem Mandat für ein Unternehmen oder andere wirtschaftliche Einrichtungen ausschließen. Eine weitere Technik zur Absicherung des Mandats ist das Prinzip der Öffenlegung von Berufs- und Nebentätigkeiten. Mit der Regelung von 1972 und der Ergänzungsregelung von 1980 hat auch der Deutsche Bundestag einen Katalog von Verhaltensregeln für Abgeordnete beschlossen, dessen Verbindlichkeitsgrad aber eher als niedrig angesetzt werden kann. Eine Lösung dieses Problems kann darin gesehen werden, daß die Verhaltensregeln eine eigenständige gesetzliche Grundlage erhalten, die Offenlegungspflicht für Nebentätigkeiten erweitert wird, eine Neuregelung der Sanktionsmöglichkeiten des Präsidiums erreicht werden und daß eventuell ab einer bestimmten Höchstgrenze die Bezüge aus den Nebentätigkeiten der Abgeordneten auf die Diäten angerechnet werden." (Autorenreferat)
In: IPW-Berichte / Institut für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR, Band 5, Heft 10, S. 47-52
ISSN: 0046-970X
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 35, Heft 4, S. 743-758
ISSN: 0044-2348