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In: "Wir sind nicht nur zum Arbeiten hier...": ausländische Arbeiterinnen und Arbeiter in Betrieb und Gewerkschaft, S. 29-34
Es werden Argumente für das Wahlrecht für Ausländer in der Bundesrepublik vorgetragen und Argumente der Gegner des kommunalen Wahlrechts widerlegt. Zunächst wird klargestellt, daß die Bundesrepublik ein Einwanderungsland ist, und eine Änderung der offiziellen Ausländerpolitik überfällig ist. Eine multikulturelle Gesellschaft kann sich nur in Verbindung mit einer Ausländerpolitik, die die Realität der Einwanderung berücksichtigt und auf gleiche Rechte zielt, entwickeln. Die Gegegenargumente, die diskutiert werden, beziehen sich auf eine Verfassungsänderung, die Staatsangehörigkeit, die Regelung des Kommunalwahlrechts auf europäischer Ebene und die Ausländerbeiräte. (GF)
Der Spiegel der Rechtsprechung nimmt mit der Rubrik "Parteien und Wahlrecht" die besondere Rolle von politischen Parteien als "Wahlvorbereitungsorganisationen" in den Blick. Die im Berichtsjahr 2015 dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen beschäftigten sich u.a. mit den Quotenregelungen der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit dem (nicht zulässigen) Entzug des Mandats eines Ratsmitgliedes, mit der Einteilung der Wahlkreise zur rheinland-pfälzischen Landtagswahl im Jahre 2016, mit der rechtlichen Zulässigkeit einer verfassungsunmittelbaren Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen in Hamburg, mit der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel Landtagswahl 2014 in Thüringen, mit der Scheinkandidatur eines Landrates bei einer Kreistagswahl, mit der Zurückweisung eines parteigetragenen Wahlvorschlags zu einer Bürgerschaftswahl wegen Fehlern bei der Kandidatenaufstellung und mit dem Grundsatz der politischen Neutralität, der grundsätzlich auch für einen Bürgermeister im laufenden Wahlkampf gilt.
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In: Policy Paper / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 18
Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin. Es steht grundsätzlich unterschiedslos jeder erwachsenen Staatsbürgerin und jedem erwachsenen Staatsbürger zu. Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein: Diese immer noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins Bewusstsein gerückt. In Bezug auf Deutschland werden aus dieser Perspektive zwei Problemfelder erkennbar: erstens die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts und zweitens die gesetzliche Anerkennung des Wahlrechts aller Menschen mit Behinderungen. Mit Blick auf beide Aspekte wird in diesem Papier die Problemsituation dargestellt, der bestehende Handlungsbedarf aufgezeigt und dieser menschenrechtlich begründet. Mit Empfehlungen an Regierung, Parlament, Parteien und Akteure der Zivilgesellschaft.
In: Zukunft: die Diskussionszeitschrift für Politik, Gesellschaft und Kultur, Heft 9, S. 32-35
ISSN: 0044-5452
In: Forschungen aus Staat und Recht; Politische Grundrechte, S. 259-461
In: Nomos Universitätsschriften
In: Recht Band 744
Das Werk widmet sich erstmals umfassend dem Wahlrecht von Gefangenen in verfassungsrechtlicher, strafrechtlicher, strafvollzugsrechtlicher sowie rechtsvergleichender Hinsicht. Der Autor untersucht, welche rechtlichen sowie tatsächlichen Probleme bei der Wahl im Justizvollzug auftreten, insbesondere ob die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze auch für Internierte gelten. Zum anderen wird die Frage behandelt, inwieweit die Aberkennung des Wahlrechts durch strafrichterliche Entscheidung nach § 45 StGB – als Relikt des Ehrenstrafrechts – heutzutage noch vertretbar ist
In: Migration und Ethik, S. 255-274
Zunächst formuliert die Verfasserin eine allgemeine Begründung dafür, dass ausländische Wohnbürgerinnen einen moralischen Anspruch auf Wahlrecht im Aufenthaltsland haben. Darauf aufbauend werden mögliche Bedingungen für ein solches Recht diskutiert. Die Verfasserin zeigt, dass aus der allgemeinen Begründung des Wahlrechts zwei Bedingungen folgen, dass aber die Bedingungen, an die das Wahlrecht in der Praxis und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung häufig geknüpft wird, ethisch nicht vertretbar sind. Der Beitrag schließt mit einigen Bemerkungen zur Verbindung von Wahlrecht und Staatsbürgerschaft. (ICE2)
In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen: Analysen zu Demokratie und Zivilgesellschaft, Band 29, Heft 2, S. 83-87
ISSN: 2192-4848
Der Spiegel der Rechtsprechung nimmt mit der Rubrik "Parteien und Wahlrecht" die besondere Rolle von politischen Parteien als "Wahlvorbereitungsorganisationen" in den Blick. Die im Berichtsjahr 2019 dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen befassen sich etwa mit den teilweise als rechtswidrig eingestuften Kandidatenaufstellungsversammlungen der AfD für die Landtagswahl in Sachsen, die zunächst zu einer Ablehnung der Zulassung des Wahlvorschlags durch den Landeswahlausschuss für einen Großteil der vergebenen Listenplätze führte, was letztlich in einer aufsehenerregenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts teilweise korrigiert wurde, die eine – grundsätzlich aber gegebene – Sperrwirkung der Wahlprüfung gegenüber Rechtsschutz vor der Wahl bei Vorliegen eines voraussichtlichen Wahlfehlers von außerordentlichem Gewicht verneinte. Weitere Entscheidungen befassten sich mit dem im Europawahlgesetz enthaltenen Ausschluss vom Wahlrecht für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter, mit mehreren Nichtanerkennungsbeschwerden von politischen Parteien, mit dem (vermeintlichen) Nominierungsmonopol politischer Parteien bei bayerischen Landtagswahlen, der Abschaffung der Stichwahl für Bürgermeister und der Änderung der Berechnungsgrundlage für die Größe der Wahlbezirke von Wohnbevölkerung auf Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen sowie die Teilnahme blinder und sehbehinderter Personen an Wahlen in Bremen.
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In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 18
In: Persönlichkeiten und Demokratie: wie wählen wir die besten Köpfe?, S. 43-58
Die Frage nach den Auswirkungen von Wahlsystemen beschäftigt nicht nur die Wahlforschung, sondern es ergeben sich auch Schnittpunkte sowohl mit der Parteienforschung, mit der Parlaments- und Regierungsforschung als auch mit der Geschlechterforschung und der feministischen Politikwissenschaft sowie der Repräsentationsforschung. Die Teilhabe der Geschlechter in den politischen Systemen ist nach wie vor eine zentrale Frage, deren Notwendigkeit sich durch die immer noch vorhandene Unterrepräsentation der Frauen in den politischen Funktionen ergibt. Während das aktive Wahlrecht für Frauen nunmehr in fast allen Ländern eine Selbstverständlichkeit darstellt, ist das passive Wahlrecht noch weit davon entfernt. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, was es für die Qualität einer Demokratie und ihre als frei und fair verstandenen Wahlen bedeutet, wenn die weibliche Bevölkerungsgruppe in ihren Repräsentations- und Partizipationsrechten ausgeblendet oder beschnitten wird. Im vorliegenden Beitrag wird die Frage erörtert, ob bzw. inwieweit die deskriptive Repräsentation von Frauen in den politischen Gremien auch Auswirkungen auf die inhaltliche Politik hat. Weiterhin werden die Wahlsysteme, Quotenregelungen und Anteile der Frauen in den nationalen Parlamenten der 27 Mitgliedstaaten in einem Ranking vergleichend dargestellt. Im Anschluss daran werden Barrieren im Wahl- und Parteiensystem am Beispiel der Wahlkreiseinteilung und der Vergabe von Vorzugsstimmen bei den Nationalratswahlen in Österreich untersucht. (ICI2)
In: Wirtschaft und Gesellschaft: wirtschaftspolitische Zeitschrift der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Band 49, Heft 4, S. 49-64
Inwiefern sind das formale Wahlrecht und somit die Möglichkeit der politischen Mitbestimmung in Österreich von der individuellen Position auf dem Arbeitsmarkt abhängig? Um diese Frage zu beantworten, wird eine deskriptive Analyse nichtösterreichischer Staatsbürger:innen entlang beruflicher Statuskategorien (Arbeiter:innen und Angestellte) sowie entlang einer mehrstufigen Berufsgruppenhierachisierung gemäß ICSO-Berufsgruppenklassifikation untersucht. Die dafür herangezogenen Daten stammen aus der Europäischen Arbeitskräfteerhebung sowie den statistischen Daten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Die Analyse ergibt, dass mehr als ein Drittel der Arbeiter:innen in Österreich von Wahlen ausgeschlossen sind. Zusätzlich zeigt sich, dass das formale Wahlrecht entlang der Berufsgruppenhierarchie abnimmt, oder anders formuliert: Je geringer der soziale Status, desto höher ist der Anteil der nicht wahlberechtigten Erwerbstätigen.