Zur Haftung der EG für die Verletzung des WTO-Rechts
In: Europarecht, Band 40, Heft 3, S. 277-301
In: Europarecht, Band 40, Heft 3, S. 277-301
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 38, Heft 4, S. 455
ISSN: 0003-892X
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht 52
Main description: Rüdiger Scholz beleuchtet das komplexe Zusammenspiel von Gesundheitsvölkerrecht und WTO-Recht. Den Kern der Arbeit bildet die zukünftige Koordination der völkerrechtlichen Regime. Dazu analysiert der Verfasser neben dem einschlägigen WTO-Recht das sich in den letzten Jahren verstärkt entwickelnde Gesundheitsvölkerrecht, in dessen Zentrum die Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht. Dabei überprüft er, inwiefern die Arbeit der Codex Alimentarius Kommission (CAK) im Bereich Lebensmittelsicherheit mittlerweile rechtsstaatlichen Standards genügt. Die Einführung von regionalen Lebensmittelstandards wird empfohlen, um die Arbeit der CAK von handelspolitischen Konflikten freizuhalten. Rüdiger Scholz analysiert kritisch die reformierten Internationalen Gesundheitsvorschriften zum Schutz vor der internationalen Verbreitung von Gesundheitsgefahren. Die etablierte Arbeitsteilung zwischen CAK und WTO erweist sich als reformbedürftig.Die WTO-Streitbeilegungsorgane sollten künftig eine formelle Überprüfung von Codex-Lebensmittelstandards vornehmen. De lege ferenda schlägt der Autor die Anerkennung der Internationalen Gesundheitsvorschriften als internationale Normen im Sinne des WTO-Rechts vor. Auf diese Weise könnten die für beide Regime schädlichen exzessiven Gesundheitsschutzmaßnahmen vermieden werden. Konflikten zwischen WHO-Antitabakregime und WTO-Recht sollte über die Technik der authentischen Interpretation begegnet werden. Im Ergebnis erweist sich die verstärkte Vernetzung der Regime als die beste Koordinationstechnik.
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht - Band 52 v.52
Hauptbeschreibung Rüdiger Scholz beleuchtet das komplexe Zusammenspiel von Gesundheitsvölkerrecht und WTO-Recht. Den Kern der Arbeit bildet die zukünftige Koordination der völkerrechtlichen Regime. Dazu analysiert der Verfasser neben dem einschlägigen WTO-Recht das sich in den letzten Jahren verstärkt entwickelnde Gesundheitsvölkerrecht, in dessen Zentrum die Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht. Dabei überprüft er, inwiefern die Arbeit der Codex Alimentarius Kommission (CAK) im Bereich Lebensmittelsicherheit mittlerweile rechtsstaatlichen Standards genügt. Die Einführung von regionalen Lebensmittelstandards wird empfohlen, um die Arbeit der CAK von handelspolitischen Konflikten freizuhalten. Rüdiger Scholz analysiert kritisch die reformierten Internationalen Gesundheitsvorschriften zum Schutz vor der internationalen Verbreitung von Gesundheitsgefahren. Die etablierte Arbeitsteilung zwischen CAK und WTO erweist sich als reformbedürftig. Die WTO-Streitbeilegungsorgane sollten künftig eine formelle Überprüfung von Codex-Lebensmittelstandards vornehmen. De lege ferenda schlägt der Autor die Anerkennung der Internationalen Gesundheitsvorschriften als internationale Normen im Sinne des WTO-Rechts vor. Auf diese Weise könnten die für beide Regime schädlichen exzessiven Gesundheitsschutzmaßnahmen vermieden werden. Konflikten zwischen WHO-Antitabakregime und WTO-Recht sollte über die Technik der authentischen Interpretation begegnet werden. Im Ergebnis erweist sich die verstärkte Vernetzung der Regime als die beste Koordinationstechnik. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: Einleitung: Von "trade and health" zu "health and trade" - Gesundheitsvölkerrecht: Eine Begriffsbestimmung - Ziel und Gang der Darstellung - 1. Teil: Grundlagen des Gesundheitsvölkerrechts: Ursprung - Die WHO als Institution - Streitbeilegung im Gesundheitsvölkerrecht -
In: Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft 365
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht 52
In: Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht 19
In: GATS und globale Politik, S. 77-105
Der Beitrag fragt, wie der Prozess der Herausbildung des Weltinnenrechts theoretisch erfasst werden kann, welche Rolle das WTO-Recht dabei spielt und welche Auswirkungen sich auf die Souveränität der Staaten ergeben. Es wird gezeigt, dass der Prozess der Verfestigung einer Welthandelsrechtsordnung als Entwicklung eines Systems sekundärer Normen verstanden werden kann. Aufgrund seiner Fremdwirkungen erhält das WTO-Recht faktisch eine verfassungsähnliche Funktion. Es ist eingebettet in eine allgemeine Entwicklung globaler rechtlicher Strukturen, die sich aus einer Verfestigung internationaler Regime ergibt und die die Souveränität der Nationalstaaten beschränkt, ihnen aber auch neue Einflussmöglichkeiten verschafft. Die mit dem WTO-Recht erreichte Integration des Welthandelsrechts ist als ein Schritt in Richtung auf eine Weltfriedensverfassung anzusehen. Das GATS erlaubt es den einzelnen Staaten, eine auf ihre jeweilige besondere Situation zugeschnittene Regelung zu treffen. (ICE2)
In: Beiträge zum transnationalen Wirtschaftsrecht 139
In: Jus Internationale et Europaeum 4
In: DIW-Wochenbericht, Band 70, Heft 48, S. 770-773
World Affairs Online
In: Die Europäische Union und Russland: Bilaterale Handelsbeziehungen im Lichte des WTO-Rechts
In: Theorie der Nachhaltigkeit, S. 623-640
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 55, Heft 1, S. 89-127
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
In: Studien zum internationalen Investitionsrecht Band 14
In: Studien zum Internationalen Investitionsrecht - Studies in International Investment Law 14
In: International Investment Law Centre Cologne (IILCC) Band 5
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht
Wird ein Land WTO-Mitglied, steigt das Volumen an Auslandsinvestitionen substantiell. Die erste Hypothese dieser Arbeit analysiert demgemäß inwieweit das kohärente WTO-Recht Investitionen schon bei dessen "(direkter) Anwendung" zwischen Staaten schützt.Darüber hinaus wachsen das globale Handelsrecht und das Investitionsschutzrecht zunehmend zusammen. Die zweite Hypothese dieser Arbeit analysiert daher, inwieweit das WTO-Recht, wenn adäquat im IIA-Recht herangezogen, Investitionen im Wege "indirekter Berücksichtigung" bei der Auslegung von IIA-Recht schützt.So wird aufgezeigt, wie das multilateral einheitliche WTO-Recht zur Defragmentierung des IIA-Rechts aus 3000 Einzel-IIAs beitragen kann.Nach einer einführenden Begriffsbestimmung und einer kurzen Abgrenzung zu MFN wird die Analyse beispielhaft an den Merkmalen der Inländer(gleich)behandlungsnormen von GATT, GATS und TRIPS sowie zentraler bi- und trilateraler IIAs wie dem NAFTA durchgeführt