Das zeitraubende Schreiben von Projektanträge gehört in vielen sozialen Organisationen zum Tagesgeschäft. Projekte laufen aus, neue Vorhaben sollen finanziert werden. Um diese Finanzierung zu erhalten, müssen professionelle Anträge gestellt werden. Lara Seidel, Referentin für Finanzierung und Impact beim Deutschen Roten Kreuzes, erklärt, worauf es bei wirkungsorientierten Förderanträgen ankommt.
Der Autor thematisiert zu Beginn die unterschiedlichen Erkenntnisinteressen von Grundlagenforschung und praxisorientierter Kriminologie und plädiert für eine Doppelintegration sowohl von Theorie und Praxis als auch von Rechts- und Sozialwissenschaften im strafrechtlich-kriminologischen Bereich. Er hebt anschließend die Notwendigkeit einer wirkungsorientierten Forschung hervor, die er anhand eines Beispiels aus der Praxis der Jugendkriminalrechtspflege näher erläutert. Er erörtert ferner einige kriminologische Erkenntnisse vor dem Hintergrund des geltenden Jugendstrafrechts und weist auf die Gefahr hin, dass die gegenwärtige Jugendkriminalrechtspflege "an den entscheidenden Punkten und ohne erfahrungswissenschaftlichen Hintergrund wieder auf das strafrechtliche Muster zurückfällt". Um dieser Gefahr zu begegnen, ist seiner Ansicht nach eine rationale Jugendkriminalpolitik und eine Strafrechtsanwendung im Jugendverfahren notwendig, die den Grundsätzen von Folgenorientierung und einem Denken in Alternativen und Humanität verpflichtet sind. Der Autor beschreibt in diesem Zusammenhang auch die Forderungen des 26. Jugendgerichtstages in Leipzig 2004 und diskutiert abschließend die Frage, ob die aktuellen Präventionsstrategien in den USA ein Vorbild für die deutsche Jugendkriminalpolitik sein können. (ICI2)
"Während im 'Profitsektor' mit der Rentabilität eine universell geltende Zielgröße als Erfolgsgröße vorhanden ist, muss jede Non-Profit-Organisation ihre eigenen Zielgrößen finden. Diese Vorgaben sollten sich auf die Wirkungen der Organisation beziehen und somit dem Controlling ermöglichen, Aussagen über die organisationsspezifische Effizienz und Effektivität zu treffen. Ein internationale Arbeitsgruppe hat nun ein praktikables Konzept für ein angemessenes Controlling von Non-Profit-Organisationen vorgelegt." (Autorenreferat)
"Die Verhinderung von Straftaten ist besser als ihre Bestrafung. Wie aber verhindert man Gewalt in der Schule, Überfälle auf Straßen, Wohnungseinbruch, Sachbeschädigungen und andere Straftaten? Ob es sinnvoll ist, Videoüberwachungen einzusetzen und Anti-Gewalt-Programme an Schulen umzusetzen, was Städte und Kommunen unternehmen können, um die 'richtigen' Programme zu fördern, wird zu wenig wissenschaftlich hinterfragt. Die Wirkungsforschung ist wenig entwickelt, und Kommunen und Institutionen, die zu Recht fragen, in welche präventiven Aktivitäten sie angesichts der enormen Vielfalt kriminalpräventiver Projekte investieren sollen, wird wenig Orientierung geboten. Trotzdem ist es nach dem 'Düsseldorfer Gutachten' möglich, Leitlinien für angewandte Kriminalprävention zu erstellen. Zu unterscheiden ist zwischen spezifischer und unspezifischer Kriminalprävention. Bei der unspezifischen Kriminalprävention geht es um die Förderung struktureller gesellschaftlicher Basisbedingungen. Hier ist festzuhalten, dass solche allgemeinen Maßnahmen (z.B. das gesetzliche Verbot der Kindesmisshandlung) wichtig sind, aber als Maßnahmen der Kriminalprävention im komplexen Sozialisationsgeschehen nicht zu isolieren sind. Spezifische Kriminalprävention zielt auf Kriminalitätsrisiken, speziell auf gefährdete Kinder und Jugendliche in Familie, Vorschule, Kindergarten, Kommune und Schule. Rückfallverhindernde Maßnahmen richten sich an Menschen, die bereits durch Straftaten aufgefallen sind. Effektive Kriminalprävention zeichnet sich bei Interventionen ab, die sich unmittelbar gegen das strafbare Verhalten richten und möglichst früh, intensiv und umfassend bei Multi-Problem-Fällen ansetzen oder auf die Behandlung bestimmter Auffälligkeiten setzen. Interventionsprogramme richten sich dabei unmittelbar gegen das strafbare Verhalten auf der Basis von Normverdeutlichung und sozialer Kontrolle. Soziale Integrationsprogramme sollten möglichst früh im Kindesalter ansetzen und Risikofaktoren für delinquentes Verhalten vermindern. Intervention und Integration setzen im Kernbereich der Sozialisation an: in Familie, Schule, Freizeitbereich und Wohnumgebung. Den Gedanken der Wiedergutmachung, Verantwortungsübernahme und Opferunterstützung kommt wesentliche Bedeutung zu." (Autorenreferat)