The Non-violation complaint in WTO law
In: Juristische Reihe TENEA
In: www.jurawelt.com 56
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In: Juristische Reihe TENEA
In: www.jurawelt.com 56
In: Archiv des Völkerrechts, Band 45, Heft 4, S. 484
ISSN: 1868-7121
In: Archiv des Völkerrechts, Band 48, Heft 4, S. 502
ISSN: 1868-7121
In: Europäisches und internationales Recht 73
Im Zuge der jüngsten Antidumpingmaßnahmen der US-Trump-Administration werden verstärkt die (alten) Vorwürfe laut, das Antidumpingrecht diene vorwiegend protektionistischen Interessen. Dabei steht hinter dem Antidumpingrecht das legitime Ziel, einen fairen Wettbewerb im internationalen Markt sicherzustellen. Dieses Ziel wird durch die immer komplexer gestalteten Umgehungshandlungen ausländischer Exporteure bzw. Hersteller zunehmend gefährdet. Wie stellen sich die EU und die USA diesem Effizienzproblem im Bereich des Antidumpingrechts? Welche Voraussetzungen legen die EU- und US-Umgehungsabwehrregelungen fest und wie stellt sich die jeweilige behördliche Anwendungspraxis dar? Im Wege des Vergleichs zweier großer Rechtsordnungen zur Antidumpingumgehung zeigt die Autorin Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Umgehungsabwehr in der EU und den USA auf. Inzident ist damit auch eine Prüfung der Effizienz, des protektionistischen Gehalts und der Vereinbarkeit der verschiedenen Umgehungsabwehrregelungen mit den Vorgaben des Welthandelsrechts verbunden. Die Autorin sieht die Vereinbarkeit der in den Umgehungsabwehrverfahren durchgeführten Ursprungsbestimmungen höchst kritisch und spricht sich für die Schaffung multilateraler Vorschriften auf WTO-Ebene aus, um einen verbindlichen Mindeststandard zu schaffen.
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 41, Heft 3, S. 336-354
ISSN: 0506-7286
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht - Band 87 v.87
In: EBL-Schweitzer
Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einleitung; I. Ausgangsüberlegungen und Methode; II. Gang der Darstellung; A. Das Legitimationsproblem in der Welthandelsordnung; I. Die Entdeckung der WTO durch die Öffentlichkeit; 1. Die Konferenz von Seattle; 2. Die WTO nach Seattle; II. Die Legitimitätsdiskussion um die WTO; 1. Der Legitimitätsbegriff; 2. Ursprünge und Entwicklung der Legitimitätsdiskussion im Völkerrecht; 3. Die Legitimitätskritik an der WTO; a) Mangelhafte demokratische Kontrolle der Handelsrunden; b) Negative sozio-ökonomische Wirkungen
In: Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht 19
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel v.171
Hauptbeschreibung Die Dissertation hat die Tatsachenermittlung im Rahmen eines Handelskonflikts unter dem Streitbeilegungsverfahren der WTO zum Gegenstand. Ziel der Arbeit ist die Darstellung der Konzeption und des Ablaufs des Verfahrens zur Sachverhaltsermittlung. Das Streitbeilegungsübereinkommen (DSU) enthält insoweit nur rudimentäre Regelungen. Gleichwohl stellen diese die rechtliche Grundlage dar und bilden das Grundgerüst für die Anwendungspraxis. Aus ihnen können die Verfahrensgrundsätze und das Verfahren selbst abgeleitet werden. Aufgrund der wenigen Bestimmungen zur Sachverhaltsermittlung ist es an den Streitbeilegungsorganen, den Panels und dem Appellate Body, die bestehenden Regelungen zu konkretisieren. Aufgabe des Autors ist daher auch die Auswertung der Entscheidungen der Streitbeilegungsorgane. Mit ihr einhergehend erfolgt eine Darstellung der Anwendungspraxis und der Verfahrensgestaltung. Das WTO-Streitbeilegungsverfahren wird auch in den völkerrechtlichen Kontext eingeordnet. Darüber hinaus steht es zwischen der Verschiedenheit des angloamerikanischen und kontinentaleuropäischen Rechtskreises. Die Streitbeilegungsorgane müssen demnach bei der Konkretisierung der Verfahrensbestimmungen angemessene Entscheidungen zur Tatsachenermittlung treffen. Dies ermöglicht zugleich eine Verknüpfung zum nationalen Zivilverfahrensrecht, so dass der Verfasser die Tatsachenermittlung vor dem Hintergrund des kontinentaleuropäischen Rechts, aber auch der Unterschiede zwischen diesem und dem angloamerikanischen Recht beleuchtet. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Aufnahme detaillierterer Verfahrensvorschriften zur Tatsachenermittlung in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren in das DSU zu einer weiteren Stärkung des juristischen Systems und der Sicherheit und Vorhersehbarkeit im multilateralen Handelssystem führen würde. Inhaltsverzeichnis
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht Band 7
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht/Studies on international Economic Law 7
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht
Gegenstand der Arbeit ist die Vereinbarkeit von nationalen Instrumenten zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO). Zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien führen Staaten häufig entweder sogenannte Einspeisevergütungssysteme (wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder sogenannten Quotenmodelle mit Zertifikatehandel ein. Durch die Fördersysteme wird dabei in der Regel nur die nationale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Ausländische Stromerzeuger werden dadurch benachteiligt, dass sie von einer Förderung unabhängig davon ausgeschlossen werden, ob sie Strom aus konventionellen Energieträgern (Graustrom) oder aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) erzeugen. Im Rahmen der Arbeit wird insbesondere untersucht, ob rein nationale Fördersysteme mit dem WTO-Recht vereinbar sind. Thematisiert werden zudem die Vorgaben des WTO-Rechts für die Regulierung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel von Grünstromzertifikaten
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 87
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 171
Main description: Die Dissertation hat die Tatsachenermittlung im Rahmen eines Handelskonflikts unter dem Streitbeilegungsverfahren der WTO zum Gegenstand. Ziel der Arbeit ist die Darstellung der Konzeption und des Ablaufs des Verfahrens zur Sachverhaltsermittlung. Das Streitbeilegungsübereinkommen (DSU) enthält insoweit nur rudimentäre Regelungen. Gleichwohl stellen diese die rechtliche Grundlage dar und bilden das Grundgerüst für die Anwendungspraxis. Aus ihnen können die Verfahrensgrundsätze und das Verfahren selbst abgeleitet werden.Aufgrund der wenigen Bestimmungen zur Sachverhaltsermittlung ist es an den Streitbeilegungsorganen, den Panels und dem Appellate Body, die bestehenden Regelungen zu konkretisieren. Aufgabe des Autors ist daher auch die Auswertung der Entscheidungen der Streitbeilegungsorgane. Mit ihr einhergehend erfolgt eine Darstellung der Anwendungspraxis und der Verfahrensgestaltung.Das WTO-Streitbeilegungsverfahren wird auch in den völkerrechtlichen Kontext eingeordnet. Darüber hinaus steht es zwischen der Verschiedenheit des angloamerikanischen und kontinentaleuropäischen Rechtskreises. Die Streitbeilegungsorgane müssen demnach bei der Konkretisierung der Verfahrensbestimmungen angemessene Entscheidungen zur Tatsachenermittlung treffen. Dies ermöglicht zugleich eine Verknüpfung zum nationalen Zivilverfahrensrecht, so dass der Verfasser die Tatsachenermittlung vor dem Hintergrund des kontinentaleuropäischen Rechts, aber auch der Unterschiede zwischen diesem und dem angloamerikanischen Recht beleuchtet.Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Aufnahme detaillierterer Verfahrensvorschriften zur Tatsachenermittlung in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren in das DSU zu einer weiteren Stärkung des juristischen Systems und der Sicherheit und Vorhersehbarkeit im multilateralen Handelssystem führen würde.
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 171
In: Hamburger Studien zum europäischen und internationalen Recht 41