Bibliographie zum Recht der Europäischen Gemeinschaften
In: Neuerscheinungen über die Europäischen Gemeinschaften / Beilage, 1985/4
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In: Neuerscheinungen über die Europäischen Gemeinschaften / Beilage, 1985/4
World Affairs Online
In: Forum Orthodoxe Theologie 10
Schlüsselseiten aus dem Exemplar der UB Osnabrück: J-IC: 8508-002 9 ; Signaturformel nach Ex. der UB Osnabrück: a8 (a1 + )(4), b - d8, A - Tt8. - Bl. d8 vakat ; Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Giesen, zu finden bey Johann Philipp Krieger. Frankfurt, gedruckt bey Henr. Ludw. Brönner, 1740. ; Frontisp. (Portr., Kupferst.)
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In: Salzburger Studien zum europäischen Privatrecht 26
Diese Forschungsarbeit möchte die vielen Aspekte und Vorteile der römischen Rechtserfahrung in verschiedenen Perioden darlegen. Mit der Darstellung der Rechte und Pflichten, die mit der römischen Staatsbürgerschaft und mit den anderen anerkannten stauts civitatis verbunden sind, wird gezeigt, wie sie sich in der Zeit und in den römischen Rechtsperioden änderten. Durch die Darstellung der Disziplin des Rechtsgeschäfts und des Vertrags wird belegt, dass die Mehrheit der Angehörigen der römischen Rechtsordnung, unabhängig vom status und von den verschiedenen Nationalitäten, ihren Willen frei manifestieren und ihre Interessen befriedigen konnten. Die der römischen Rechtsordnung angehörigen Personen konnten durch ein einziges gemeinsames und vor allem verständliches Recht handeln. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Historia
In: Einzelschriften Band 215
1966 legte Eberhard Ruschenbusch in der Historia – Einzelschrift 9 seine Sammlung der Fragmente des solonischen Gesetzeswerks aus dem Jahr 594 v.Chr. in den Originalsprachen vor. Nun folgen, aus dem Nachlass des 2007 verstorbenen Verfassers herausgegeben, die Übersetzung der 93 Fragmente, auf die Ruschenbusch die Rekonstruktion des solonischen Gesetzeswerks gründete, und ein wissenschaftlicher Kommentar, der dieses Gesetzeswerk in all seinen Dimensionen erschließt. Dabei zeigt sich Ruschenbuschs einzigartige Kennerschaft, die in gleicher Weise den Überlieferungszustand und den rechts- und sozialgeschichtlichen Gehalt der Texte betrifft. Er setzt sich kritisch mit der älteren Literatur auseinander und macht Ernst mit der Einsicht, dass erst das gesamte soziale und rechtliche Umfeld zusammen mit den Gesetzestexten das Recht Athens in archaischer Zeit ausmacht.
In: Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte 78
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10046494-4
zum Gebrauch seiner Academischen Lectionen abgefasset von August Friedrich Müllern, der Philosophie und beyder Rechte Doctorn, und Organi Aristotelici Professore Publico Ordinario zu Leipzig ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Ph.u. 364-2
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In: Sammlung Tusculum
Herodots großes Geschichtswerk Herodot (um 484-um 425) wird mit Recht der Vater der Geschichtsschreibung genannt. Er verfasste eine Urgeschichte der alten Kulturen des Vorderen Orients, Ägyptens und Griechenlands. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung zwischen den Persern und Griechen mit den berühmten Schlachten von Marathon, an den Thermopylen, bei Salamis und Platää.
In: Reclams Universal-Bibliothek Nr. 14373
Wie könnte ein gerechter Staat aussehen? Wie eine gerechte Gesellschaft? In seiner "Politeia" entwirft Platon einen Idealstaat: Männer und Frauen der herrschenden Klasse sind gleichberechtigt, es gibt weder Heirat noch Familie oder persönlichen Besitz, alle Kinder werden gemeinsam erzogen, eine kultivierte Elite wacht über Recht und Ordnung, und Philosophen lenken die Staatsgeschicke. Nicht das persönliche Glück ist das Ziel, sondern das Wohl des Staates.
In: Akten der Gesellschaft für griechische und hellenistische Rechtsgeschichte 8