Freihandelsabkommen und WTO-Recht: der Peru-Agricultural Products Fall
In: Beiträge zum transnationalen Wirtschaftsrecht 139
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In: Beiträge zum transnationalen Wirtschaftsrecht 139
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 121, Heft 21, S. 1369
ISSN: 0012-1363
In: Schriftenreihe des Europäischen Forums für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll e.V. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 27
In: Schriftenreihe des Europäischen Forums für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll e.V. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Bd. 27
In: Leipziger Schriften zum Völkerrecht, Europarecht und ausländischen öffentlichen Recht Band 7
In: Rechtsfragen der Globalisierung 4
In: Die Europäische Union und Russland: Bilaterale Handelsbeziehungen im Lichte des WTO-Rechts
In: Theorie der Nachhaltigkeit, S. 623-640
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 5044
World Affairs Online
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 118, Heft 18, S. 1196
ISSN: 0012-1363
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 38, Heft 4, S. 455-503
ISSN: 0003-892X
World Affairs Online
In: ZLR-Schriftenreihe
In: Beiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht Heft 184 (Februar 2023)
Das Recht eines Staates, handelsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz nicht-ökonomischer Güter zu ergreifen, ist im WTO-Recht insbesondere in den allgemeinen Ausnahmen der Art. XX GATT und Art. XIV GATS verankert. Besonders umstritten ist dabei die Möglichkeit, Maßnahmen zum Schutz von "public morals" nach Art. XX(a) GATT bzw. Art. XIV(a) GATS zu ergreifen. Grund dafür ist zunächst, dass der Begriff der "public morals" deutlich unbestimmter ist als die anderen unter Art. XX GATT geschützten Rechtsgüter. Auch fehlt es an international anerkannten Standards, wie sie bei Art. XX(b) und XX(g) GATT Anwendung finden. Gleichzeitig ist der Regelungsbereich der Moral für die WTO-Mitglieder äußerst sensibel. Somit ist es im Rahmen der public morals exception besonders herausfordernd, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des sich auf "public morals" berufenden Staates und den konkurrierenden Rechten anderer Mitgliedsstaaten zu finden. In der Literatur wird daher eine große Anzahl widerstreitender Meinungen zur Reichweite der Norm vertreten. Auch die Rechtsprechung hat die genauen Anforderungen bislang nicht klären können. Dessen ungeachtet wurden public morals exceptions in den vergangenen Jahrzehnten auch in eine Vielzahl weiterer Handelsverträge aufgenommen.
In: Texte 03,75
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit