WTO-Recht und Globalisierung
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 68
128035 Ergebnisse
Sortierung:
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 68
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht Band 7
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht/Studies on international Economic Law 7
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht
Gegenstand der Arbeit ist die Vereinbarkeit von nationalen Instrumenten zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO). Zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien führen Staaten häufig entweder sogenannte Einspeisevergütungssysteme (wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder sogenannten Quotenmodelle mit Zertifikatehandel ein. Durch die Fördersysteme wird dabei in der Regel nur die nationale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Ausländische Stromerzeuger werden dadurch benachteiligt, dass sie von einer Förderung unabhängig davon ausgeschlossen werden, ob sie Strom aus konventionellen Energieträgern (Graustrom) oder aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) erzeugen. Im Rahmen der Arbeit wird insbesondere untersucht, ob rein nationale Fördersysteme mit dem WTO-Recht vereinbar sind. Thematisiert werden zudem die Vorgaben des WTO-Rechts für die Regulierung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel von Grünstromzertifikaten
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht 7
In: Jus internationale et Europaeum 4
Ob die EG für die Verletzung von WTO-Recht haftet, ist eine der zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Einwirkung des Welthandelsrechts auf das Gemeinschaftsrecht. Anlass hierzu geben Fälle unternehmerischer Schädigung, die entweder direkt durch WTO-rechtswidrige Maßnahmen der EG oder durch Strafzölle eines Drittstaates entstanden sind, die dieser aufgrund eines WTO-rechtswidrigen Verhaltens der EG erhoben hat. Unternehmen können das Risiko solcher Schädigungen über Exportkreditversicherungen nur sehr begrenzt abdecken. Ausgehend von den internen Rechtswirkungen des WTO-Rechts in der gemeinschaftsgerichtlichen Rechtsprechung arbeitet Simeon Held die Bedeutung dieser Rechtswirkungen für den EG-Sekundärrechtsschutz heraus. Es zeigt sich, dass das Kriterium der unmittelbaren Anwendbarkeit von zentraler Bedeutung für die Trennung zwischen völkerrechtlicher Verantwortlichkeit und gemeinschaftsrechtlicher Haftung ist. Ein Schadensersatzanspruch über die Unrechtshaftung des Art. 288 Abs. 2 EG-Vertrag kommt aufgrund der fehlenden unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts grundsätzlich nur in Betracht, wenn neben dem WTO-Verstoß zugleich eine Gemeinschaftsrechtsverletzung vorliegt. Eine größere Bedeutung kann einer Rechtmäßigkeitshaftung im Zusammenhang mit einem WTO-rechtswidrigen Verhalten der EG zukommen. Der Autor erörtert zudem die Vereinbarkeit von gemeinschaftsrechtlichen Ersatzansprüchen mit dem WTO-Beihilferecht. Weiter legt er dar, welche Möglichkeiten Unternehmen auf völkerrechtlicher Ebene haben, einen Ersatz ihrer Schäden zu erhalten.Diese Dissertation wurde mit dem »Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg« ausgezeichnet.InhaltsübersichtGegenstand und Verlauf der UntersuchungKapitel 1: Das Welthandelsrecht der WTOA. Die Entwicklung der Welthandelsordnung bis zur Uruguay-RundeI. Die Entstehung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT 1947)II. Das Welthandelsrecht des GATT 1947 und dessen WeiterentwicklungB. Die Uruguay-Runde (Die Achte Welthandelsrunde des GATT 1947)I. Eröffnung und Verhandlungen der Achten WelthandelsrundeII. Das Abschlussdokument von MarrakeschC. Die Welthandelsorganisation WTOI. Die Organisationsstruktur der WTOII. Grundlagen und Regelungsziele des WelthandelsrechtsIII. Die ÜbereinkommenIV. Die Weiterentwicklung des WTO-Systems seit Abschluss der Uruguay-RundeKapitel 2: Die EG im WelthandelssystemA. Die EG im GATT 1947B. Die EG in der WTOI. Das Gutachten 1/94 des EuGHII. Die Doppelmitgliedschaft in der WTOC. Das Welthandelsrecht in der GemeinschaftsrechtsordnungI. Die interne GeltungII. Die Art der internen RechtswirkungIII. ErgebnisKapitel 3: Die Verletzung von WTO-Recht durch die EG und ihre AuswirkungenA. Die SchädigungsweisenI. Die direkt geschädigten EG-UnternehmenII. Die direkt geschädigten Drittstaaten-UnternehmenIII. Die durch Strafzölle geschädigten UnternehmenB. Die einzelnen SchadenspositionenI. Die Schadenspositionen bei der Schädigung durch WTO-rechtswidrigeMaßnahmen der EGII. Die Schadenspositionen bei der Schädigung durch Strafzölle einesHandelspartners der EGC. Die Abdeckung der Schäden durch eine ExportkreditversicherungI. Organisation und Struktur der ExportkreditversicherungII. Die Schadensabdeckung nach den Allgemeinen BedingungenIII. Der Umfang der SchadensabdeckungKapitel 4: Die Möglichkeiten zur Durchsetzung von WTO-RechtA. Die direkte Durchsetzung des WTO-Rechts auf gemeinschaftsrechtlicher EbeneB. Die indirekte Durchsetzung des WTO-RechtsC. Die Durchsetzung des WTO-Rechts auf völkerrechtlicher EbeneKapitel 5: Die außervertragliche Haftung der EG für rechtswidriges VerhaltenA. Das Verhältnis zu anderen RechtsbehelfenI. Das Verhältnis zum gemeinschaftlichen PrimärrechtsschutzII. Das Verhältnis zum mitgliedstaatlichen RechtsschutzB. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze i.S.d. Art. 288 Abs. 2 EGC. Die Voraussetzungen des Art. 288 Abs. 2 EGI. Das Verhalten eines GemeinschaftsorgansII. Die Rechtswidrigkeit des OrganverhaltensIII. Das Verschulden als Haftungsvoraussetzung?IV. Der SchadenV. Kausalität und ZurechnungVI. Die RechtsfolgeVII. ErgebnisKapitel 6: Die außervertragliche Haftung der EG für rechtmäßiges Verhalten (Sonderopfer)A. Die Anerkennung einer außervertraglichen Haftung der EG für rechtmäßiges VerhaltenI. Die RechtsprechungII. Das SchrifttumIII. StellungnahmeB. Das Verhältnis zum nationalen HaftungsrechtC. Die Voraussetzungen einer außervertraglichen Haftung der EGfür rechtmäßiges VerhaltenI. Die Anwendbarkeit der RechtmäßigkeitshaftungII. Die Rechtmäßigkeit als Haftungsvoraussetzung?III. Der SchadenIV. Die ZurechnungV. Die RechtsfolgeVI. ErgebnisKapitel 7: Die Vereinbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Haftung der EG mit WTO-RechtA. Die Vereinbarkeit mit dem welthandelsrechtlichen BeihilferegimeB. Die Vereinbarkeit mit den welthandelsrechtlichen StreitbeilegungsregelungenKapitel 8: Der Ersatz von Schäden auf völkerrechtlicher EbeneA. Der Ersatz der Schäden über das Prinzip völkerrechtlicher VerantwortlichkeitB. Der Ersatz der Schäden über die Streitbeilegungsregelungen der WTO
In: Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft 365
Das Werk zeigt Möglichkeiten der dezentralen Durchsetzung des WTO-Rechts in der EU auf, die trotz der vom EuGH abgelehnten unmittelbaren Anwendung des WTO-Rechts bestehen. Dem liegt der praktische Nutzen zu Grunde, dass allein solche Möglichkeiten der Privatwirtschaft die Durchsetzung des WTO-Rechts erlauben. Denn obwohl das WTO-Recht auch eine auf den Schutz von wirtschaftlichen Individualrechten angelegte Zielrichtung hat, steht privaten Akteuren im welthandelsrechtlichen Mehrebenensystem das zentrale WTO-Streitbeilegungsverfahren nicht zur Verfügung. Die dezentralen Durchsetzungsmöglichkeiten werden, aufbauend auf einer Strukturanalyse des WTO-Rechts und einem aus der EuGH-Rechtsprechung entwickelten juristischen Konzept der dezentralen Anwendung des WTO-Rechts in der EU, hergeleitet. Die Untersuchung veranschaulicht auch den funktionalen Zusammenhang zwischen den dezentralen Möglichkeiten und dem WTO-Streitbeilegungsverfahren und regt eine stärkere Verknüpfung der beiden Ebenen de lege ferenda an
In: Jus Internationale et Europaeum 4
In: Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft 365
In: Textbuch Deutsches Recht
In: Jura auf den [Punkt] gebracht
In: Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht 19
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht 52
Main description: Rüdiger Scholz beleuchtet das komplexe Zusammenspiel von Gesundheitsvölkerrecht und WTO-Recht. Den Kern der Arbeit bildet die zukünftige Koordination der völkerrechtlichen Regime. Dazu analysiert der Verfasser neben dem einschlägigen WTO-Recht das sich in den letzten Jahren verstärkt entwickelnde Gesundheitsvölkerrecht, in dessen Zentrum die Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht. Dabei überprüft er, inwiefern die Arbeit der Codex Alimentarius Kommission (CAK) im Bereich Lebensmittelsicherheit mittlerweile rechtsstaatlichen Standards genügt. Die Einführung von regionalen Lebensmittelstandards wird empfohlen, um die Arbeit der CAK von handelspolitischen Konflikten freizuhalten. Rüdiger Scholz analysiert kritisch die reformierten Internationalen Gesundheitsvorschriften zum Schutz vor der internationalen Verbreitung von Gesundheitsgefahren. Die etablierte Arbeitsteilung zwischen CAK und WTO erweist sich als reformbedürftig.Die WTO-Streitbeilegungsorgane sollten künftig eine formelle Überprüfung von Codex-Lebensmittelstandards vornehmen. De lege ferenda schlägt der Autor die Anerkennung der Internationalen Gesundheitsvorschriften als internationale Normen im Sinne des WTO-Rechts vor. Auf diese Weise könnten die für beide Regime schädlichen exzessiven Gesundheitsschutzmaßnahmen vermieden werden. Konflikten zwischen WHO-Antitabakregime und WTO-Recht sollte über die Technik der authentischen Interpretation begegnet werden. Im Ergebnis erweist sich die verstärkte Vernetzung der Regime als die beste Koordinationstechnik.
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht - Band 52 v.52
Hauptbeschreibung Rüdiger Scholz beleuchtet das komplexe Zusammenspiel von Gesundheitsvölkerrecht und WTO-Recht. Den Kern der Arbeit bildet die zukünftige Koordination der völkerrechtlichen Regime. Dazu analysiert der Verfasser neben dem einschlägigen WTO-Recht das sich in den letzten Jahren verstärkt entwickelnde Gesundheitsvölkerrecht, in dessen Zentrum die Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht. Dabei überprüft er, inwiefern die Arbeit der Codex Alimentarius Kommission (CAK) im Bereich Lebensmittelsicherheit mittlerweile rechtsstaatlichen Standards genügt. Die Einführung von regionalen Lebensmittelstandards wird empfohlen, um die Arbeit der CAK von handelspolitischen Konflikten freizuhalten. Rüdiger Scholz analysiert kritisch die reformierten Internationalen Gesundheitsvorschriften zum Schutz vor der internationalen Verbreitung von Gesundheitsgefahren. Die etablierte Arbeitsteilung zwischen CAK und WTO erweist sich als reformbedürftig. Die WTO-Streitbeilegungsorgane sollten künftig eine formelle Überprüfung von Codex-Lebensmittelstandards vornehmen. De lege ferenda schlägt der Autor die Anerkennung der Internationalen Gesundheitsvorschriften als internationale Normen im Sinne des WTO-Rechts vor. Auf diese Weise könnten die für beide Regime schädlichen exzessiven Gesundheitsschutzmaßnahmen vermieden werden. Konflikten zwischen WHO-Antitabakregime und WTO-Recht sollte über die Technik der authentischen Interpretation begegnet werden. Im Ergebnis erweist sich die verstärkte Vernetzung der Regime als die beste Koordinationstechnik. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: Einleitung: Von "trade and health" zu "health and trade" - Gesundheitsvölkerrecht: Eine Begriffsbestimmung - Ziel und Gang der Darstellung - 1. Teil: Grundlagen des Gesundheitsvölkerrechts: Ursprung - Die WHO als Institution - Streitbeilegung im Gesundheitsvölkerrecht -
In: Studien zum internationalen Investitionsrecht Band 14
In: Studien zum Internationalen Investitionsrecht - Studies in International Investment Law 14
In: International Investment Law Centre Cologne (IILCC) Band 5
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht
Wird ein Land WTO-Mitglied, steigt das Volumen an Auslandsinvestitionen substantiell. Die erste Hypothese dieser Arbeit analysiert demgemäß inwieweit das kohärente WTO-Recht Investitionen schon bei dessen "(direkter) Anwendung" zwischen Staaten schützt.Darüber hinaus wachsen das globale Handelsrecht und das Investitionsschutzrecht zunehmend zusammen. Die zweite Hypothese dieser Arbeit analysiert daher, inwieweit das WTO-Recht, wenn adäquat im IIA-Recht herangezogen, Investitionen im Wege "indirekter Berücksichtigung" bei der Auslegung von IIA-Recht schützt.So wird aufgezeigt, wie das multilateral einheitliche WTO-Recht zur Defragmentierung des IIA-Rechts aus 3000 Einzel-IIAs beitragen kann.Nach einer einführenden Begriffsbestimmung und einer kurzen Abgrenzung zu MFN wird die Analyse beispielhaft an den Merkmalen der Inländer(gleich)behandlungsnormen von GATT, GATS und TRIPS sowie zentraler bi- und trilateraler IIAs wie dem NAFTA durchgeführt