Strasser, Johano: Schicksal Weltmarkt? S. 688-692; Hankel, Wilhelm: Ist der globale Kapitalverkehr regelbar? S. 692-702; Jakobeit, Cord: Die umstrittene Zukunft von Weltbank und IWF. Welche Reformen für die Bretton-Woods-Zwillinge? S. 702-707; Altvater, Elmar: Globaler Freihandel und regionale Wirtschaftsblöcke in der Dritten Welt, S. 708-713; Göll, Edgar: NAFTA oder: Die Regionalisierung des Nord-Süd-Konflikts? S. 714-717; Richter, Edelbert; Strasser, Maritta: Mit der EWU zu einer Regulierung des Weltfinanzmarktes? S. 717-721; Kuda, Rudolf: Sozialdumping und Ökodumping, S. 721-725
Die Grand Cayman-Inseln, die Bahamas, Hongkong oder Singapure sind den bundesdeutschen Ferntouristen wahrscheinlich ein Begriff. Vielleicht haben sie auch feststellen können, daß sie an diesen »paradiesischen« Plätzen mit Euroschecks zahlen können, was außerhalb Europas fast immer ausgeschlossen ist. Vielleicht haben sie sich gewundert, oder sich auch nichts dabei gedacht. Immerhin ist dies ein Zeichen dafür, daß diese fernen Gegenden an den europäischen Geld- und Kapitalmarkt, an das europäische Bankensystem angeschlossen sind. Wer die Zeitungen verfolgt, weiß noch ein wenig mehr: Diese Plätze sind sogenannte Off-shore-Zentren des Eurokreditmarktes und wichtige Scharniere im weltwirtschaftlichen Funktionsmechanismus der 70er Jahre. Während sich die Politiker im NordSüd- Dialog über Entwicklungsstrategien, Rohstoffabkommen, Ressourcentransfer, ordnungspolitische Grundsätze des »freien« Weltmarktes auseinandersetzen, haben sich »hinter deren Rücken«, finanzielle Nord-Süd-Beziehungen herausgebildet, die - das ist nicht übertrieben - eine Zeitbombe in sich ticken haben, die in den nächsten Jahren losgehen könnte. Und die Plätze, wo die Explosion stattfinden wird, sind neben den Zentren des Eurokreditmarkts (London, Luxemburg, Amsterdam, Frankfurt) die schönen Cayman-Inseln, die Bahamas, die fernöstlich rätselhaften Städte Hongkong oder Singapure. Die Erschütterungen der Explosion werden allerdings nicht nur in den genannten Orten zu verspüren sein.
Der Autor untersucht einen Sammelband zum Verhältnis von Entwicklungsländern und Weltmarkt, der einen Beitrag zur Aufhellung des internationalen Beziehungssystems leisten will. Das bestehende Weltmarktsystem wird als Ergebnis eines historischen Prozesses dargestellt, bei dem die ökonomischen und politischen Interessen der Metropolen bis heute dominieren. Gerade die neuen Formen kapitalistischer Penetration in den Ländern der Dritten Welt (bi- und multilaterale Entwicklungshilfe, Aktivitäten der multinationalen Konzerne, verstärkte Integration zahlreicher Entwicklungsländer in das von den Industrieländern dominierte Weltmarktsystem) zeigen, daß die durch den Kolonialismus geschaffenen Abhängigkeiten im Interesse und zum Vorteil der Industrienationen weiter aufrechterhalten werden. Als eine mögliche Alternative zu den bisher beschrittenen Entwicklungswegen wird die regionale wirtschaftliche Kooperation von Entwicklungsländern betrachtet, da sie ihre wirtschaftliche Entwicklung zu fördern vermag, ohne gleichzeitig zu einer Bindung an Industrienationen zu führen. (HH)
Der Beitrag enthält kritische Anmerkungen zur menschenrechtlichen Illusion des (westlichen) Kapitalismus und zur spezifisch kapitalistischen Reduktion der Menschenrechte. Die Globalisierung in ihrer kapitalistisch-technologischen Eigenart trägt nach Ansicht des Autors nicht dazu bei, Menschenrechte weltweit geltend zu machen. Der westlich erzeugte Schein trügt und rechtfertigt allenfalls das, was neuerdings in Form einer säkularen Transsubstantiation des Krieges "humanitäre" oder auch "antiterroristische" Intervention genannt wird. Die Globalisierung in ihrer kapitalistisch-technologischen Eigenart setzt bis heute nie verwirklichte Menschenrechte, die immer als großes Versprechen vor der Moral und Zwang enthaltenden westlichen Zivilisation hergetragen worden sind, in den Status zunehmender Antiquiertheit. Das, was schon nationalstaatlich allen Verfassungen zum Trotz gegolten hat, wird globalisierend perfekter und - wie es scheint - schier unausweichlich. Ein angemessener Begriff der Menschenrechte muss "materialistisch" gefasst werden, das heißt: Alle menschenrechtlichen Normen müssen zusammen betrachtet werden und sind nur mit entsprechenden materiell-institutionellen gesellschaftlichen Bedingungen zu verwirklichen. (ICI2)