US-Waffenverkaeufe unter Praesident Carter
In: Internationale Wehrrevue, Band 12, Heft 3, S. 339-343
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In: Internationale Wehrrevue, Band 12, Heft 3, S. 339-343
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In: China aktuell: journal of current Chinese affairs, Band 11, S. 26-27
ISSN: 0341-6631
US-Präsident Reagan steht vor dem Dilemma, die Taiwanpolitik aufwerten, ohne auf die "Chinesische Karte" verzichten zu wollen. Durch eine neue Politik der Waffenlieferungen versucht er, sowohl Taibei als auch Beijing zufriedenzustellen. (DÜI-Sch)
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In: DW Dokumentation
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In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C, Mitteilungen und Bekanntmachungen, Band 26, Heft C 322, S. 42-44
ISSN: 0376-9461
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In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 8, S. 448-449
ISSN: 0723-9432
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In: Weltpolitik: Strukturen - Akteure - Perspektiven, S. 263-273
In dem Beitrag werden Entwicklung und Probleme der weltweiten Waffenlieferungen untersucht. Jüngere Entwicklungstrends - wachsende Zahl verfügbarer Waffen, steigender Verkauf technisch hochentwickelter Waffen, Veränderung der Lieferströme, Aufbau von Rüstungsindustrien in der Dritte Welt - werden beschrieben, um dann nach dem Sinn und Nutzen von Waffenlieferungen zu fragen. Es wird deutlich, daß Waffenverkäufe zu dem Hauptinstrument geworden sind, das die beiden Supermächte im Umgang mit den politischen Fragen und Sicherheitsproblemen in der Dritten Welt einsetzen. Indem angesprochen wird, daß die Verbreitung nuklearer Waffen einen gefährlichen destabilisierenden Effekt auf die Weltpolitik besitzt, werden Probleme der Waffenlieferungen erörtert. Ausgehend von dem Anstieg des weltweiten Rüstungsniveaus wird nach Zukunftsaussichten und möglichen Lösungsansätzen gesucht. Es werden kooperative, multilaterale Regeln für den Export von Rüstungsgütern entwickelt. (KW)
Blog: Verfassungsblog
Rüstungsexporte nach Israel dürfen nicht genehmigt werden. Das ist der Tenor eines Urteils des niederländischen Berufungsgerichts in Den Haag vom 12. Februar diesen Jahres, das der niederländischen Regierung aufträgt, den Export von Bauteilen für F-35 Kampfjets nach Israel zu untersagen. Auch deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel verstoßen gegen völkervertragsrechtliche Normen. Sie sind außenpolitisch bedenklich und sollten im Einklang mit nationalem Außenwirtschaftsrecht nicht aufrechterhalten werden.
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 63, Heft 4, S. 571-576
ISSN: 2196-1654
In: Antimilitarismus-Information: ami, Band 31, Heft 6, S. 18-24
ISSN: 0342-5789
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Deutschland unterstütze die Ukraine durch Waffenlieferungen bei der Ausübung ihres individuellen Rechts auf Selbstverteidigung gegen den von Russland geführten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, werde dadurch aber nicht zur Kriegspartei. So lautet die Position der Bundesregierung. In völkerrechtlicher Hinsicht stellt sich jedoch die Frage, wann das Unterstützen in einem bewaffneten Konflikt in eine indirekte Gewaltanwendung umschlägt. Dann müsste nämlich das kollektive Selbstverteidigungsrecht in Anspruch genommen werden. Und man könnte sich kaum mehr darauf berufen, nicht Konfliktpartei zu sein. Doch das ius contra bellum und das humanitäre Völkerrecht geben keine eindeutigen Antworten darauf, wann die betreffenden Schwellen überschritten sind. (Autorenreferat)
In: Friedensgutachten, S. 87-99
ISSN: 0932-7983
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In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 62, Heft 1/2, S. 57-60
ISSN: 0177-6738
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In: Friedens-Forum: Zeitschrift der Friedensbewegung, Band 27, Heft 5, S. 16
ISSN: 0939-8058
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, 12/6512
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